Drucksache - V-0730  

 
 
Betreff: Bericht über die Vorbereitung zur Errichtung eines zentralen Ordnungsamtes im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG; 16.06.2004
0730 Errichtung Ordnungsämter Anlage 2 Organigramm

Das Bezirksamt hatte am 27

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                . Juni 2004

 

 
 

 

 


An die

Bezirksverordnetenversammlung                                               Drucksache-Nr.:

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

 

Bericht über die Vorbereitungen zur Errichtung eines zentralen Ordnungsamtes im Bezirk Pankow

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hatte am 27.04.2004 beschlossen, dass das Projekt Ordnungsamt begründet wird. Die Projektverantwortung wurde der Leiterin der Abteilung Kultur und Wirtschaft übertragen. Zu ihrer Unterstützung wurde der Leiter des Steuerungsdienstes mit der Projektleitung betraut.

 

Das Bezirksamt präferiert die sog. Große Lösung für das Ordnungsamt; d.h. mittelfristig sollen möglichst viele Ordnungsangelegenheiten im Ordnungsamt konzentriert werden. Kurzfristig, d.h. ab dem 01.09.2004, ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben zur Sicher-stellung der Ordnung im öffentlichen Raum und die zukünftig beim Bezirk angesiedelten Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde wirksam ausgeführt werden.

 

Mit dem zentralen Ordnungsamt sollen die Ziele

·        mehr Service für Bürgerinnen und Bürger sowie

·        Verwaltung vor Ort

verwirklicht werden. Eine ausführliche Beschreibung der politischen Ziele des Ordnungsamtes sind als Anlage 1 beigefügt.

 

Zur Konkretisierung des Arbeitsauftrages der Projektgruppe hat das Bezirksamt in seiner Sitzung am 08.06.2004 folgendes beschlossen:

 

I.                    Das zentrale Ordnungsamt wird, sukzessive ab dem 01.09.2004 aufgebaut.

 

II.                 Zum 01.09.2004 nehmen der Verkehrsüberwachungsdienst und die Ordnungsstreifen ihre Aufgaben innerhalb des zentralen Ordnungsamtes auf. Ferner werden zu diesem Zeitpunkt die Zuständigkeiten für Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in Grünanlagen sowie für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Haus- und Nachbarschaftslärms vom Amt für Umwelt und Natur zum zentralen Ordnungsamt verlagert.

III.               Die zum 01.09.2004 von der Hauptverwaltung auf die Bezirke abzuschichtenden Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde werden, soweit es sich nicht um Überwachungsaufgaben handelt, dem Tiefbauamt zugewiesen. Die Überwachungsaufgaben werden dem Ordnungsamt, insbesondere den dort im Außendienst tätigen Dienstkräften, übertragen.

 

IV.              Der Verwaltungsbereich des zentralen Ordnungsamtes soll möglichst am Standort Fröbelstraße 17 angesiedelt werden.

 

V.                 Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle soll mit Beginn des Jahres 2005 ihre Tätigkeit innerhalb des zentralen Ordnungsamtes aufnehmen. In der Zeit ab dem 01.09.2004 bis zur Einrichtung der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle übernimmt der im Ordnungsamt einzurichtende Innere Dienst die Aufgaben einer Kontaktadresse für Bürger(innen)beschwerden und –hinweise.

 

VI.              Bis zum 30.06.2005 sollen durch die Projektgruppe Ordnungsamt alle von der Bezirksverwaltung wahrgenommenen Ordnungsaufgaben dahingehend überprüft werden, ob ihre Verlagerung zum zentralen Ordnungsamt rechtlich zulässig und zweckmäßig wäre. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bezirksamt vorzulegen.

 

VII.            Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass das Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter (OÄErrG) noch in diesem Monat verabschieden wird.

 

Da es wegen des knappen Zeitrahmens nicht möglich ist, die vom Bezirksamt bevorzugte sog. große Lösung für das Ordnungsamt bereits zum 01.09.2004 umzusetzen, soll mit einer kleineren Variante begonnen werden, die jedoch sicherstellt, dass der Bezirk von Beginn an auch die ihm durch die angestrebten Gesetzesänderungen neu übertragenen Ordnungsaufgaben wirksam wahrnehmen kann. Deshalb wird zum 01.09.2004 auf eine umfangreiche Zuständigkeitsverlagerung innerhalb der Bezirksverwaltung verzichtet. Im zentralen Ordnungsamt werden von Beginn an, die Aufgaben wahrgenommen, die nach der vom RdB-Innenausschuss miterarbeiteten Muster-Organisationsstruktur in allen Bezirken unbedingt beim Ordnungsamt angesiedelt sein sollen. Im Bezirk Pankow soll darüber hinaus vom ersten Tag an das zentrale Ordnungsamt auch für die Erledigung der Gewerbeangelegenheiten zuständig sein. Die Muster-Organisationsstruktur ist als Anlage 2 beigefügt. Die einzelnen vom zentralen Ordnungsamt ab dem 01.09.2004 wahrzunehmenden Aufgaben können dem als Anlage 3 beigefügten Aufgabenkatalog entnommen werden.

