Drucksache - IX-0275  

 
 
Betreff: Jahresabschlussergebnis 2021 für den Bezirk Pankow von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.06.2022 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 7. BVV am 15.06.2022
VzK§15BezVG BA Anlage, 7. BVV am 15.06.2022

siehe Anlage

 


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

31.05.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Jahresabschlussergebnis 2021 für den Bezirk Pankow von Berlin

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 das Jahresabschlussergebnis für den Bezirk Pankow von Berlin beschlossen.

Begründung

I. Ergebnis

Die Senatsverwaltung für Finanzen -II D17- hat mit Schreiben vom 21.04.2022 zur „Basiskorrektur der Globalsummenzuweisung / Jahresabschluss 2021 der Bezirke (inkl. Ausgleich gemäß § 12 Abs. 1 HG 20/21)“ das vorläufige Jahresabschlussergebnis für 2021 auch für den Bezirk Pankow übermittelt. Die vom Abgeordnetenhaus mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2020/2021 in § 12 a Abs. 1 HG 20/21 beschlossene Neutralstellung der isolierten Jahresabschlüsse erfolgte auch in 2021. Die Neutralstellung dient quasi als pauschaler Ausgleich aller pandemiebedingten Be- und Entlastungen, so dass die Finanzverwaltung wie bereits zum Jahresabschluss 2020 - auf einen zusätzlichen Ausgleich etwaiger Mehrkosten wegen pandemiebedingter Ausgaben im Zuge der Basiskorrektur verzichtete.

Insgesamt hat der Bezirk Pankow im Jahr 2021 ein isoliertes Jahresergebnis in Höhe von- -20.954 T€ erwirtschaftet. Das isolierte Jahresergebnis enthält den Ergebnisvortrag aus 2019 in Höhe von 2.955 T€, der nach 2023 vorgetragen wird. Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2021 nach Basiskorrektur liegt somit ohne die Berücksichtigung des Ergebnisvortrages von 2019 bei -17.999 T€.

Mit Schreiben vom 04.01.2021 hat die Senatsverwaltung für Finanzen (Sen Fin) angekündigt, bei der Neutralstellung der Bezirke für 2021 eine Prüfung der Veränderung des summierten Rücklagenbestandes der Bezirke vorzunehmen. Hintergrund ist für Sen Fin u. a. der Grundsatz, dass die bezirklichen Rücklagen aus den Bezirkshaushalten und nicht vom Land zu finanzieren sind. Nach Auffassung von Sen Fin finanziert somit der Ausgleichsbetrag nach § 12a Abs. 1 HG 20/21 die Rücklagenaufwüchse der Bezirke. Sen Fin hat daher den benötigten Neutralstellungsbetrag um den Aufwuchs des Rücklagenbestandes in der Zeit vom 31.12.2019 bis 31.12.2021 vermindert. Für Pankow bedeutet das, dass das isolierte Jahresergebnis nur durch einen Ausgleichsbetrag gemäß § 12a HG 2020/2021 in he von 15.805 T€ ausgeglichen wird, weil darüber hinaus ein Rücklagenaufwuchs von 5.149 T€ angerechnet wird. Das tatsächliche Jahresergebnis für 2021 (inkl. Basiskorrektur und nach Ausgleichsbetrag gem. § 12a Abs. 1 HG 20/21) beträgt somit -2.194 T€.

 

Herleitung des Jahresergebnisses 2021

T€

Ergebnis vor Basiskorrektur (BK)

-3.258

Basiskorrektur

-14.742

Ergebnis nach Basiskorrektur

-17.999

vorgetragenes Ergebnis aus 2019

2.955

Isoliertes Jahresergebnis nach BK

-20.954

Angerechneter Rücklagenaufwuchs

+5.149

Ausgleich gemäß § 12a HG 2020/2021

+15.805

Isoliertes Jahresergebnis nach BK und nach Ausgleich (Neutralstellung)

-2.194

Ergebnisvortrag aus 2019, der nicht in Anspruch genommen wurde  = Ergebnisvortrag nach 2023

 

+2.955

Sen Fin erwartet, dass der Rücklagenaufwuchs in Höhe von 5.149 T€ in 2023 dem Haushalt zugeführt wird. Der positive Ergebnisvortrag aus 2019 in Höhe von 2.955 T€ darf 2021 nicht verwendet werden und wird nach 2023 durchgeleitet.

II. Basiskorrektur

Erst mit Bekanntgabe der Basiskorrektur steht nachträglich - die endgültige Zuweisung 2021 für den Bezirk fest.

