Drucksache - IX-0585  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren „Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow“ lfd. Nr. 05/16 im Rahmen der Beteiligung der Behörden im Zeitraum 12.09.202214.10.2022 gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
26.04.2023 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage1
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023 Anlage2
VzK §15 BezVG BA 14.BVV am 26.04.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.01.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Flächennutzungs-plan-Änderungsverfahren „Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow“ lfd. Nr. 05/16 im Rahmen der Beteiligung der Berden im Zeitraum 12.09.2022 14.10.2022 gemäß
§ 4 a Abs. 2 BauGB

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 31.01.2023 beschlossen:

Die Stellungnahme des Bezirksamtes Pankow von Berlin zum Flächennutzungsplan Änderungsverfahren „Nachnutzung ehem. Rangierbahnhof Pankow“ lfd. Nr. 05/16 im Rahmen der Beteiligung der Behörden im Zeitraum 12.09.202214.10.2022 gemäß § 4 a Abs. 2 BauGB gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 15 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin wird an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen übermittelt.

Begründung

r die Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplans Berlin ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW) zuständig. Mit Schreiben vom 30.08.2022 wurde der Bezirk Pankow gemäß Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die Beteiligung Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 BauGB zeitlich befristet geregelt. Die Zeit zur Abgabe der Stellungnahme endete am 14.10.2022. Das Bezirksamt Pankow von Berlin hat die relevanten Fachabteilungen im Bezirk Pankow beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Diese Stellungnahmen sind in die unten aufgeführte koordinierte Stellungnahme eingeflossen. Am 29.03.2022 erfolgte mit Vertretern der SenSBW eine Rücksprache zur geplanten Flächennutzungsplanänderung. Hier wurden vermeintliche Widersprüche zwischen der Flächennutzungsplanung und der Bebauungsplanung (Bebauungsplan 3-60) angesprochen und ausgeräumt.


Der Bezirksverordnetenversammlungs-Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen wurde am 12.05.2022 im Bericht aus dem Bezirksamt Pankow von Berlin frühzeitig über die FNP-Änderungsabsicht informiert. Am 25.08.2022 wurde die Thematik im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen präsentiert. Für eine eigene Stellungnahme zum FNP-Änderungsverfahren wurde dem BVV-Ausschuss für Stadtentwicklung, Bebauungsplanung und Genehmigungen eine Frist bis zum 19.09.2022 gesetzt. Eine Stellungnahme wurde bis zu diesem Tag nicht eingereicht. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 15 der Geschäftsordnung für das Bezirksamt Pankow von Berlin wird die unten aufgeführte Stellungnahme durch das Bezirksamt Pankow von Berlin beschlossen und der BVV zur Kenntnis gegeben.

Die Stellungnahme des Bezirkes umfasst folgende Punkte:

Entwickelbarkeit des Bebauungsplans 3-60 „Pankower Tor“

Zum derzeit vorliegenden Bebauungsplanentwurf 3-60 wurde im Zeitraum vom 25.03.2022 bis 29.04.2022 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) durchgeführt. Es wird davon ausgegangen, dass die Entwickelbarkeit des Bebauungsplans 3-60 „Pankower Tor“ (Entwurf) für den Teilbereich südwestlich der Prenzlauer Promenade aus dem Flächennutzungsplan gewährleistet werden kann.

Schulstandort

Die bislang im Bebauungsplanentwurf 3-60 „Pankower Tor“ dargestellte Gemeinbedarfsfläche „Schule“ östlich der Prenzlauer Promenade ist nur als Suchraum für den Oberschulstandort zu verstehen. Die hier dargestellten Flächen (ca. 9,9 ha) sollen nicht als Grundlage für eine entsprechende FNP-Darstellung herangezogen werden. Das im vorgelegten FNP-Arbeitsentwurf Symbol „Schule“ reduziert die Entwickelbarkeit des Schulstandortes auf eine Flächengröße von 3 ha. Im aktuellen Planungsstadium ist der konkrete Flächenbedarf die Schule noch nicht absehbar. Eine Machbarkeitsstudie wurde beauftragt. Die gemischte Baufläche nördlich der Prenzlauer Promenade ermöglicht eine flexible Grundlage für die Entwickelbarkeit von noch nicht abschließend geklärten Nutzungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Diskussion über die Entwicklung der durch die gemischte Baufläche überplanten Kleingartenanlagen Grabenwinkel, Feuchter Winkel West und Dreieck Nord seitens des Bezirkes Pankow noch nicht abgeschlossen ist.

