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Drucksache - IX-0364
Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt. Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss hat sich im Oktober 2022 und abschließend in der Sitzung am 03.01. mit der Drucksache befasst. Fragen an das Bezirksamt in diesem Zusammenhang gab es nicht. Abstimmungsergebnis: 15 (ja) : 0 (nein) : 0 (Enthaltung) Text Ursprungsantrag: Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Bezirkshaushaltsrechnung des Bezirks Pankow von Berlin für das Haushaltsjahr 2021 wird genehmigt.
Gemäß Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) haben die Bezirke nach Schluss des Rechnungsjahres eine Bezirkshaushaltsrechnung aufzustellen, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu genehmigen ist. Die SE Finanzen und Personal hat den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 gefertigt und über die Einnahmen und Ausgaben nach den §§ 80 bis 87 LHO sowie nach dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Finanzen zum Abschluss der Bücher und des Vermögensnachweises für das Haushaltsjahr 2021 (Abschlussrundschreiben 2021) Rechnung gelegt.
§§ 80 bis 87 LHO 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich aus den Anlagen 6. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung entfällt 8. Kinder- und Familienverträglichkeit keine
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