Die ursprünglichen Zuweisungen (einschl. der 2. Fortschreibung der Globalsummen) in Höhe von 890.335 T€ wurde um 14.741,5 T€ auf 875.593,5 T€ gekürzt. Hierzu im Einzelnen:

  •             Im Ausgabefeld Z (= sonstige Transfers, d. h. Transfers, die nicht über Produktbudgetierung zugewiesen werden) erfolgte mit der 2. Fortschreibung eine Kürzung der ursprünglichen Zuweisung um rd. 7.544 T€ und gleichzeitig eine Basiskorrektur anhand der Ist-Ausgaben in Höhe von rd. 18.625 T€, was für das Ergebnis jedoch neutral ist, weil diese Ausgaben zu 100 % basiskorrigiert werden. Danach stehen einer Erhöhung bzw. Kürzung also entsprechend höhere bzw. geringere Ausgaben gegenüber.
  •             Bei den (gezielten) Investitionsmaßnahmen wurde eine Reduzierung um rd. -6.775 T€ vorgenommen, die ebenfalls neutral auf das Ergebnis wirkt, weil auch hier die Zuweisung an die tatsächlichen Ausgaben angepasst wurde. Der ausgewiesene Unterschreitungsbetrag resultiert aus der Zuführung an die Rücklage für Sonderinvestitionen, die haushaltssystematisch bedingt über den A-Teil erfolgen muss.
  •             Die Einnahmevorgabe bei den Einnahmefeldern E04 und E05 wurde um insgesamt rd. 1.811 T€ im Rahmen der 2. Fortschreibung angepasst aber anhand der tatsächlichen Ist-Einnahmen um 34.378 T€ negativ basiskorrigiert, weil Mehreinnahmen den Bezirken nicht zur Verfügung gestellt werden. Auch hier wirkt die Basiskorrektur neutral auf das Ergebnis, da diese Einnahmen zu 100 % basiskorrigiert werden.
  •             Im Bereich der Zuweisung über das Produktsummenbudget (PSB), d. h. für die Ausgabefelder A (konsumtive Ausgaben), Personal und T (Transferausgaben) wurde die Zuweisung mit der 2. Fortschreibung um insgesamt 25.305 T€ erhöht (davon u. a. bei den Transfers um rd. 13.916 T€). Der A-Teil wurde mit rd. 3.000 T€ im Saldo negativ basiskorrigiert (ursächlich im wesentlichen A07 (Beköstigung) mit rd. 7.351 T€). Die Personalausgaben wurden mit der Basiskorrektur um 1.646 T€ fortgeschrieben.

Grundsätzlich wurden mit der vorliegenden Basiskorrektur im Wesentlichen

  •             Beschlüsse des Abgeordnetenhauses umgesetzt, die erst nach Beschlussfassung über den Doppelhaushalt 2020/2021 erfolgten bzw. erst danach konkret - z.B. bezüglich der Aufteilung auf die Bezirke umgesetzt werden konnten.
  •             Sachverhalte im Zuge der Fortschreibung der Globalsumme 2021 vom 09.06.2020 berücksichtigt (Fortschreibung des Verrechnungsbetrages für kalkulatorische Kosten, Sicherung der bisherigen Leistungen im PEP-Angebot für Geflüchtete, Ökologisierung der Grünflächenämter, Anpassung der Leitlinien für Lehr- und Lernmittel und Straßenunterhaltung u. a.).
  •             r einige Sachverhalte Mehrmittel ausgereicht, die auf der Grundlage der tatsächlichen Ist-Ausgaben basiskorrigiert wurden (z.B. zur Unterstützung von außerschulischen Lernorten; Etablierung von Familienservicebüros, zur Verbesserung der Tagesreinigung an Schulen oder zur Grünflächenpflege sowie zu Baumpflege und pflanzungen)
  •             Mehraufwendungen für die Durchführung der Wahlen wurden ebenfalls basiskorrigiert.

 

Die Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Pandemie blieben aufgrund der Neutralstellung unberücksichtigt.

III. Ableitung des Ergebnisses im Einzelnen

a) Personal

Die veranschlagten Personalausgaben innerhalb des Zuweisungsteils wurden nach Basiskorrektur um rd. 4.501 T€ unterschritten. Außerhalb des Zuweisungsteils lag bei den Personalausgaben eine Überschreitung von 157,4 T€ vor, so dass die Unterschreitung insgesamt 4.344 T€ beträgt. Dieser Betrag steht dem Bezirk jedoch nicht in voller Höhe zur Verfügung, weil ein in der AG Ressourcensteuerung festgelegter Deckelbetrag für Personalmittel-Nichtausschöpfung in Höhe von 3.802 T€ mit der Basiskorrektur in Abzug gebracht wird. Es verbleiben damit aus den nicht verausgabten Personalansätzen lediglich 542 T€, die als Ausgleich für Mehrausgaben an anderer Stelle des Haushalts eingesetzt werden konnten. Bei den fremdfinanzierten freien Mitarbeitern stehen allerdings Mehreinnahmen in gleicher Höhe als Ausgleich zur Vergung. Würde man diesen Sachverhalt separat betrachten, hat der Bezirk nach Basiskorrektur die Personalausgaben (HG 4) insgesamt tatsächlich um rd. 1.730 T€ unterschritten.

