Drucksache - V-0734  

 
 
Betreff: Kürzung der öffentlichen Förderung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau (VwV Kürzung 2004)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDS 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
28.09.2004    52. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales      
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
12.04.2005 
64. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zurückgezogen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
31.05.2005 
66. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
16.05.2006 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zurückgezogen     
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Vorberatung
12.09.2006 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales zurückgezogen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 24. Tagung, 16.06.2004

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister für die Änderung der AV Unterkunft, mit dem Ziel, der Übernahme der gestiegenen Mietkosten einzusetzen

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich im Rat der Bürgermeister für die Änderung der AV Unterkunft, mit dem Ziel, der Übernahme der gestiegenen Mietkosten einzusetzen.

 

Seit spätestens 01

 

Seit spätestens 01.01.2004 kommt es durch die Wohnungsbaugesellschaften zu vermehrten Mieterhöhungen, da der entsprechende Sonderförderungsabbau im I. Förderungsweg umgesetzt wird. Nunmehr sind vermehrt Mieter von Mieterhöhungen von min. 0,30 Euro/m² betroffen. Insbesondere Sozialhilfeempfangende stehen vor der Problematik, dass durch diese Mieterhöhung ihre Miete die sozial angemessene Mietobergrenze (lt. AV Unterkunft) um mehr als 10% übersteigt.

 

Damit stehen diese Mieter vor der besonderen Problematik

 

a)     sich neuen Wohnraum zu suchen

b)     für die übersteigende Miete selbst aufzukommen.

 

Die Sozialämter stehen vor der Problematik

 

 

a)eines erhöhten Prüfungsaufwandes der Mietverträge

b)steigender Ausgaben, aufgrund der Kostenübernahme für Umzüge.

 

Da es bisher von Seiten der zuständigen Senatsverwaltung keine veränderte Arbeitsanweisung gibt, ist dringender Handlungsbedarf gegeben. Im Sinne der betroffenen Mieter sind entsprechende Anerkennungen der Miete zu treffen. Um auf eine drohende Überschreitung des T-Teils hinzuweisen, muss das Bezirksamt entsprechend aktiv werden.

 

 
 

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