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Drucksache - V-0738
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 12.2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache-Nr.: V-0738/04 Vorlage zur Kenntnisnahme
Für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Unterstützung für Kindergarten-Neubau in der Choriner Straße Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 24. Sitzung am 16.06.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0738/04: 1) Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seinem Bestreben einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Waldorfkindergarten Prenzlauer Berg e.V. für das Grundstück Choriner Straße 25 abzuschließen. Darüber hinaus unterstützt die BVV das gesamte Vorhaben. 2) Die BVV unterstützt das Anliegen des Bezirksamtes und des Waldorfkindergartens Prenzlauer Berg e.V. in o.g. Erbbaurechtsvertrag einen niedrigen Erbbauzins zu vereinbaren, um die Wirtschaftlichkeit des Projektes nachhaltig zu sichern. 3) Das Bezirksamt wird ersucht, diesen Beschluss den zuständigen Senatsverwaltungen zur Kenntnis zu geben. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz abschließend berichtet: Dem Bezirksamt liegt ein Schreiben des Staatssekretärs für Finanzen vom 24.09.2004 vor, in dem übereinstimmend mit der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport ein ermäßigter Erbbauzins abgelehnt wird, weil die Finanzierung der Freien Träger diese bereits gemäß § 10 KitaRV umfassend ausstattet. In dem vorgenannten Schreiben wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die sogenannte 1-€-Regelung, die den Kauf der Immobilie unter Wert ermöglichen würde, in diesem Fall nicht zutrifft. Der Staatssekretär für Finanzen teilt mit, dass diese Lösung nur für die Fälle entwickelt worden sei, in denen ein Freier Träger dem Land den kompletten Betrieb einer bestehenden Kita (einschließlich des Personals) abnimmt. Das sei hier jedoch offenkundig nicht der Fall, auch wenn vor Jahren an dieser Stelle einmal eine Kita betrieben wurde. Es handelt sich um die Verlagerung und teilweise Erweiterung der Kita eines Freien Trägers. Eine weitergehende Förderung des Trägers wäre insofern in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage nicht vertretbar, zumal nach Veränderung des Finanzierungskonzepts bereits mehr als 70 % der Investitionskosten aus Öffentlichen Mitteln (EFRE) finanziert werden sollen. Diese Mitteilung wird als endgültig eingeschätzt und wurde dem Waldorf-Kindergarten Prenzlauer Berg e.V. zur Kenntnis gegeben. Vor dem Hintergrund der ablehnenden Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen hat der Waldorfkindergarten Prenzlauer Berg e.V. geprüft, ob ein regelmäßiger Erbbauzins in Höhe von 6,5 % bei Überarbeitung des Finanzierungskonzeptes darstellbar bzw. zahlbar ist oder ob sogar der Kauf des Grundstücks in Erwägung gezogen wird. Mit Schreiben vom 23.11.2004 teilte der Waldorfkindergarten Prenzlauer Berg e.V. mit, dass ein Erbbaurechtsvertrag mit 6,5 % Erbbauzinsen abgeschlossen werden kann. Durch den Immobilienservice wird nunmehr der Erbbaurechtsvertrag vorbereitet. Haushaltsmäßige Auswirkungen
noch nicht bezifferbar Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
entfällt Burkhard Kleinert Bezirksbürgermeister |
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