 

Um einen möglichst reibungslosen Übergang der bisher von der Hauptverwaltung wahrgenommenen Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde in die Bezirksverwaltung gewährleisten zu können, werden sie zumindest vorläufig dem Tiefbauamt zugewiesen. Hiervon ausgenommen sind die Überwachungsaufgaben, die von den im Außendienst tätigen Dienstkräften des Ordnungsamtes erledigt werden können. Zwischen der unteren Verkehrsbehörde und dem Tiefbauamt ist zwangsläufig eine enge Zusammenarbeit sicher zu stellen. Bisher sind die Informationen über das Straßennetz des Bezirks hauptsächlich im Tiefbauamt konzentriert. Hieran wird sich auch zukünftig nichts ändern. Es ist deshalb zukünftig immer ein intensiver Informationsaustausch zwischen der unteren Straßenverkehrsbehörde und dem Tiefbauamt unbedingt notwendig. Dieser wird am einfachsten und am sichersten zu gewährleisten sein, wenn beide Aufgabenbereiche innerhalb eines Amtes tätig sind.

 

Sobald das zentrale Ordnungsamt im Bezirk seine Arbeit aufgenommen haben wird, werden sich Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden, Hinweisen und sonstigen Anliegen in Ordnungsangelegenheiten an das Ordnungsamt wenden. Da nicht bereits zum 01.09.2004 die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle arbeitsfähig sein wird, kann das Ordnungsamt vorläufig erst einmal nur als Kontaktstelle für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Hierzu ist es aber notwendig, dass bis zum 01.09.2004 der Innere Dienst des neuen Ordnungsamtes gebildet und vom Bezirksamt mit dem notwendigen Personal ausgestattet worden ist. Der Innere Dienst wird aufgrund der eingehenden Hinweise, Beschwerden usw. die Überprüfung der Sachverhalte durch den eigenen Außendienst und/oder die Weiterleitung der Vorgänge an die in der konkreten Angelegenheit zuständigen Stelle veranlassen. Der Innere Dienst des Ordnungsamtes, der primär für den inneren Geschäftsablauf des Ordnungsamtes zuständig sein wird, wird aber nicht in der Lage sein, bereits die Aufgaben der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle auszuführen.

 

Die Schaffung des zentralen Ordnungsamtes zum 01.09.2004 mit begrenztem Aufgabenspektrum stellt die erste Phase eines Gesamtprozesses dar. Die zweite Phase wird von der Einrichtung der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle geprägt sein. Mit der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle soll den Bürgerinnen und Bürgern einschließlich der Gewebetreibenden, aber auch anderen Behörden, Unternehmen usw. eine Möglichkeit geschaffen werden, ihre Anliegen im Zusammenhang mit Ordnungsaufgaben an einer Stelle und ohne vorherige Erkundung von Zuständigkeiten vortragen zu können.

 

Die Phase der Schaffung der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle wird wesentlich davon gekennzeichnet sein, ihre Befugnisse im Verhältnis mit anderen Ämtern der Bezirksverwaltung festzulegen.

 

In der dritten und letzten Phase des Projektes, die bis zum 30.06.2005 abgeschlossen sein soll, ist zu prüfen, welche Ordnungsaufgaben, die bis dahin in anderen Ämtern des Bezirks wahrgenommen werden, unter Beachtung der geltenden Rechtslage[1] in das zukünftige zentrale Ordnungsamt verlagert werden könnten und inwieweit eine Verlagerung in das zentrale Ordnungsamt zweckmäßig wäre. Hierbei sind grundsätzlich alle Ordnungsaufgaben, also auch die erst zum 01.09.2004 auf den Bezirk abgeschichteten, eingehend zu betrachten.