Verkehrliche Themen

Das Bezirksamt Pankow von Berlin geht davon aus, dass die Verkehrslösung N4, welche sich in der vorgelegten Plangrafik nicht widerspiegelt, bei der FNP-Änderung "Blankenburger Süden/Heinersdorf Ortsumfahrung Malchow" aufgegriffen wird; dies wurde von Vertretern von SenSBW am 29.03.2022 in Aussicht gestellt. Das Netzelement N4 ist u. a. eine wichtige Grundlage für die Lösung verkehrlicher Probleme in Heinersdorf und im Bereich der Änderung 05/16.

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Ergänzend wird die geplante "Straßenbahntangentialverbindung" erwähnt, welche in die FNP-Themenkarte "Straßenbahn" vom 26.02.2019 noch nicht eingeflossen ist (https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/fnp/de/fnp/themenkarten.shtml).

Grünverbindung/wohnungsnahe Grünflächen

Die nachfolgenden Ausführungen stellen Auszüge der Gesamtstellungnahme aller Sachgebiete des Umwelt- und Naturschutzamtes (UmNat) dar. Die gesamte Stellungnahme mit Ausführungen zu allen Sachgebieten sowie eine weitere Einzelstellungnahme von UmNat ist dem Anhang zu entnehmen und in der Abwägung zu berücksichtigen:

Es wird davon ausgegangen, dass das Entwicklungsziel einer durchgehenden Grünverbindung süstlich der Bahnstrecke aufrechterhalten wird und sich die Unterbrechung durch die gemischte Baufläche M1 im Bereich Berliner Straße nur aus plangrafischen Erwägungen ergibt.

Dennoch ist kritisch zu prüfen, ob durch die Unterbrechung der Grün-Verbindung durch eine gemischte Baufläche die Grünverbindungsfunktion nicht in ihren Grundzügen konterkariert wird.

Das UmNat des Bezirkes Pankow führt aus: Die Etablierung eines durchgängigen Grünzugs zwischen dem Nassen Dreieck als Teil des Landschaftsschutzgebietes „Ehemaliger Mauerstreifen“ und dem „Feuchten Winkel“ in Richtung Nordosten, wird für die Förderung des Biotopverbundes als prioritär angesehen. Sowohl im Berliner Landschaftsprogramm, als auch im Bezirklichen Biotopverbundkonzept (BA-Beschluss Nr. VIII-0973/2019), wird die Fläche des ehemaligen Pankower Güterbahnhofs als Verbindungs- und Entwicklungsfläche (vor allem für Trockenlebensume) beschrieben. Eine entsprechende Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan ist wünschenswert.“ Die Grünzüge haben nicht nur eine Funktion für die rderung der Migration der vorkommenden Zielarten, sondern stärken auch den klimatischen und lufthygienischen Ausgleich. Hierfür wird eine Breite von 30 40 m empfohlen.

Eine Überlagerung des geplanten Radweges Panke-Trail mit einer FNP-Grünverbindung würde die dauerhafte Sicherung der Fahrrad-Trasse eher gewährleisten. Die Flächenansprüche von Panketrail/Schnellradweg und der Freiraum- und Biotopverbund konkurrieren miteinander. Der Begründungstext sollte sich mit der Frage auseinandersetzen, ob und wie die geplante verkehrliche und die ökologische Funktion mit der geringen Breite des dargestellten Grünstreifens vereinbart werden können und ob ggf. Alternativen geprüft werden müssen.  

Es wird empfohlen, vor dem Hintergrund möglicher Grünflächenausweisungen von über 3 ha eine Aufweitung der Grünverbindung im Bereich der geplanten Grünflächen auf der Westfläche und Hauptfläche zu prüfen (vgl. B-Planentwurf 3-60 „Pankower Tor“). Der Bezirk Pankow geht davon aus, dass die Breite der FNP-Grünverbindung laut SenSBW I B grundsätzlich symbolisch zu verstehen ist und Abweichungen möglich sind.

Grünflächen tragen vor dem Hintergrund der Klimaanpassung zu einer klimagerechten Raum- und Bauleitplanung sowie einem gesunden Wohn- und Arbeitsumfeld bei (UmNat 08.06.2022). Zudem können sie einen Beitrag zur Förderung der biologischen Vielfalt leisten. Die Auseinandersetzung mit den wohnungsnahen Grünflächen ist in der Begründung unzureichend. Um ihre Funktion voll entfalten zu können, ist die Vernetzung der Grünstrukturen sinnvoll. Das UmNat des Bezirks Pankow empfiehlt die Darstellung weiterer Grünflächen zur Verbesserung der wohnungsnahen Grünversorgung angrenzender Wohngebiete, da hier eine Unterversorgung mit wohnungsnahem Grün vorliegt.

Geänderte Ansprüche an die Lage, Qualität und Quantität der Grünflächen sind zukünftig nicht auszuschließen.  Neben o. g. Aspekten sind hier auch die Anforderungen der Niederschlagswasserbewirtschaftung, des Immissionsschutzes und der ausreichenden Versorgung mit öffentlichen Spielplätzen zu beachten.

