Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0681
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin Berlin,
05.2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Drucksache
Nr.: V –0681/04 Vorlage zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Sicherung der Arbeit der
Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung K14 in Karow Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung des in der 22.
Sitzung am 23.3.04 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache Nr.: V-0681/04: 1.
„Das
Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung
K14 durch Verstetigung der pädagogischen Arbeit zu sichern. 2.
Das
Bezirksamt informiert die BVV bis zur 24.Tagung der BVV.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Bereits
im Jahr 2002 sind alle verfügbaren Möglichkeit genutzt worden, um die
derzeitigen Mitarbeiter mit langfristigen Verträgen zu binden. Ebenso wurde
eine unbefristete Stellenbesetzung versucht, aber durch die Senatsverwaltung
für Finanzen nicht genehmigt. Dennoch
unternimmt das Bezirksamt alle gebotenen Anstrengungen, um die
Personenkontinuität in der Jugendfreizeiteinrichtung zu sichern. Die Weiterbeschäftigung der Leiterin der JFE „K14“ ist durch einen neuen Arbeitsvertrag bis zum 30.06.05 gesichert. Unbefristete
Einstellungen sind wegen der vorliegenden Vertretungstatbestände und der
personalwirtschaftlichen Beschränkungen nicht möglich. Zur
Besetzung einer bis zum 27.9.2004 befristet besetzten Erzieherstelle, haben
Bewerbergespräche stattgefunden. Das
Bezirksamt beabsichtigt, unter Beachtung, der personal- und
haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen,
eine befristete Besetzung der Stelle zum Ablauf des bisherigen
Arbeitsvertrages. Dabei wird das Bezirksamt die Personenkontinuität in der JFE
„K14“ soweit sinnvoll und möglich
beachten und sicherstellen. Zu Arbeitsverträgen, die in
2005 enden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen
werden. Das Bezirksamt wird, soweit
die Entscheidungsbefugnis über befristete Einstellungen im Bezirk liegt, die
Stellen, falls die Vertretungstatbestände als sachlicher Grund für die
befristeten Arbeitsverträge weiter vorliegen, erneut besetzen. Die Jugendfreizeiteinrichtung
“K14” ist und bleibt für den Bezirk die
Schwerpunkteinrichtung in Karow Nord. Entsprechend der zur Verfügung stehenden
Personal- und Haushaltsmittel des Landes Berlin wird das Bezirksamt unter
Beachtung der personal- und haushaltswirtschaftlichen Gegebenheiten weiterhin
personelle Kontinuität in der Kinder- und Jugendarbeit sichern. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und
Familienverträglichkeit Die Arbeit der Jugendfreizeiteinrichtung „K14“
wird im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien gesichert. Burkhard Kleinert Christine
Keil Bezirksbürgermeisters Bezirksstadträtin
Jugend, Schule und Sport Auswirkungen
von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen
Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen
sind lediglich anzukreuzen. |
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