 

Bei den Zweckmäßigkeitsbetrachtungen ist zu berücksichtigen, dass

1.      nach dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.06.2003 hinsichtlich der Aufgaben des zentralen Ordnungsamtes eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Bürgerämter vorgenommen werden muss,

2.      die Fachämter, die jetzt Aufgaben der Ordnungsverwaltung wahrnehmen, auch Aufgaben der Leistungsverwaltung wahrnehmen[2], die denselben Sachverstand und dieselben Spezialisten erfordern,

3.      die Fachämter nach einer Herauslösung der Ordnungsaufgaben auch weiterhin in der Lage sein müssten, ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung kompetent erledigen zu können und

4.      eine Differenzierung der Ordnungsaufgaben nach den Gesichtspunkten Genehmigungsverfahren und Überwachungsaufgaben (einschließlich Verfolgung und Ahndung) erfolgen kann, wobei die Genehmigungsverfahren bei den Fachämtern verbleiben und die Überwachungstätigkeit den im Außendienst tätigen Dienstkräften des zentralen Ordnungsamtes übertragen werden könnten.

 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bezirksamt vorzulegen, damit es entscheiden kann, welche Ordnungsaufgaben zukünftig von den jetzt zuständigen Fachämtern zum zentralen Ordnungsamt verlagert werden soll.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die vorstehenden Beschlüsse des Bezirksamtes stehen unter dem Vorbehalt, dass das Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vom Abgeordnetenhaus noch in diesem Monat verabschiedet werden wird. Die genauen haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen können erst eingeschätzt werden, wenn der genaue Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes vorliegt und bekannt ist, in welchem Umfang Sach- und Personalmittel in die einzelnen Bezirke verlagert werden.

 

Über die genaue Ausstattung des zentralen Ordnungsamtes mit Sach- und Personalmitteln wird durch das Bezirksamt gesondert zu entscheiden sein, wenn das Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vorliegt und genau bekannt ist, inwieweit der Bezirk zusätzliche Sach- und Personalmittel erhalten wird und in welchem Umfang sich Verschiebungen innerhalb des Bezirkshaushaltes ergeben werden. In dieser Vorlage werden dann die haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen dargestellt.

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                         Almuth Nehring-Venus

Bezirksbürgermeister                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 

 

 

Anlagen:           Das Ordnungsamt im Bezirk Pankow – Was soll es leisten und wie soll es wirken?

                        Muster-Organisationsstruktur

                        Aufgabenkatalog

 


Anlage 1

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                              2. Juni 2004

Bezirksstadträtin

Leiterin der Abteilung Kultur und Wirtschaft

 

 

 

Das Ordnungsamt im Bezirk Pankow

 

Was soll es leisten und wie soll es wirken?

 

Vorbemerkung:

Dieses Papier soll die politischen Zielstellungen des Ordnungsamtes im Bezirk Pankow beschreiben. Es umfasst kurz und knapp – ähnlich eines Leitbildes – die politische Grundausrichtung des Ordnungsamtes, nicht jedoch die einzelnen Aufgaben. Das ist anderen Vorlagen und Beschlüssen vorbehalten. Das Papier richtet sich im Wesentlichen an die Verwaltung des Bezirkes.

 

 

Das Ordnungsamt hat zwei wesentliche Ziele:

1.      Über die Art und Weise der Bildung sowie der fachlichen und politischen Ausrichtung des neuen Amtes soll der Weg zu mehr Service für Bürgerinnen und Bürger weiter beschritten werden. Die Verwaltung organisiert ihre Abläufe, wenn es um ordnungsrechtliche Genehmigungen geht, so, dass die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern überschaubar, nachvollziehbar, zügig und freundlich weitgehend aus einer Hand bearbeitet werden.

2.      Das neue Amt soll die Ordnung im öffentlichen Raum spürbar verbessern. Die Umsetzung dieser Aufgabe wird die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor allem dadurch erhöhen, dass offizielle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen, Probleme und Hinweise vor Ort – also im öffentlichen Raum – präsent sind und sichtbar Veränderungen bewirken. Mit den Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden präventive Strategien entwickelt, um – dort, wo es möglich ist – auch gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern für mehr Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen.

 

Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger

Die Bildung der bezirklichen Ordnungsämter stärkt die bezirkliche Selbstverwaltung. Das bedeutet vor allem, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben näher an die Bürgerinnen und Bürger gerückt wird. Diese nehmen Verwaltung häufig als verschlossen, abweisend und nicht als transparent wahr. Überall dort, wo bisher versucht wurde, Verwaltung so zu organisieren, dass die Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger Ausgangspunkt der Arbeit sind, verbessert Verwaltung ihren Service. Ein Beispiel sind die Bürgerämter.

 

Das Ordnungsamt wird so organisiert, dass es einen den Bürgerinnen und Bürgern zugewandten Bereich hat (front office) und einen internen Bereich (back office). Das hat zur Folge, dass interne Verwaltungsabläufe auch intern organisiert, geregelt und gelöst werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, eine Anlaufstelle für die Erlangung von ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu nutzen.

