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Drucksache - V-0730
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin . Juni 2004
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Bericht über die Vorbereitungen
zur Errichtung eines zentralen Ordnungsamtes im Bezirk Pankow
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hatte am 27.04.2004 beschlossen, dass das Projekt Ordnungsamt begründet wird. Die Projektverantwortung wurde der Leiterin der Abteilung Kultur und Wirtschaft übertragen. Zu ihrer Unterstützung wurde der Leiter des Steuerungsdienstes mit der Projektleitung betraut. Das Bezirksamt
präferiert die sog. Große Lösung für das Ordnungsamt; d.h. mittelfristig sollen
möglichst viele Ordnungsangelegenheiten im Ordnungsamt konzentriert werden.
Kurzfristig, d.h. ab dem 01.09.2004, ist zu gewährleisten, dass die Aufgaben
zur Sicher-stellung der Ordnung im öffentlichen Raum und die zukünftig beim
Bezirk angesiedelten Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde wirksam ausgeführt
werden. Mit dem zentralen
Ordnungsamt sollen die Ziele ·
mehr Service
für Bürgerinnen und Bürger sowie ·
Verwaltung
vor Ort verwirklicht werden.
Eine ausführliche Beschreibung der politischen Ziele des Ordnungsamtes sind als
Anlage 1 beigefügt. Zur
Konkretisierung des Arbeitsauftrages der Projektgruppe hat das Bezirksamt in seiner
Sitzung am 08.06.2004 folgendes beschlossen: I. Das zentrale Ordnungsamt wird, sukzessive ab dem 01.09.2004 aufgebaut. II.
Zum 01.09.2004 nehmen der Verkehrsüberwachungsdienst
und die Ordnungsstreifen ihre Aufgaben innerhalb des zentralen Ordnungsamtes
auf. Ferner werden zu diesem Zeitpunkt die Zuständigkeiten für Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeiten in Grünanlagen sowie für die Bearbeitung von
Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des Haus- und Nachbarschaftslärms vom Amt für
Umwelt und Natur zum zentralen Ordnungsamt verlagert. III. Die zum 01.09.2004 von der Hauptverwaltung auf die Bezirke abzuschichtenden Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde werden, soweit es sich nicht um Überwachungsaufgaben handelt, dem Tiefbauamt zugewiesen. Die Überwachungsaufgaben werden dem Ordnungsamt, insbesondere den dort im Außendienst tätigen Dienstkräften, übertragen. IV. Der Verwaltungsbereich des zentralen Ordnungsamtes soll möglichst am Standort Fröbelstraße 17 angesiedelt werden. V. Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle soll mit Beginn des Jahres 2005 ihre Tätigkeit innerhalb des zentralen Ordnungsamtes aufnehmen. In der Zeit ab dem 01.09.2004 bis zur Einrichtung der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle übernimmt der im Ordnungsamt einzurichtende Innere Dienst die Aufgaben einer Kontaktadresse für Bürger(innen)beschwerden und –hinweise. VI. Bis zum 30.06.2005 sollen durch die Projektgruppe Ordnungsamt alle von der Bezirksverwaltung wahrgenommenen Ordnungsaufgaben dahingehend überprüft werden, ob ihre Verlagerung zum zentralen Ordnungsamt rechtlich zulässig und zweckmäßig wäre. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bezirksamt vorzulegen. VII. Die vorstehenden Beschlüsse stehen unter dem Vorbehalt, dass das Abgeordnetenhaus das Gesetz zur Errichtung der bezirklichen Ordnungsämter (OÄErrG) noch in diesem Monat verabschieden wird. Da es wegen des knappen
