Drucksache - IX-0369  

 
 
Betreff: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2023
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.09.2022 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA 9. BVV am 28.09.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Betr.: Verteilung der Erträge der Sammelstiftung Kreuzberg 2023

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 06.09.2022 folgenden Beschluss gefasst:

I. Die dem Bezirksamt Pankow aus den Erträgen der Sammelstiftung Kreuzberg bereitgestellten Mittel in Höhe von 4.200 € werden für das Haushaltsjahr 2023 satzungsgemäß und in Anlehnung an die Verteilquote der Vorjahre wie folgt aufgeteilt:

 

Beauftragte beim BzBm

800 €

Schul- und Sportamt

 1.000 €

Amt für Weiterbildung und Kultur

600 €

Jugendamt

 1.000 €

Amt für Soziales

 800 €

Begründung

Der Überschuss aus der Sammelstiftung Kreuzberg wird zu 20 % an die Senatsverwaltung und zu 80 % an die Bezirke verteilt. Für den Bezirk Pankow ergibt sich eine Minderung des zur Verfügung stehenden Ertrags um 480 € gegenüber dem Vorjahr (4.680 €).

Gemäß der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg sind die Erträge für folgende Verwendungszwecke vorgesehen:

-                 rsorge für Körperbehinderte

-                 rderung von Bildung (Schulen, Bibliotheken)

-                 Jugendhilfe und Jugendfürsorge (Pflegekinderdienst, Jugendpflegestätten u.ä.)

-                 Erziehung (Kindertagesstätten, Kinderheime u.ä

-                 Altenhilfe (Seniorenarbeit)

-                 Erwachsenenbildung (Volkshochschule)

 

Diese Zwecke sind bei der Verwendung strikt einzuhalten, weil vom Finanzamt für Körperschaften eine Steuerbefreiung hinsichtlich der Erträge des Stiftungsvermögens nur gewährt wird, sofern diese Mittel auch entsprechend eingesetzt werden.

Die Verantwortungr die Verteilung und richtige Verwendung obliegt den jeweiligen Geschäftsbereichen

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die zweckgebundenen Einnahmen vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg werden in den jeweiligen Kapiteln der Geschäftsbereiche beim Titel 38190 (Verrechnungen für zweckgebundene Ausgaben) zur Verfügung gestellt.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Der in der Satzung der Sammelstiftung Kreuzberg vorgesehene Verwendungszweck „Fürsorge für Körperbehinderte“ dient der Gleichbehandlung von Menschen mit Beeinträchtigungen

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Mittel werden insbesondere für die Bereiche Schule, Bibliotheken, Jugend und Soziales bereitgestellt.

ren Benn

Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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