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Drucksache - IX-0280
Das Bezirksamt wird ersucht, ein Online-Formular für Meldungen von gebäudebewohnenden Brutvogelarten sowie Fledermäusen durch die Zivilgesellschaft einzurichten sowie diese Daten bei Bauberatungen, Bauvoranfragen/ Bauanträgen sowie Antragstellungen für die Nutzung des öffentlichen Straßenraumes für Gerüststellungen im Rahmen von Sanierungen oder Abriss zu beachten, um gezielt Hinweise zum Artenschutz zu erhalten. Das Formular soll die “fünf W” abdecken (Wer? Wann? Was? Wo? Wie viele?) und auch die Möglichkeit bereitstellen, geschützte, ganzjährig genutzte Habitate in der Umgebung der Lebensstätten mit zu melden. Für die Plausibilisierung der gemeldeten Daten soll das Bezirksamt eine Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden sowie fachlich qualifizierten Einwohner:innen anstreben. Das Formular soll auf der Internetpräsenz des Bezirksamtes auf der Basis des Formulars beim Bezirksamt Lichtenberg [1] entstehen, das inzwischen auch vom Bezirksamt Spandau [2] übernommen wurde. Alternativ kann das Bezirksamt in Zusammenarbeit mit der Stiftung Naturschutz den “Artenfinder” [3] zeitnah ertüchtigen, sodass dieselbe Funktion wie ein bezirkliches Formular erfüllt wird. Begründung der Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss zeigte sich mehrheitlich nicht überzeugt, daß das vom Antragsteller geforderte Formular sinnvoll in bestehende Prozesse eingebunden werden kann. Da auch der mitberatende Ausschuss mehrheitlich keine Notwendigkeit sah, im Sinne des Artenschutzes hier tätig zu werden, wurde die Drucksache mit 5 Ja 12 Nein und bei keiner Enthaltung mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt.
Stellungnahme Klimaschutz, Grünanlagen, Spielplätze, Umwelt und Natur (mitberatend):
Nach der Vorstellung des Antrags wurden zunächst ein paar Nachfragen (u.a. zu Personalaufwand und Zugriff von Bauherren) gestellt. Der Antragsteller beschreibt die Erfahrungen aus anderen Bezirken in den kein Personalmehraufwand, sondern sogar eine Arbeitsentlastung des Personals stattfand Es wurden Bedenken geäußert, dass die Umsetzung der Drucksache eine Möglichkeit wäre, um unliebsame Bauvorhaben zu verhindern. Ggf. könnten die Hinweise der Bürger/innen nicht sachgerecht überprüft werden oder sogar bei hoher Anzahl das BA überfordern. Der Antragsteller erläutert, dass das Amt die Hinweise von Bürger/innen falls notwendig so oder so plausibilisieren sollte (unabhängig vom Kommunikationsweg der Hinweise). Wenn die Ressourcen im Amt für eine Plausibilisierung nicht aller Fälle ausreichen, dann würde in diesen Fällen nur der Status quo erhalten. Das vorgeschlagene Verfahren und die potenziellen zusätzlichen Hinweise der Bürger/innen kann das Amt als Arbeitserleichterung betrachten, da über das Formular Meldungen strukturiert werden, alle notwenigen Angaben vorhanden sind und sich somit Rückfragen reduzieren oder erübrigen. Hinweise an Bauherr/innen könnten somit gezielter erfolgen. Im Hinblick auf die Gebäudebrüterverordnung hat seine Anfrage ergeben, dass im Bezirk sehr wenig Meldungen diesbezüglich beim BA eintreffen, selbst wenn Bauherr/innen bei einem Teil der Bauvorhaben aktiv angeschrieben werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Gutachten und der darauffolgende Ausgleich oder Ersatz findet daher kaum statt. Daraus schließt er, dass das System der Verordnung in der Praxis nicht funktioniert, und ohne weitere Hinweise auf Vorkommen von geschützten Arten ein Verlust von Artenvielfalt stattfinden wird, so wie dies bereits in anderen Städten der Fall ist. Das BA weist darauf hin, dass das Natur- und Umweltrecht Bauherren oft nicht bekannt ist und Bauherr/innen nicht von Amts-Seite explizit auf die Gebäudebrüterverordnung hingewiesen werden müssen. Hier komme es tatsächlich häufiger zu Schwierigkeiten. Der Leiter der zuständigen Gruppe im Bezirksamt befürwortet das Anliegen des Antrags und schlägt vor, das Formular prominent auf der Webseite des BA zu platzieren. Nach der Aussprache wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Begründung Ursprungsantrag Fraktion Bündnis90/ Die Grünen:An Gebäuden befindliche Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln und Fledermäusen sind ganzjährig gesetzlich geschützt. Das betrifft ebenso regelmäßig wiedergenutzte Habitate wie Sträucher oder Fassadengrün, die für den Fortpflanzungserfolg der geschützten Arten zwingend notwendig sind. Um solche Lebensstätten und Lebensräume langfristig zu sichern, ist es wichtig zu wissen, wo sich diese befinden. Vor allem bei Sanierungsmaßnahmen werden viele Fortpflanzungs- und Ruhestätten auch durch Unwissenheit zerstört. In der kleine Anfrage 0134/IX stellt das Bezirksamt dar: “Gemäß § 2 der Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten vom 03.09.2014 (791-1-2 - „Gebäudebrüterverordnung“) hat jede Bauträgerin und jeder Bauträger rechtzeitig vor Beginn der Sanierungsmaßnahme zu prüfen, ob Fortpflanzungs- und Ruhestätten gebäudebewohnender Arten betroffen sind und diese der Unteren Naturschutzbehörde anzuzeigen. Die Anzahl der gemeldeten Vorhaben durch das BWA und der unaufgefordert eingehenden Anzeigen (gemäß § 2 der „Gebäudebrüterverordnung“) weichen deutlich voneinander ab. Von Seiten der Vorhabenträgerinnen bzw. -träger erfolgt so gut wie nie eine Meldung von geschützten Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Dabei werden der Unteren Naturschutzbehörde häufiger geschützte Fortpflanzungsstätten am Gebäude gemeldet, als ganzjährig genutzte Ruhestätten wie Spatzengebüsche.”, “Hier bleibt ihnen nur die eigene Kontrolle und Dokumentation vor Ort, um entsprechende Nachweise von Niststätten aufzunehmen und die Bauträgerinnen und Bauträger zur Erstellung einer gutachterlichen Erfassung zu beauflagen. Dieser Prozess ist zeitintensiv und aufgrund der großen Anzahl an Bauvorhaben im Innenbereich und sonstigen Aufgaben (zusätzlich Bearbeitung von B-Plänen, Eingriffen, § 39 BNatSchG, Handelsartenschutz) nicht zu gewährleisten.”, “Die Zahl an Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die derzeit jährlich durch personalbedingte nicht mögliche Bearbeitung von Vorhaben im Innenbereich verloren geht, ist leider erheblich.” Genau hier können Sichtmeldungen unterstützen, und zudem zur Umweltbildung als Bürger:innen-Wissenschaft (“citizen science”) dienen. So entsteht Rechtssicherheit für Bauträger:innen, und durch eine frühzeitige Kartierung und Planung von Ersatz- und Vermeidungsmaßnahmen werden Baustopps vermieden und Bauprozesse beschleunigt. [1] https://www.berlin.de/ba-lichtenberg/auf-einen-blick/freizeit/gruen/formular.509219.php [2] https://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/formular.1095867.php |
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