Zeitrahmens nicht möglich ist, die vom Bezirksamt bevorzugte sog. große Lösung
für das Ordnungsamt bereits zum 01.09.2004 umzusetzen, soll mit einer kleineren
Variante begonnen werden, die jedoch sicherstellt, dass der Bezirk von Beginn
an auch die ihm durch die angestrebten Gesetzesänderungen neu übertragenen
Ordnungsaufgaben wirksam wahrnehmen kann. Deshalb wird zum 01.09.2004 auf eine
umfangreiche Zuständigkeitsverlagerung innerhalb der Bezirksverwaltung
verzichtet. Im zentralen Ordnungsamt werden von Beginn an, die Aufgaben
wahrgenommen, die nach der vom RdB-Innenausschuss miterarbeiteten
Muster-Organisationsstruktur in allen Bezirken unbedingt beim Ordnungsamt angesiedelt
sein sollen. Im Bezirk Pankow soll darüber hinaus vom ersten Tag an das
zentrale Ordnungsamt auch für die Erledigung der Gewerbeangelegenheiten
zuständig sein. Die Muster-Organisationsstruktur ist als Anlage 2
beigefügt. Die einzelnen vom zentralen Ordnungsamt ab dem 01.09.2004
wahrzunehmenden Aufgaben können dem als Anlage 3 beigefügten
Aufgabenkatalog entnommen werden. Um
einen möglichst reibungslosen Übergang der bisher von der Hauptverwaltung
wahrgenommenen Aufgaben der unteren Verkehrsbehörde in die Bezirksverwaltung
gewährleisten zu können, werden sie zumindest vorläufig dem Tiefbauamt
zugewiesen. Hiervon ausgenommen sind die Überwachungsaufgaben, die von den im
Außendienst tätigen Dienstkräften des Ordnungsamtes erledigt werden können. Zwischen
der unteren Verkehrsbehörde und dem Tiefbauamt ist zwangsläufig eine enge
Zusammenarbeit sicher zu stellen. Bisher sind die Informationen über das
Straßennetz des Bezirks hauptsächlich im Tiefbauamt konzentriert. Hieran wird
sich auch zukünftig nichts ändern. Es ist deshalb zukünftig immer ein
intensiver Informationsaustausch zwischen der unteren Straßenverkehrsbehörde
und dem Tiefbauamt unbedingt notwendig. Dieser wird am einfachsten und am
sichersten zu gewährleisten sein, wenn beide Aufgabenbereiche innerhalb eines
Amtes tätig sind. Sobald das zentrale
Ordnungsamt im Bezirk seine Arbeit aufgenommen haben wird, werden sich
Bürgerinnen und Bürger mit Beschwerden, Hinweisen und sonstigen Anliegen in
Ordnungsangelegenheiten an das Ordnungsamt wenden. Da nicht bereits zum
01.09.2004 die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle arbeitsfähig sein wird,
kann das Ordnungsamt vorläufig erst einmal nur als Kontaktstelle für die
Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen. Hierzu ist es aber notwendig, dass
bis zum 01.09.2004 der Innere Dienst des neuen Ordnungsamtes gebildet und vom
Bezirksamt mit dem notwendigen Personal ausgestattet worden ist. Der Innere
Dienst wird aufgrund der eingehenden Hinweise, Beschwerden usw. die Überprüfung
der Sachverhalte durch den eigenen Außendienst und/oder die Weiterleitung der
Vorgänge an die in der konkreten Angelegenheit zuständigen Stelle veranlassen.
