Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - V-0610
1.
Im Zuge des Ausbaus der Radialroute RR 6
bzw. des Fernradweges Berlin-Usedom durch den Mauerpark in den Einmündungsbereichen
von Gleim- bzw. Eberswalder Straße sicherzustellen, dass keine
Mobilitätshindernisse entstehen, die das Befahren mit Fahrradanhängern oder
Fahrrädern mit Gepäcktaschen über das notwendige Maß behindern. 2.
Hierbei sind die Empfehlungen der
Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen bzw. der Bundesanstalt für
Straßenwesen für Umlaufsperren zu berücksichtigen. Bei der Gestaltung von
Radfernwegen werden oft die gleichen Fehler gemacht. Dies liegt oft daran, dass
die planenden Ämter wenig Erfahrung mit fahrradspezifischen Lösungen haben. So
werden Umlaufsperren eingerichtet, die bestimmte Mindestabstände nicht einhalten
und somit beim Passieren behindern. Glücklicherweise gibt es auch
vorbildliche Beispiele. So wurde z.B. am Ostseeradweg ein bestimmter Typ von
Umlaufsperren aufgestellt, der einerseits einen ausreichenden Bremseffekt
bewirkt, jedoch andererseits FahrradfahrerInnen,
z.B. mit Kinderanhänger oder Gepäcktaschen, nicht mehr als notwendig behindert. Schließlich muss es Ziel
sein, einerseits die Anforderungen an die Sicherheit beim Fahrradfahren zu
gewährleisten, andererseits jedoch die Attraktivität des Fahrradfahrens zu
erhöhen. Zwischen den Fahrradtourismusregionen entsteht zunehmend Konkurrenz.
Die Region Berlin-Brandenburg hat viele Attraktionen und eine große
landschaftliche Vielfalt zu bieten. Die Qualität der bereitgestellten
Infrastruktur wird dabei zunehmend eine größere Rolle spielen. Da der
Fahrradtourismus der Bereich ist, der im Tourismus die höchsten Zuwachsraten
verzeichnet, erhält der Einsatz für den Fahrradverkehr zunehmend auch eine
wirtschaftpolitische Bedeutung. Bei der Einmündung des
Mauerweges in die Gleimstraße ist derzeit eine Schranke vorhanden. Hier ist
eine Umgestaltung notwendig. Deshalb gilt es, eine fahrradfreundliche Lösung
sicherzustellen. Die Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen sowie die Bundesanstalt für Straßenwesen geben
hierzu konkrete Hinweise, wie entsprechende Umlaufsperren gestaltet werden
können, so dass sie den Fahrradverkehr nicht über Gebühr behindern und trotzdem
eine ausreichende Schutzwirkung entfalten. |
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