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Drucksache - V-0613
Das Bezirksamt wird beauftragt, die gemäß
Sanierungssatzung geplante Verkehrsberuhigung (Zeichen 325/326 StVO) in der
Choriner Straße umzusetzen. Ein Zeitplan und Varianten der Umsetzung sollen dem
Verkehrsausschuss bis 15.2.2004 übergeben werden. Abstimmungsergebnis im
Ausschuss: 2 / 11 / 0 Begründung des Antrages: Das Bezirksamt hat am 11. November 2003 beschlossen, den bisher bereits bestehenden Spielplatz auf den Grundstücken Choriner Straße 47 und 48 dauerhaft zu erhalten. Im Rahmenplan, den der Senat von Berlin beschlossen hat, ist auf dem davor liegenden Straßenabschnitt eine Verkehrsberuhigung mit den o.g. Verkehrszeichen vorgesehen. Begründung der Beschlussempfehlung des Ausschusses:
Die Mehrheit des Ausschusses hat sich dem Votum des
Verkehrsausschusses angeschlossen, der den Antrag mehrheitlich aus verkehrlichen
und finanziellen Gründen nicht für realisierbar hält |
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