Der Innere Dienst des Ordnungsamtes, der primär für den inneren Geschäftsablauf
des Ordnungsamtes zuständig sein wird, wird aber nicht in der Lage sein,
bereits die Aufgaben der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle auszuführen. Die Schaffung des zentralen
Ordnungsamtes zum 01.09.2004 mit begrenztem Aufgabenspektrum stellt die erste
Phase eines Gesamtprozesses dar. Die zweite Phase wird von der Einrichtung der
Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle geprägt sein. Mit der Zentralen Anlauf-
und Beratungsstelle soll den Bürgerinnen und Bürgern einschließlich der
Gewebetreibenden, aber auch anderen Behörden, Unternehmen usw. eine Möglichkeit
geschaffen werden, ihre Anliegen im Zusammenhang mit Ordnungsaufgaben an einer
Stelle und ohne vorherige Erkundung von Zuständigkeiten vortragen zu können. Die Phase der Schaffung
der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle wird wesentlich davon gekennzeichnet
sein, ihre Befugnisse im Verhältnis mit anderen Ämtern der Bezirksverwaltung
festzulegen. In der dritten und
letzten Phase des Projektes, die bis zum 30.06.2005 abgeschlossen sein soll,
ist zu prüfen, welche Ordnungsaufgaben, die bis dahin in anderen Ämtern des
Bezirks wahrgenommen werden, unter Beachtung der geltenden Rechtslage[1]
in das zukünftige zentrale Ordnungsamt verlagert werden könnten und inwieweit
eine Verlagerung in das zentrale Ordnungsamt zweckmäßig wäre. Hierbei sind
grundsätzlich alle Ordnungsaufgaben, also auch die erst zum 01.09.2004 auf den
Bezirk abgeschichteten, eingehend zu betrachten. Bei den
Zweckmäßigkeitsbetrachtungen ist zu berücksichtigen, dass 1.
nach dem
Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 26.06.2003 hinsichtlich der Aufgaben des
zentralen Ordnungsamtes eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben der Bürgerämter
vorgenommen werden muss, 2.
die
Fachämter, die jetzt Aufgaben der Ordnungsverwaltung wahrnehmen, auch Aufgaben
der Leistungsverwaltung wahrnehmen[2],
die denselben Sachverstand und dieselben Spezialisten erfordern, 3.
die
Fachämter nach einer Herauslösung der Ordnungsaufgaben auch weiterhin in der
Lage sein müssten, ihre Aufgaben auf dem Gebiet der Leistungsverwaltung
kompetent erledigen zu können und 4.
eine
Differenzierung der Ordnungsaufgaben nach den Gesichtspunkten
Genehmigungsverfahren und Überwachungsaufgaben (einschließlich Verfolgung und
Ahndung) erfolgen kann, wobei die Genehmigungsverfahren bei den Fachämtern
verbleiben und die Überwachungstätigkeit den im Außendienst tätigen
Dienstkräften des zentralen Ordnungsamtes übertragen werden könnten. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Bezirksamt vorzulegen, damit es entscheiden kann, welche Ordnungsaufgaben zukünftig von den jetzt zuständigen Fachämtern zum zentralen Ordnungsamt verlagert werden soll. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die
vorstehenden Beschlüsse des Bezirksamtes stehen unter dem Vorbehalt, dass das
Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vom Abgeordnetenhaus
noch in diesem Monat verabschiedet werden wird. Die genauen haushaltsmäßigen
und personalwirtschaftlichen Auswirkungen können erst eingeschätzt werden, wenn
der genaue Wortlaut des verabschiedeten Gesetzes vorliegt und bekannt ist, in
welchem Umfang Sach- und Personalmittel in die einzelnen Bezirke verlagert
werden. Über
die genaue Ausstattung des zentralen Ordnungsamtes mit Sach- und
Personalmitteln wird durch das Bezirksamt gesondert zu entscheiden sein, wenn
das Gesetz zur Errichtung bezirklicher Ordnungsämter (OÄErrG) vorliegt und
genau bekannt ist, inwieweit der Bezirk zusätzliche Sach- und Personalmittel
erhalten wird und in welchem Umfang sich Verschiebungen innerhalb des