b) A-Teil

Die Veranschlagungsvorgabe (Mindestveranschlagung) für die Lehr- u. Lernmittel (A01) wurde einschließlich erfolgter Zuführungen an bzw. Entnahmen aus der Rücklage nach Schulgesetz §7 Abs. 5 fast voll ausgeschöpft. Es liegt eine leichte Unterschreitung von rd. 28 T€ vor.

Beim Hochbauunterhalt (A02) wurden die Leitlinien im Bereich des Schulbaus sowie im Bereich des allgemeinen Hochbaus um rd. 77 T€ überschritten.

Die Leitlinie für die Tiefbau-Unterhaltung (A03), die um die abgeschichteten Mittel des ehem. „Sonderprogramms Straßensanierung“ auf insgesamt 7.634 T€ erhöht wurde, wurde marginal um rd. 15 T € unterschritten.

Die Ansätze für die Grünflächenunterhaltung (A04) wurden durch die Verstetigung der ursprünglich zentral veranschlagten Mehrmittel sowie die mit der 2. Fortschreibung zugewiesenen Mittel für die Ökologisierung der Gnflächenämter im Bezirkshaushalt auf insgesamt rd. 5.318 T€ erhöht.

Bei den Ausgaben für Beköstigung (A07) wurden die Ansätze um rd. 311 T€ überschritten. Durch eine nachträgliche Erhöhung der Zuweisung im Rahmen der 2. Fortschreibung der Globalsumme wurden die Ansätze auf insgesamt 19.681 T€ erhöht und danach im Rahmen der Basiskorrektur an die Anzahl der tatsächlich anwesenden SchülerInnen angepasst.

Die Ansätze für die Bewirtschaftungsausgaben (A 08) i. H. v. 27.500 T€ wurden erneut im sechsten Jahr nacheinander überschritten (um rd. 1.318 T€). Die Auswirkungen der Pandemie sind jedoch nicht allein ursächlich für die Erhöhung der Ausgaben. Auch waren Preissteigerungen zu verzeichnen.

c) T-Teil

HbL

Bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen (HbL) wurden die Ansätze nach 2. Fortschreibung und Basiskorrektur insgesamt um rd. 2.997 T€ überschritten. Den größten Anteil an dieser Überschreitung tragen mit rd. 3.191 T€ dabei die Eingliederungshilfen nach SGB XII.

HzE

Die Zuweisung für Hilfen zur Erziehung (HzE) von rd. 42.015 T€ wurde erneut um 3.257 T€ überschritten. Nach einer 2. Fortschreibung der Globalsummen i. H. v. rd. 2.452 T€ musste der Bezirk die Mehrausgaben von 3.257 T€ selbst tragen, weil keine zusätzliche Basiskorrektur durch die Sen Fin in diesem Bereich erfolgte. Der überwiegende Teil des Defizits entstand hier bei den stationären Hilfen. Dagegen wurden die Ansätze der Eingliederungshilfe nach SGB VIII nach Basiskorrektur sogar um rd. 900 T€ unterschritten.

Die Gründe für die Überschreitungen bei HzE gegenüber der Zuweisung liegen wie bereits im Vorjahr - teilweise in der Art der Zuweisung („Modellmenge“, die nachteilig für Pankow ist), aber teilweise auch an zu hohen Stückkosten im Vergleich zum Median.

Hier sind die eingeleiteten Maßnahmen kontinuierlich weiter zu führen, um das Defizit weiterhin zu reduzieren.

Z10

Bei den einnahmeabhängigen, d. h. nicht zuweisungsfinanzierten Transferausgaben (Z10) ist vor allem auf die Reduzierung der Ausgleichszahlung aus dem Haushalt an den Wirtschaftsplan der Parkraumbewirtschaftung (Defizitausgleich) um rd. 197 T€, aber auch auf eine Überschreitung der Ansätze für Entschädigungen um rd. 282 T€ hinzuweisen.

