Drucksache - V-0611  

 
 
Betreff: Mobilitätsfalle auf dem Mauerweg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
10.12.2003 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr Vorberatung
14.01.2004 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antr. Bündnis 90/Die Grünen, 19. Tagung, 10.12.2003

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt:

 

1.      Sich umgehend bei dem Grundstückseigentümer des Mauerweges nördlich der Kopenhagener Straße dafür einzusetzen, dass das Mobilitätshindernis durch eine Schranke sowie durch ein Drehkreuz umgestaltet bzw. beseitigt wird.

 

2.      Bei einer Umgestaltung sichergestellt wird, dass RollstuhlfahrerInnen, FußgängerInnen und FahrradfahrerInnen mit Anhänger diese Stelle problemlos passieren können. Hierbei sind die Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen für Umlaufsperren zu berücksichtigen.

 

Seit mittlerweile fast einem Jahr besteht auf dem Mauerrad- und Wanderweg ein Mobilitätshindernis

 

Seit mittlerweile fast einem Jahr besteht auf dem Mauerrad- und Wanderweg ein Mobilitätshindernis. Eine Schranke sowie ein Drehkreuz sollen verhindern, dass der Weg mit Kfz und Motorrädern befahren werden kann.

 

Insbesondere für RollstuhlfahrerInnen hat sich das Mobilitätshindernis als Falle erwiesen, da es von ihnen nicht passiert werden kann. Auch gehbehinderte Menschen können das Drehkreuz nur mit Schwierigkeiten überwinden.

 

Der Mauerweg soll als Themenweg, der an die ehemalige Berliner Mauer erinnert, entwickelt werden. Hierfür werden ab 2004 Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur eingesetzt. U.a. wird der Mauerweg von FahrradfahrerInnen genutzt und erlangt zunehmend auch für den Fahrradtourismus eine Bedeutung. Für die Nutzung als touristisches Angebot als auch für den Alltagsverkehr ist es notwendig, dass Umlaufsperren, die Gefährdungen durch kreuzende Straßen vermeiden sollen, den entsprechenden Anforderungen entsprechen. So muss es möglich sein, Umlaufsperren mit Gepäcktaschen oder z.B. mit Kinderanhängern problemlos passieren zu können.

 

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen geben hierzu konkrete Hinweise, wie entsprechende Umlaufsperren gestaltet werden können, so dass sie den Fahrradverkehr nicht über Gebühr behindern und trotzdem eine ausreichende Schutzwirkung entfalten.

 

 
 

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