Bezirkshaushaltes ergeben werden. In dieser Vorlage werden dann die
haushaltsmäßigen und personalwirtschaftlichen Auswirkungen dargestellt. Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und
Familienverträglichkeit
entfällt Burkhard Kleinert Almuth Nehring-Venus Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Anlagen: Das Ordnungsamt im Bezirk Pankow – Was soll es leisten und wie soll es wirken? Muster-Organisationsstruktur Aufgabenkatalog Anlage 1
Bezirksamt Pankow von Berlin 2. Juni 2004 Bezirksstadträtin Leiterin der Abteilung Kultur und Wirtschaft Das Ordnungsamt im Bezirk
Pankow
Was soll es
leisten und wie soll es wirken? Vorbemerkung: Dieses Papier soll die politischen Zielstellungen des Ordnungsamtes im Bezirk Pankow beschreiben. Es umfasst kurz und knapp – ähnlich eines Leitbildes – die politische Grundausrichtung des Ordnungsamtes, nicht jedoch die einzelnen Aufgaben. Das ist anderen Vorlagen und Beschlüssen vorbehalten. Das Papier richtet sich im Wesentlichen an die Verwaltung des Bezirkes. Das Ordnungsamt hat zwei wesentliche Ziele: 1. Über die Art und Weise der Bildung sowie der fachlichen und politischen Ausrichtung des neuen Amtes soll der Weg zu mehr Service für Bürgerinnen und Bürger weiter beschritten werden. Die Verwaltung organisiert ihre Abläufe, wenn es um ordnungsrechtliche Genehmigungen geht, so, dass die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern überschaubar, nachvollziehbar, zügig und freundlich weitgehend aus einer Hand bearbeitet werden. 2. Das neue Amt soll die Ordnung im öffentlichen Raum spürbar verbessern. Die Umsetzung dieser Aufgabe wird die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger vor allem dadurch erhöhen, dass offizielle Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Fragen, Probleme und Hinweise vor Ort – also im öffentlichen Raum – präsent sind und sichtbar Veränderungen bewirken. Mit den Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden präventive Strategien entwickelt, um – dort, wo es möglich ist – auch gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern für mehr Ordnung im öffentlichen Raum zu sorgen. Mehr Service für Bürgerinnen und Bürger Die Bildung der bezirklichen Ordnungsämter stärkt die bezirkliche Selbstverwaltung. Das bedeutet vor allem, dass die Erfüllung staatlicher Aufgaben näher an die Bürgerinnen und Bürger gerückt wird. Diese nehmen Verwaltung häufig als verschlossen, abweisend und nicht als transparent wahr. Überall dort, wo bisher versucht wurde, Verwaltung so zu organisieren, dass die Lebenslagen der Bürgerinnen und Bürger Ausgangspunkt der Arbeit sind, verbessert Verwaltung ihren Service. Ein Beispiel sind die Bürgerämter. Das Ordnungsamt wird so organisiert, dass es einen den Bürgerinnen und Bürgern zugewandten Bereich hat (front office) und einen internen Bereich (back office). Das hat zur Folge, dass interne Verwaltungsabläufe auch intern organisiert, geregelt und gelöst werden. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, eine Anlaufstelle für die Erlangung von ordnungsrechtlichen Genehmigungen zu nutzen. Das Bezirksamt hat das Ziel, mit diesem Herangehen dem Verwaltungshandeln bei ordnungsrechtlichen Genehmigungen eine neue Ausrichtung zu geben. Die einzelnen Fachbereiche und Ämter sind weiterhin ihren fachlichen und gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, werden jedoch mittels Koordinierung und Moderation durch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle abgestimmt und einheitlich gegenüber Bürgerinnen und Bürgern handeln. Verwaltung vor Ort