Ausgabeüberschreitungen, insbesondere für Brandenburger Kinder in Berliner Kitas, sind direkt durch entsprechende Einnahmen bei E01 gegenfinanziert.

d) Investitionen

 

Von der pauschalen Zuweisungr Investitionen i. H. v. 7.251 T€ wurden rd. 4.253 T€ der pauschalen Investitionsrücklage maßnahmebezogen zugeführt und 1.144 T€ konkret für einzelne Maßnahmen aus der Rücklage entnommen. Insgesamt wurde die pauschale Zuweisung um rd. 385 T€ unterschritten. Damit liegt die Ausschöpfungsquote bei 94,7 % und somit über der Mindestverwendungsquote von 75 % der Zuweisung, so dass eine negative Basiskorrektur abgewendet werden konnte.

 

Bei den Maßnahmen der gezielten Zuweisung wurden die nicht verausgabten Mittel gemäß Regelverfahren abgesetzt und können im Bedarfsfall zur Ausfinanzierung der Maßnahmen in künftigen Haushaltsjahren erneut zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wurde der Interimsstandort für die Elisabeth-Shaw-Grundschule in Höhe von 2.061 T€ und 1.360 T€r die 4 Sonderinvestitionsmaßnahmen basiskorrigiert.

 

e)  Einnahmen

Bei den eigenen Einnahmen (E01) wurden die Ansätze i. H. v. rd. 14.667 T€ fast um ein Drittel überschritten (+ 5.690,2 T€). Diese Einnahmen sind überwiegend zweckgebunden (u.a. Sanierungsmittel). Auch bei den managementbedingten Einnahmen (E02) konnte der Ansatz für die Erlösbeteiligung aus der Veräerung von Grundstücken i. H. v. 149 T€ um rd. 392 T€ überschritten werden. Bei diesen Einnahmen kann der Bezirk keinen Einfluss nehmen, da die Verkäufe durch die BIM GmbH getätigt werden und die Erlösbeteiligung auf Basis der Grundstücksverkäufe aller Berliner Bezirke berechnet wird.

Bei den Einnahmen E03 konnte zwar die Einnahmevorgabe von Sen Fin erreicht werden. Die Ansätze wurden dennoch um ca. 1.579 T€ unterschritten. Ursächlich dafür sind im Wesentlichen um rd. 1.789 T€ geringere Geldbußen aus der Parkraumbewirtschaftung sowie um rd. 1.114 T€ geringere Gebühren und Entgelte für die Ausstellung von Pässen und geringere Einnahmen in Bibliotheken und bei der VHS. Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt rd. 1.323 T€ wurden im Jugendbereich erzielt.

IV. Gesamteinschätzung

Das erwirtschaftete Jahresergebnis 2021 nach Basiskorrektur i. H. v. -17.999 T€, das nach Berücksichtigung des Ergebnisvortrags 2019 i. H. v. 2.955 T€ zu einem isolierten Jahresergebnis nach Basiskorrektur i.H. von -20.954 T€hrt, wird durch die sogenannte Neutralstellung nach § 12a HG 2020/2021 nicht vollständig ausgeglichen, weil Rücklagenzuführungen aus den Jahren 2020 und 2021 i. H. v. 5.149 T€ auf das Ergebnis angerechnet werden.

Vor allem folgende Sachverhalte sind ursächlich für das negative Ergebnis vor Neutralstellung:

  •             Der größte Teil des Defizits ist auf die Pauschalen Minderausgaben (PMA) zurückzuführen, die nicht aufgelöst werden können. Die eigene PMA in Höhe von 6.978 T€ und die PMA, die das Abgeordnetenhaus im Rahmen der Haushaltsberatungen 2020/2021 für die Bezirke beschlossen hat (Anteil für Pankow: 7.601 T€) konnten nicht aufgelöst werden.
  •             Bei den Grundstücksbewirtschaftungskosten (A 08) sind die Ansätze grundsätzlich zu gering bemessen. Auch wenn die Kosten für die Schulreinigung in Höhe von 714 T€ basiskorrigiert wurden, verbleibt eine Überschreitung von 1.318 T€.
  •             Im T-Teil sind bei den Hilfen zur Erziehung Mehrausgaben i. H. v. rd. 3.257 T€ und bei den Hilfen in besonderen Lebenslagen i. H. v. rd. 2.997 T€ entstanden, die der Bezirk selbst kompensieren muss.
  •             Die Personalmittel-Nichtausschöpfung führt zu einer negativen Basiskorrektur in Höhe des festgelegten Deckelbetrags von 3.802 T€.

Eine tabellarische Übersicht über die Zusammensetzung bzw. Entstehung des Jahresergebnisses ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

Da in den Folgejahren keine weitere Neutralstellung der Bezirkshaushalte vorgesehen ist, birgt die zukünftige Haushaltsplanung auf den bisherigen Berechnungsgrundlagen und Zuweisungen der Senatsverwaltung für Finanzen ein hohes Risiko für den Bezirk Pankow.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

s. Begründung

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn

 

 

 

 
 

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