 

Das Bezirksamt hat das Ziel, mit diesem Herangehen dem Verwaltungshandeln bei ordnungsrechtlichen Genehmigungen eine neue Ausrichtung zu geben. Die einzelnen Fachbereiche und Ämter sind weiterhin ihren fachlichen und gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, werden jedoch mittels Koordinierung und Moderation durch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle abgestimmt und einheitlich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern handeln.

 

 

Verwaltung vor Ort

Bei der Verbesserung der Ordnung im öffentlichen Raum hat der Bezirk eine Aufgabe zu lösen, die bisher durch staatliche Stellen unzureichend wahrgenommen wurde.

 

Dem Bezirksamt geht es um öffentliche Präsenz, um ein offenes und kommunikatives Miteinander zwischen Verwaltung und Bevölkerung bis hin zur Entwicklung gemeinsamer präventiver Strategien mit Initiativen vor Ort, wo es sich anbietet.

 

Das Bezirksamt geht davon aus, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, auf die Probleme und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Ordnung im öffentlichen Raum beziehen, nach verabredeten einheitlichen Verfahren reagieren. Das setzt ein abgestimmtes Verwaltungshandeln im Amt und zwischen den Ämtern und Serviceeinheiten des Bezirksamtes hinaus.

 

Durch mehr Kontrolle und – wenn nötig – Sanktionen (z. B. Bußgelder) gegenüber jenen Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf der Straße, in Parks und anderswo verantwortungslos gegenüber Mitmenschen und der Umwelt verhalten, soll für die Bevölkerung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht werden.

 

 

 

 

 

 

gez.

Almuth Nehring-Venus

 


Anlage 3

 

Aufgaben des zentralen Ordnungsamtes Pankow ab dem 01.09.2004

Ordnung im öffentlichen Raum

·        Sicherstellen von Sauberkeit im öffentlichen Raum. Hierzu gehören Sauberkeit auf dem Straßenland, Sauberkeit auf den Grünanlagen, Beseitigung illegaler Ablagerungen auf Straßenland und Einleitung von Bußgeldverfahren.

·        Haus- und Nachbarschaftslärm

·        Überwachung der Einhaltung von Versagungen und Genehmigungen nach dem Grünanlagengesetz

·        Überwachung der Einhaltung des Hundeverbots auf Spielplätzen

·        Überwachung der Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen

·        Überwachung der Einhaltung der Hunde-Verordnung

 

Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz

·        alle Aufgaben des bisherigen Wirtschaftsamtes

·        Überwachung der Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen gemäß §§ 3,4, und 7 der Gewerbeabfallverordnung

·        Überwachung der Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen gemäß § 8 der Verpackungsverordnung

·        Kontrolle der Einhaltung des Jugendschutzgesetzes

·        Festsetzung von Messen, Ausstellungen und Großmärkten

·        Überwachung nach Sprengstoffrecht

(a)    nichtgewerblicher Verwendung und nichtgewerblicher Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen mit Ausnahme der Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoff-Gesetz

b)   Gewerbliche Überlassung pyrotechnischer Gegenstände an andere zum nichtgewerblichen Umgang

·        Sonn- und Feiertagsschutz

·        Ordnungswidrigkeiten nach § 12 Teledienstgesetz

·        Ordnungswidrigkeiten nach § 334 Abs. 1 HGB

 

Verkehrsüberwachung

·        Verfolgen des rechtswidrigen Haltens und Parkens in 2. Reihe

·        Überwachung der Bussonderstreifen

·        Einleitung von Fahrzeugumsetzungen

·        Freihalten von Geh- und Radwegen, Grundstückein- und -ausfahrten, Haltestellen und Behindertenparkplätzen

·        Feststellen von Mängeln

·        Erheben von Verwarnungsgeldern

 

Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und Grundstücksangelegenheiten für öffentliches Straßenland

·        Überwachung der Einhaltung der straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen und Anordnungen des Tiefbauamtes

 

Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete

fällt im Bezirk Pankow (noch) nicht an

 



[1] Nach der derzeit gültigen Fassung des Gesundheitsdienst-Gesetz sind Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens unter der Leitung des Amtsarztes und auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung unter der Leitung des Amtstierarztes wahrzunehmen.

[2] Drohende oder bestehende Obdachlosigkeit soll vorrangig durch Maßnahmen der Sozialleistungsverwaltung beseitigt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kommen Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung der Obdachlosigkeit in Betracht.

 
 

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