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Drucksache - V-0732
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: In Erledigung der Drucksache Nr.: V – 0732/04 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Lärmminderung in der Kastanienallee im OT RosenthalWir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung der in der 26. Tagung der BVV am 29. Sept. 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0732/04: „Das Bezirksamt wird ersucht, in kürzest möglicher Zeit in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Senat Entscheidungen herbeizuführen, die zu einer deutlichen Lärmminderung in der Kastanienallee und im Kreuzungsbereich der Friedrich-Engels-Straße führen. Als erste Maßnahme ist ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t durchzusetzen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Mit Schreiben vom 07. Okt. 2004 hat das Bezirksamt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zentrale Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten. Zwischenzeitlich liegt die Antwort der VLB vor. Die zuständige Behörde antwortet wie folgt: „Mit o.g. Schreiben baten Sie um Prüfung lärmmindernder verkehrlicher Maßnahmen, insbesondere ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t für die Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die bisher bestehenden Verkehrsbeschränkungen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h, wurden in der Kastanienallee zwischen Schönhauser Straße und der Hauptstraße im Bereich der angesiedelten Schule zur Sicherung des Schulweges durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet. Unabhängig davon wurde ebenfalls in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h durch Sie als Straßenbaulastträger nach § 45 Abs. 2 StVO aufgrund von Straßenschäden angeordnet. Weitere Einschränkungen des Hauptverkehrsstraßennetzes zu dem die Kastanienallee gehört, ist nach Ihrer Einschätzung aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit nicht für gerechtfertigt gehalten worden. Im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde nunmehr mit Schreiben – LPVA III A 111-08126/Kast – vom 16. April 2004 in der Kastanienallee zwischen der Blankenfelder Straße und der Schönhauser Straße in Fahrtrichtung Osten ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht versuchsweise für die Dauer von sechs Monaten nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO angeordnet, jedoch nicht aus Lärmschutzgründen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO. Zur Zeit ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig, bei der die Klägerin, die in der Kastanienallee wohnhaft ist, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung fordert. Durch ein Schreiben der Straßenverkehrsbehörde – LPVA III A 111-08178/Kastanien/Pk vom 11. Dezember 2003 wurde beantragt, die Klage abzuweisen. Grund dafür sind u.a. die in den verschiedenen, je nach Wohnort der Antragsteller bzw. Anwohner vorliegenden Verkehrslärmgutachten für die Kastanienallee, in denen festgestellt wurde, dass die Lärmwerte nach den festgelegten Richtwerten in den Vorläufigen Richtlinien für straßenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 06. Nov. 1981 (VkBl. S. 428), die als Beurteilungshilfe herangezogen wurde, nicht überschritten wurden. Zudem konnte bei der Entscheidungsfindung auch die Bedeutung der Straße als Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes von Berlin als örtliche Straßenverbindung (Stufe III) und wichtige Verbindungsstraße innerhalb des Bezirkes Pankow sowie zwischen den Bezirken Reinickendorf und Pankow nicht unberücksichtigt bleiben, so dass weitere als die bisher bestehenden Verkehrsregelungen in Anbetracht der bereits dargelegten Verkehrsbedeutung der Kastanienallee aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht abgelehnt werden. Abgesehen davon werde ich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, die mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, nicht vorgreifen. Unabhängig davon wurde bereits in einer Stellungnahme vom 15. Januar 2003 durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde für den damaligen Herrn Senator Strieder anlässlich einer Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein Lkw-Fahrverbot in der Kastanienallee aus Lärmschutzgründen als auch wegen fehlender Umleitungsstrecken abgelehnt.“ Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt. Stadtentwicklung |
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