Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - IX-0381
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
1. Zwischenbericht |
Gleimstraße: Fahrradstraße endlich gemeinsam mit dem Bezirk Mitte durchsetzen! |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 12. Sitzung am 25.01.2023 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung — Drucksache Nr.: IX-0381 —
„Die BVV-Pankow ersucht das Bezirksamt, gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte einen Antrag auf Entlassung aus dem Hauptstraßennetz für die Gleimstraße zu erstellen und diesen unverzüglich bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) einzureichen, damit die Gleimstraße so schnell wie möglich in eine Fahrradstraße umgewandelt wird. Zu diesem Zweck ist eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bezirk Mitte anzustreben, bei der der Bezirk Pankow die Organisation der Vorleistungen und Planungen für die verbleibenden rund 300 m der Gleimstraße/Rügener Straße zwischen Gleimtunnel und Brunnenstraße übernimmt. Im Verfahren ist außerdem zu prüfen, mit welchen baulichen Maßnahmen die Durchfahrt des motorisierten Individualverkehrs auf der Höhe des Gleimtunnels auf ein Minimum beschränkt werden kann. Darüber hinaus werden die beteiligten Institutionen ersucht, eine geeignete Vermarktungsstrategie für diese Route zu entwickeln.“ —
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Bezirksämter Pankow und Mitte von Berlin haben im Oktober 2022 in einem gemeinsamen Schreiben der damaligen Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste, Frau Tietje, und der Bezirksstadträtin für Ordnung, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen, Frau Dr. Neumann, an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK) appelliert, angesichts ihrer unumstrittenen radverkehrlichen Bedeutung im Gesamtnetz, der Einrichtung einer Fahrradstraße in den Straßenabschnitten der Gleim- und Rügener Straße auch im übergeordneten Straßennetz (Step 4) zuzustimmen.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenUMVK) antwortete am 14.03.2023 auf diesen Vorschlag: Sie sieht die Anordnung einer Fahrradstraße bei gleichzeitiger Beibehaltung dieses Straßenzuges im übergeordneten Straßennetz als problematisch an, da laut Straßenverkehrsrecht Fahrradstraßen nur auf Straßen mit untergeordneter Bedeutung für den Kfz-Verkehr angeordnet werden dürfen. Nach wie vor besteht die SenUMVK auf die für eine Entlassung erforderlichen Nachweise (Prüfung sowohl aller verkehrlichen Auswirkungen sowie Auswirkungen auf Luft- und Lärmgrenzwerte), die im Zuge des Entlassungsantrages durch die Antragssteller (die Bezirksämter Pankow und Mitte) gemeinsam zu erbringen sind. Allerdings weist SenUMVK darauf hin, dass das übergeordnete Straßennetz im Jahr 2023 gesamthaft durch die Senatsverwaltung überprüft werden soll. Im Rahmen dieser Untersuchung fällt demnach auch die Entscheidung, ob die Gleimstraße und Rügener Straße im Hauptstraßennetz verbleiben oder herabgestuft werden sollen.
Die von der SenUMVK geforderten Nachweise sind nach fachlicher Einschätzung des Bezirksamts Pankow angesichts ihres Umfangs und ihrer Komplexität nur mit sehr hohen finanziellen und personellen Aufwand zu erbringen. Ob die Untersuchungsergebnisse dann zum gewünschten Erfolg führen werden, bleibt zudem im Ermessen der SenUMVK und ist nicht vorhersagbar.
Das Bezirksamt Pankow von Berlin ist nach wie vor der Ansicht, dass eine gemeinsame und koordinierte Kooperation mit dem Bezirksamt Mitte von Berlin unverzichtbar ist. Da in beiden Bezirksämtern keine ausreichenden personellen sowie finanziellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, wird empfohlen die Ergebnisse der angekündigten Überprüfung des Hauptstraßennetzes durch die SenUMVK abzuwarten. Das Bezirksamt Pankow wird dabei gemeinsam mit dem Bezirksamt Mitte weiterhin eine Herabstufung des Straßenzuges und die Einrichtung einer Fahrradstraße verfolgen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Manuela Anders-Granitzki | Cornelius Bechtler |
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