Drucksache - IX-0625  

 
 
Betreff: Gelände des ehemaligen Tiefbaukombinats zwischen Heinersdorf und Blankenburg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Katharina Koufen (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)BV Katharina Koufen (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen)
   
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage BV Koufen 14. BVV am 26.04.2023
Mündliche Anfrage BV Koufen Antwort

In den letzten Jahren wurde das Gelände des ehemaligen Tiefbaukombinats zwischen Heinersdorf und Blankenburg durch den Eigentümer parzelliert, vermietet und zur Lagerung von Autoreifen, Elektroschrott und Bauschutt sowie Plastikmüll genutzt, außerdem als Umschlagflächen für Handelsware. Aus der Antwort des Bezirksamts auf meine Kleine Anfrage 0475-IX von Januar 2023 geht hervor, dass "diese Nutzungen teilweise eine andere als die genehmigte Nutzung darstellen" und dass sie "somit nicht von der Bandbreite der Genehmigung für Lagerflächen durch das Tiefbaukombinat gedeckt sind". Weiter heißt es in der Antwort des Bezirksamts: "Da sich somit die Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften befinden, hat die Bauaufsichtsbehörde ein Verfahren nach § 80 BauO Bln zur Nutzungsuntersagung 3 gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Hierzu wurde der Eigentümer angehört und eine Frist zur Anhörungserwiderung für Anfang Februar 2023 gesetzt. Sofern die Anhörungserwiderung dem Bezirksamt vorliegt, wird sich mit der darin vorgetragenen Rechtsauffassung befasst und über den weiteren Werdegang entscheiden. Liegen keine rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Betrieb vor, wird die Untersagung der Nutzung verfügt."

 

  1. Was hat die Anhörungserwiderung mit Frist Anfang Februar ergeben?

 

  1. Wie geht es auf dem Gelände weiter: Wird die Nutzung der gesamten Fläche untersagt oder dürfen einige Parzellen weiterhin von den Mietern in ihrer jetzigen Verwendung genutzt werden, und wenn ja, für welche Verwendungen genau (also: Lagerung von "Handelsware" oder Lagerung von Müll? Und wenn ja, welche "Handelsware" genau ist erlaubt und welche Müllsorten, und welche "Handelswaren" und Müllsorten sind NICHT erlaubt?)

 

  1. Wann hat das Bezirksamt sich zuletzt selbst vor Ort ein Bild gemacht und wie würde das Bezirksamt den Eindruck beschreiben, den es dort gewonnen hat?
 
 

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