Drucksache - V-0681  

 
 
Betreff: Sicherung der Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung K 14 in Karow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD, 22. Tagung, 31.03.2004
VzK 13, SB, 24. Tagung, 16.06.2004

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                               Berlin,               05.2004

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                         Drucksache-Nr.:
                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V –0681/04

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

Schlussbericht

 

Sicherung der Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung K14 in Karow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 22. Sitzung am 23.3.04 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: V-0681/04:

 

1.      Das Bezirksamt wird ersucht, die Arbeit der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung K14 durch Verstetigung der pädagogischen Arbeit zu sichern.

2.      Das Bezirksamt informiert die BVV bis zur 24.Tagung der BVV.“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

Bereits im Jahr 2002 sind alle verfügbaren Möglichkeit genutzt worden, um die derzeitigen Mitarbeiter mit langfristigen Verträgen zu binden. Ebenso wurde eine unbefristete Stellenbesetzung versucht, aber durch die Senatsverwaltung für Finanzen nicht genehmigt.

Dennoch unternimmt das Bezirksamt alle gebotenen Anstrengungen, um die Personenkontinuität in der Jugendfreizeiteinrichtung zu sichern.

Die Weiterbeschäftigung der Leiterin der JFE „K14“ ist durch einen neuen Arbeitsvertrag bis zum 30.06.05 gesichert.

Unbefristete Einstellungen sind wegen der vorliegenden Vertretungstatbestände und der personalwirtschaftlichen Beschränkungen nicht möglich.

Zur Besetzung einer bis zum 27.9.2004 befristet besetzten Erzieherstelle, haben Bewerbergespräche stattgefunden.

Das Bezirksamt beabsichtigt, unter Beachtung, der personal- und haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen,  eine befristete Besetzung der Stelle zum Ablauf des bisherigen Arbeitsvertrages. Dabei wird das Bezirksamt die Personenkontinuität in der JFE „K14“ soweit sinnvoll  und möglich beachten und sicherstellen.

Zu Arbeitsverträgen, die in 2005 enden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkrete Aussage getroffen werden.

 

Das Bezirksamt wird, soweit die Entscheidungsbefugnis über befristete Einstellungen im Bezirk liegt, die Stellen, falls die Vertretungstatbestände als sachlicher Grund für die befristeten Arbeitsverträge weiter vorliegen, erneut besetzen.

Die Jugendfreizeiteinrichtung “K14” ist und bleibt  für den Bezirk die Schwerpunkteinrichtung in Karow Nord. Entsprechend der zur Verfügung stehenden Personal- und Haushaltsmittel des Landes Berlin wird das Bezirksamt unter Beachtung der personal- und haushaltswirtschaftlichen Gegebenheiten weiterhin personelle Kontinuität in der Kinder- und Jugendarbeit sichern.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

siehe Anlage

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die Arbeit der Jugendfreizeiteinrichtung „K14“ wird im Interesse der Kinder, Jugendlichen und Familien gesichert.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Burkhard Kleinert                                                                      Christine Keil

Bezirksbürgermeisters                                                              Bezirksstadträtin Jugend, Schule und Sport


Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

 

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

1. Fläche

    - Versiegelungsgrad

X

 

 

 

 

 

2.  Wasser

     - Wasserverbrauch

X

 

 

 

 

 

3.  Energie

     - Energieverbrauch

     - Anteil erneuerbarer Energie

X

 

 

 

 

 

4.  Abfall

     - Hausmüllaufkommen
     - Gewerbeabfallaufkommen

X

 

 

 

 

 

5.  Verkehr

    - Verringerung des Individual-

       verkehrs

    - Anteil verkehrsberuhigter

       Zonen

    - Busspuren

    - Straßenbahnvorrang-
      schaltungen

    - Radwege

X

 

 

 

 

 

6.  Immissionen

     - Schadstoffe
     - Lärm

X

 

 

 

 

 

7.  Einschränkung von Fauna
     und Flora

X

 

 

 

 

 

8.  Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

9.  Kulturangebot

 

X

X

 

 

 

10. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

11. Partizipation in Entschei-
      dungsprozessen

 

X

X

 

 

 

12. Arbeitslosenquote

X

 

 

 

 

 

13. Ausbildungsplätze

X

 

 

 

 

 

14. Betriebsansiedlungen

X

 

 

 

 

 

15. wirtschaftl. Diversifizierung
      nach Branchen

X

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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