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Drucksache - IX-0625
In den letzten Jahren wurde das Gelände des ehemaligen Tiefbaukombinats zwischen Heinersdorf und Blankenburg durch den Eigentümer parzelliert, vermietet und zur Lagerung von Autoreifen, Elektroschrott und Bauschutt sowie Plastikmüll genutzt, außerdem als Umschlagflächen für Handelsware. Aus der Antwort des Bezirksamts auf meine Kleine Anfrage 0475-IX von Januar 2023 geht hervor, dass "diese Nutzungen teilweise eine andere als die genehmigte Nutzung darstellen" und dass sie "somit nicht von der Bandbreite der Genehmigung für Lagerflächen durch das Tiefbaukombinat gedeckt sind". Weiter heißt es in der Antwort des Bezirksamts: "Da sich somit die Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften befinden, hat die Bauaufsichtsbehörde ein Verfahren nach § 80 BauO Bln zur Nutzungsuntersagung 3 gegen den Grundstückseigentümer eingeleitet. Hierzu wurde der Eigentümer angehört und eine Frist zur Anhörungserwiderung für Anfang Februar 2023 gesetzt. Sofern die Anhörungserwiderung dem Bezirksamt vorliegt, wird sich mit der darin vorgetragenen Rechtsauffassung befasst und über den weiteren Werdegang entscheiden. Liegen keine rechtlichen Voraussetzungen für den weiteren Betrieb vor, wird die Untersagung der Nutzung verfügt."
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