Drucksache - V-0732  

 
 
Betreff: Lärmminderung in der Kastanienallee im OT Rosenthal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der Linkspartei. PDSBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
24.08.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.09.2004 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
08.12.2004 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, 24. Tagung, 16.06.2004
BE Verkehr, 26. Tagung,, 29.09.2006
VzK 13, SB, 28. Tagung, 08.12.2004

Das Bezirksamt wird ersucht, in kürzest möglicher Zeit in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Senat Entschei

 

Siehe Anlage

 

 

Die Lärmbelastung – besonders durch den starken Lkw-Verkehr – liegt teilweise im gesundheitsgefährdenden Bereich

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                        2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0732/04

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

 

Lärmminderung in der Kastanienallee im OT Rosenthal

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung der in der 26. Tagung der BVV am 29. Sept. 2004 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0732/04:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, in kürzest möglicher Zeit in Zusammenarbeit mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Senat Entscheidungen herbeizuführen, die zu einer deutlichen Lärmminderung in der Kastanienallee und im Kreuzungsbereich der Friedrich-Engels-Straße führen.

 

Als erste Maßnahme ist ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t durchzusetzen.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

Mit Schreiben vom 07. Okt. 2004 hat das Bezirksamt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) als zentrale Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten.

 

 

Zwischenzeitlich liegt die Antwort der VLB vor. Die zuständige Behörde antwortet wie folgt:

 

„Mit o.g. Schreiben baten Sie um Prüfung lärmmindernder verkehrlicher Maßnahmen, insbesondere ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t für die Kastanienallee im Ortsteil Rosenthal.

 

Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die bisher bestehenden Verkehrsbeschränkungen wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h, wurden in der Kastanienallee zwischen Schönhauser Straße und der Hauptstraße im Bereich der angesiedelten Schule zur Sicherung des Schulweges durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet.

Unabhängig davon wurde ebenfalls in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h durch Sie als Straßenbaulastträger nach § 45 Abs. 2 StVO aufgrund von Straßenschäden angeordnet. Weitere Einschränkungen des Hauptverkehrsstraßennetzes zu dem die Kastanienallee gehört, ist nach Ihrer Einschätzung aufgrund der Fahrbahnbeschaffenheit nicht für gerechtfertigt gehalten worden.

Im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurde nunmehr mit Schreiben – LPVA III A 111-08126/Kast – vom 16. April 2004 in der Kastanienallee zwischen der Blankenfelder Straße und der Schönhauser Straße in Fahrtrichtung Osten ein Fahrverbot für Lkw über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht versuchsweise für die Dauer von sechs Monaten nach § 45 Abs. 1 Nr. 6 StVO angeordnet, jedoch nicht aus Lärmschutzgründen nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO.

Zur Zeit ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Berlin anhängig, bei der die Klägerin, die in der Kastanienallee wohnhaft ist, Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm- und Schadstoffbelastung fordert. Durch ein Schreiben der Straßenverkehrsbehörde – LPVA III A 111-08178/Kastanien/Pk vom 11. Dezember 2003 wurde beantragt, die Klage abzuweisen. Grund dafür sind u.a. die in den verschiedenen, je nach Wohnort der Antragsteller bzw. Anwohner vorliegenden Verkehrslärmgutachten für die Kastanienallee, in denen festgestellt wurde, dass die Lärmwerte nach den festgelegten Richtwerten in den Vorläufigen Richtlinien für straßenrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) vom 06. Nov. 1981 (VkBl. S. 428), die als Beurteilungshilfe herangezogen wurde, nicht überschritten wurden.

Zudem konnte bei der Entscheidungsfindung auch die Bedeutung der Straße als Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes von Berlin als örtliche Straßenverbindung (Stufe III) und wichtige Verbindungsstraße innerhalb des Bezirkes Pankow sowie zwischen den Bezirken Reinickendorf und Pankow nicht unberücksichtigt bleiben, so dass weitere als die bisher bestehenden Verkehrsregelungen in Anbetracht der bereits dargelegten Verkehrsbedeutung der Kastanienallee aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht abgelehnt werden.

Abgesehen davon werde ich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Berlin, die mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt, nicht vorgreifen.

 

Unabhängig davon wurde bereits in einer Stellungnahme vom 15. Januar 2003 durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde für den damaligen Herrn Senator Strieder anlässlich einer Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, ein Lkw-Fahrverbot in der Kastanienallee aus Lärmschutzgründen als auch wegen fehlender Umleitungsstrecken abgelehnt.“

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

keine

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

keine

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                        Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 
 

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