Bei der Verbesserung der Ordnung im öffentlichen Raum hat der Bezirk eine Aufgabe zu lösen, die bisher durch staatliche Stellen unzureichend wahrgenommen wurde. Dem Bezirksamt geht es um öffentliche Präsenz, um ein offenes und kommunikatives Miteinander zwischen Verwaltung und Bevölkerung bis hin zur Entwicklung gemeinsamer präventiver Strategien mit Initiativen vor Ort, wo es sich anbietet. Das Bezirksamt geht davon aus, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, auf die Probleme und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger, die sich auf die Ordnung im öffentlichen Raum beziehen, nach verabredeten einheitlichen Verfahren reagieren. Das setzt ein abgestimmtes Verwaltungshandeln im Amt und zwischen den Ämtern und Serviceeinheiten des Bezirksamtes hinaus. Durch
mehr Kontrolle und – wenn nötig – Sanktionen (z. B. Bußgelder) gegenüber jenen
Bürgerinnen und Bürgern, die sich auf der Straße, in Parks und anderswo
verantwortungslos gegenüber Mitmenschen und der Umwelt verhalten, soll für die
Bevölkerung die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum erhöht werden. gez. Almuth
Nehring-Venus Anlage 3 Aufgaben
des zentralen Ordnungsamtes Pankow ab dem 01.09.2004
Ordnung im öffentlichen
Raum ·
Sicherstellen
von Sauberkeit im öffentlichen Raum. Hierzu gehören Sauberkeit auf dem
Straßenland, Sauberkeit auf den Grünanlagen, Beseitigung illegaler Ablagerungen
auf Straßenland und Einleitung von Bußgeldverfahren. ·
Haus-
und Nachbarschaftslärm ·
Überwachung
der Einhaltung von Versagungen und Genehmigungen nach dem Grünanlagengesetz ·
Überwachung
der Einhaltung des Hundeverbots auf Spielplätzen ·
Überwachung
der Einhaltung der Leinenpflicht für Hunde in Grünanlagen ·
Überwachung
der Einhaltung der Hunde-Verordnung Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz ·
alle
Aufgaben des bisherigen Wirtschaftsamtes ·
Überwachung
der Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen gemäß §§ 3,4, und 7 der
Gewerbeabfallverordnung ·
Überwachung
der Pfanderhebungspflicht für Einweggetränkeverpackungen gemäß § 8 der
Verpackungsverordnung ·
Kontrolle der Einhaltung des
Jugendschutzgesetzes ·
Festsetzung
von Messen, Ausstellungen und Großmärkten ·
Überwachung
nach Sprengstoffrecht (a) nichtgewerblicher
Verwendung und nichtgewerblicher Verkehr mit pyrotechnischen Gegenständen mit
Ausnahme der Erteilung von Erlaubnissen nach § 27 Sprengstoff-Gesetz b) Gewerbliche
Überlassung pyrotechnischer Gegenstände an andere zum nichtgewerblichen Umgang ·
Sonn-
und Feiertagsschutz ·
Ordnungswidrigkeiten
nach § 12 Teledienstgesetz ·
Ordnungswidrigkeiten
nach § 334 Abs. 1 HGB Verkehrsüberwachung ·
Verfolgen
des rechtswidrigen Haltens und Parkens in 2. Reihe ·
Überwachung
der Bussonderstreifen ·
Einleitung
von Fahrzeugumsetzungen ·
Freihalten
von Geh- und Radwegen, Grundstückein- und -ausfahrten, Haltestellen und
Behindertenparkplätzen ·
Feststellen
von Mängeln ·
Erheben
von Verwarnungsgeldern Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde und
Grundstücksangelegenheiten für öffentliches Straßenland ·
Überwachung
der Einhaltung der straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen und Anordnungen des
Tiefbauamtes Überwachung
der Parkraumbewirtschaftungsgebiete fällt
im Bezirk Pankow (noch) nicht an [1] Nach der derzeit gültigen Fassung des Gesundheitsdienst-Gesetz sind Ordnungsaufgaben auf dem Gebiet des Gesundheitswesens unter der Leitung des Amtsarztes und auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung unter der Leitung des Amtstierarztes wahrzunehmen. [2] Drohende oder bestehende Obdachlosigkeit soll vorrangig durch Maßnahmen der Sozialleistungsverwaltung beseitigt werden. Nur wenn dies nicht möglich ist, kommen Ordnungsmaßnahmen zur Beseitigung der Obdachlosigkeit in Betracht. |
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