Artenschutz und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen

Es ist davon auszugehen, dass mit der bestehenden Bauflächenkulisse die Kompensationserfordernisse nicht vollständig im Plangebiet gelöst werden können.

Zu ergänzen ist in der Begründung zur FNP-Änderung 05/16 die Auseinandersetzung mit den aktuell vorkommenden Zielarten des Biotopverbundes und den Arten, die vor Ort nachgewiesen wurden. Hierzu zählen bei den Reptilien die Zauneidechse, bei den Amphibien die Kreuzkröte und bei den Tagfaltern der Violette Feuerfalter. Insbesondere die Biotopverbundsansprüche dieser Arten sind hierbei zu beachten. Es sollte geprüft werden, ob auch für die Kreuzkröte und die Zauneidechse CEF-Maßnahmen aufgeführt werden sollten.

Die Flächen östlich der Prenzlauer Promenade sind in ihrer Eignung als Biotopverbundraum zur Entwicklung von Artenschutz- sowie Ausgleichsmaßnahmen zu prüfen. Zu klären ist, ob sich die hierzu benötigten Flächenansprüche mit der Entwicklung eines Schulstandortes vereinbaren lassen.

Einzelhandel

r den Fall, dass die Entwickelbarkeit des im aktuellen Bebauungsplanentwurf 3-60 dargestellten Einzelhandelsvorhabens (Sondergebiet „Wohn- und Büroquartier mit großflächigem Einzelhandel“ SO1 ) aus der FNP-Darstellung nicht garantiert werden kann, wird darum gebeten, dies durch eine plangrafische Ausdehnung der Darstellung der mit einem schwarzen Balken dargestellten Einzelhandelskonzentration Richtung Nordosten bis an das nordöstliche Ende der gemischten Baufläche M1 zu gewährleisten (vgl. Masterplan Pankower Tor und Bebauungsplanentwurf 3-60 „Pankower Tor“: Sondergebiet „Wohn- und Büroquartier mit großflächigem Einzelhandel“ SO1). Eine Beschränkung des Umfangs der Einzelhandelskonzentration wird im Bebauungsplanverfahren durch Verkaufsflächen-Obergrenzen gemäß den Ergebnissen der Einzelhandels-Wirkungsanalyse ausreichend gewährleistet. Die Entwickelbarkeit eines Sondergebiets „Großflächiger Möbeleinzelhandel SO2“ wie auch der geplanten Wohn- und Büronutzung wird als gegeben vorausgesetzt.

Krankenhausstandort an der Panke

Die Umsetzung eines Krankenhausstandortes im Bereich zwischen Panke und Galenusstraße erscheint aufgrund des baulichen Bestandes und der im Bestand dominierenden Nutzungen wenig wahrscheinlich. Aus diesem Grunde wird die Herausnahme des Symbols „Krankenhaus“ nachvollziehbar. Die verbleibende Gemeinbedarfsfläche ohne Zweckbestimmung bedarf aus Sicht des Bezirksamtes einer Begründung.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

(siehe auch Anlage 1)

Durch die Mobilisierung von Wohnbauflächen in innerstädtischen Lagen sowie die Konzentration von Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe der Einwohnerschwerpunkte und der ÖPNV-Haltestellen wird das notwendige Wachstum der Stadt nachhaltig gesteuert. Es sind aber auch negative lokale Nachhaltigkeits-Aspekte einer solchen Entwicklung zu benennen:

Die Bebauung der stillgelegten Bahnflächen wirkt sich ungünstig auf das örtliche Stadtklima und die Durchlüftungssituation im Gebiet aus. Die angestrebte großflächige Bebauung hrt voraussichtlich vor Ort zu einer Verschlechterung des Naturhaushaltes. Von der Lebensraumveränderung r Flora und Fauna sind diverse Arten im Sinne des besonderen Artenschutzes betroffen. Durch die neue Quartiersentwicklung ist mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen zu rechnen. Im Zuge der Planungskonkretisierung werden weitere Untersuchungen sowie Auswirkungsprognosen durchgeführt und r unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen bedarfsgerechte Kompensationsmöglichkeiten erörtert. Eingriffe in Natur und Landschaft sind im Rahmen der Eingriffsregelung im Zuge der weiteren Planung auszugleichen. Für betroffene Tierarten wird im Sinne der gesetzlichen Anforderungen des Artenschutzes ein Artenschutzfachbeitrag erstellt. Die Auswirkungen auf das Stadtklima und auf den Wasserhaushalt werden möglichst begrenzt.

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

 

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Anlagen

 

Rona Tietje
Bezirksstadträtinr Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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