Drucksache - V-0738  

 
 
Betreff: Unterstützung für Kindergarten-Neubau in der Choriner Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linkspartei.PDS und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
19.01.2005 
29. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr.Bü,SPD und PDS, 24. Tagung,16.06.2004
VzK13, 1.ZB, 26. Tagung, 29.09.2004
VzK13, SB, 29. Tagung, 19.01.2004

1)

 

Siehe Anlage

 

Nachdem die Entscheidung über eine EFRE-Förderung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gefallen ist, steht nunmehr

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                               12.2004

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

 

in Erledigung der

Drucksache-Nr.: V-0738/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

Für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Unterstützung für Kindergarten-Neubau in der Choriner Straße

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 24. Sitzung am 16.06.2004 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0738/04:

 

1)      Die BVV unterstützt das Bezirksamt in seinem Bestreben einen Erbbaurechtsvertrag mit dem Waldorfkindergarten Prenzlauer Berg e.V. für das Grundstück Choriner Straße 25 abzuschließen. Darüber hinaus unterstützt die BVV das gesamte Vorhaben.

 

2)      Die BVV unterstützt das Anliegen des Bezirksamtes und des Waldorfkindergartens Prenzlauer Berg e.V. in o.g. Erbbaurechtsvertrag einen niedrigen Erbbauzins zu vereinbaren, um die Wirtschaftlichkeit des Projektes nachhaltig zu sichern.

 

3)      Das Bezirksamt wird ersucht, diesen Beschluss den zuständigen Senatsverwaltungen zur Kenntnis zu geben.

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz abschließend berichtet:

 

Dem Bezirksamt liegt ein Schreiben des Staatssekretärs für Finanzen vom 24.09.2004 vor, in dem übereinstimmend mit der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport ein ermäßigter Erbbauzins abgelehnt wird, weil die Finanzierung der Freien Träger diese bereits gemäß § 10 KitaRV umfassend ausstattet.

 

In dem vorgenannten Schreiben wird gleichzeitig darauf hingewiesen, dass die sogenannte 1-€-Regelung, die den Kauf der Immobilie unter Wert ermöglichen würde, in diesem Fall nicht zutrifft.  Der Staatssekretär für Finanzen teilt mit, dass diese Lösung nur für die Fälle entwickelt worden sei, in denen ein Freier Träger dem Land den kompletten Betrieb einer bestehenden Kita (einschließlich des Personals) abnimmt. Das sei hier jedoch offenkundig nicht der Fall, auch wenn vor Jahren an dieser Stelle einmal eine Kita betrieben wurde. Es handelt sich um die Verlagerung und teilweise Erweiterung der Kita eines Freien Trägers. Eine weitergehende Förderung des Trägers wäre insofern in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage nicht vertretbar, zumal nach Veränderung des Finanzierungskonzepts bereits mehr als 70 % der Investitionskosten aus Öffentlichen Mitteln (EFRE) finanziert werden sollen.

 

Diese Mitteilung wird als endgültig eingeschätzt und wurde dem Waldorf-Kindergarten Prenzlauer Berg e.V. zur Kenntnis gegeben.

Vor dem Hintergrund der ablehnenden Entscheidung der Senatsverwaltung für Finanzen hat der Waldorfkindergarten Prenzlauer Berg e.V. geprüft, ob ein regelmäßiger Erbbauzins in Höhe von 6,5 %  bei Überarbeitung des Finanzierungskonzeptes darstellbar bzw. zahlbar  ist oder ob sogar der Kauf des Grundstücks in Erwägung gezogen wird.

 

Mit Schreiben vom 23.11.2004 teilte der Waldorfkindergarten Prenzlauer Berg e.V. mit, dass ein Erbbaurechtsvertrag mit 6,5 % Erbbauzinsen abgeschlossen werden kann.

 

Durch den Immobilienservice wird nunmehr der Erbbaurechtsvertrag vorbereitet.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

noch nicht bezifferbar

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert

Bezirksbürgermeister

 

 
 

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