Drucksache - IX-0381  

 
 
Betreff: Gleimstraße: Fahrradstraße endlich gemeinsam mit dem Bezirk Mitte durchsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
   Beteiligt:Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Mobilität und öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
12.01.2023 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Mobilität und öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.01.2023 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.07.2023 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 9. BVV am 28.09.2022
2. Ausfertigung Antrag SPD und Linke 9. BVV am 28.09.2022
Beschlussempfehlung MobiOrd 12. BVV am 25.01.2023
2. Ausfertigung Beschlussempfehlung MobiOrd 12. BVV am 25.01.2023
VzK §13 BezVG/ZB BA 16.BVV am 12.06.2023
Berichtspflicht BA September 2023

Siehe Anlage


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

20.06.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: IX-0381

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

1. Zwischenbericht

Gleimstraße: Fahrradstraße endlich gemeinsam mit dem Bezirk Mitte durchsetzen!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: IX-0381 —

Die BVV-Pankow ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte einen Antrag auf Entlassung aus dem Hauptstraßennetz für die Gleimstraße zu erstellen und diesen unverzüglich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) einzureichen, damit die Gleimstraße so schnell wie möglich in eine Fahrradstraße umgewandelt wird. Zu diesem Zweck ist eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirk Mitte anzustreben, bei der der Bezirk Pankow die Organisation der Vorleistungen und Planungen für die verbleibenden rund 300 m der Gleimstraße/Rügener Straße zwischen Gleimtunnel und Brunnenstraße übernimmt. Im Verfahren ist außerdem zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen die Durchfahrt des motorisierten Individualverkehrs auf der Höhe des Gleimtunnels auf ein Minimum beschränkt werden kann. Darüber hinaus werden die beteiligten Institutionen ersucht, eine geeignete Vermarktungsstrategie für diese Route zu entwickeln.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Bezirksämter Pankow und Mitte von Berlin haben im Oktober 2022 in einem gemeinsamen Schreiben der damaligen Bezirksstadträtinr Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Frau Tietje, und der Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Frau Dr. Neumann, an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) appelliert, angesichts ihrer unumstrittenen radverkehrlichen Bedeutung im Gesamtnetz, der Einrichtung einer Fahrradstraße in den Straßenabschnitten der Gleim- und Rügener Straße auch im übergeordneten Strennetz (Step 4) zuzustimmen.

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenUMVK) antwortete am 14.03.2023 auf diesen Vorschlag: Sie sieht die Anordnung einer Fahrradstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung dieses Straßenzuges im übergeordneten Straßennetz als problematisch an, da laut Straßenverkehrsrecht Fahrradstraßen nur auf Straßen mit untergeordneter Bedeutung für den Kfz-Verkehr angeordnet werden dürfen. Nach wie vor besteht die SenUMVK auf die für eine Entlassung erforderlichen Nachweise (Prüfung sowohl aller verkehrlichen Auswirkungen sowie Auswirkungen auf Luft- und Lärmgrenzwerte), die im Zuge des Entlassungsantrages durch die Antragssteller (die Bezirksämter Pankow und Mitte) gemeinsam zu erbringen sind. Allerdings weist SenUMVK darauf hin, dass das übergeordnete Strennetz im Jahr 2023 gesamthaft durch die Senatsverwaltung überprüft werden soll. Im Rahmen dieser Untersuchung fällt demnach auch die Entscheidung, ob die Gleimstraße und Rügener Straße im Hauptstraßennetz verbleiben oder herabgestuft werden sollen. 

Die von der SenUMVK geforderten Nachweise sind nach fachlicher Einschätzung des Bezirksamts Pankow angesichts ihres Umfangs und ihrer Komplexität nur mit sehr hohen finanziellen und personellen Aufwand zu erbringen. Ob die Untersuchungsergebnisse dann zum genschten Erfolg führen werden, bleibt zudem im Ermessen der SenUMVK und ist nicht vorhersagbar.

Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist nach wie vor der Ansicht, dass eine gemeinsame und koordinierte Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin unverzichtbar ist. Da in beiden Bezirksämtern keine ausreichenden personellen sowie finanziellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird empfohlen die Ergebnisse der angekündigten Überprüfung des Hauptstraßennetzes durch die SenUMVK abzuwarten. Das Bezirksamt Pankow wird dabei gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte weiterhin eine Herabstufung des Straßenzuges und die Einrichtung einer Fahrradstraße verfolgen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Manuela Anders-Granitzki
Stellv. Bezirksbürgermeisterin

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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