Drucksache - IX-0142  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
23.03.2022 
5. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA§16 BezVG , 5. BVV am 23.03.2022

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

02.2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 16 BezVG

1.             Gegenstand der Vorlage

Wahl der Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten

2.             Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Als Mitglieder des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten werden für die Dauer der Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung folgende Vertreter:innen

  • der Gewerkschaften,
  • von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen,
  • von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit
    Migrationshintergrund einsetzen und
  • von Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen,

gewählt:


 

 

Mitglieder

  1.             ein/e Vertreter:in der Gewerkschaften (zuzüglich Stellvertretung)

 

1.

II. drei Vertreter:innen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen

1.

 

2.

 

3.

III. zwei Vertreter:innen von Organisationen, die sich für Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen

1.

2.

IV. fünf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

1.

2.

3.

4.

5.

3.             Begründung

Gemäß § 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG) wird zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch und des Trägers der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch in jedem Bezirk ein Widerspruchsbeirat gebildet.

Der Beirat besteht aus:

a) drei Bezirksverordneten;

b) einer Vertretung der Gewerkschaften;

c) drei Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen;

d) zwei Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) einsetzen und zwar vorrangig von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte;

e) nf Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden.

Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer einer Wahlperiode gewählt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (Dachverband) sowie der DBB Beamtenbund und Tarifunion wurden angeschrieben und gebeten, je eine Kandidat:in für die Wahl zu benennen. Weiterhin wurden fünf Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege um Benennungen gebeten. Darüber hinaus wurden Organisationen angefragt, die sich für die Belange sozialhilfeberechtigter Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen. Ebenfalls wurde der Bezirksteilhabebeirat gebeten, fünf Vertretungen der Menschen mit Behinderungen zu benennen.

Die Gewerkschaften nominierten insgesamt vier Kandidat:innen. Da dem Beirat lt. Gesetz lediglich eine Vertretung aus dem Kreis der Gewerkschaften angehört, sieht es das Bezirksamt im Sinne der Arbeitskontinuität als sinnvoll an, aus dem Kreis der Gewerkschaften ein ordentliches Mitglied und zusätzlich eine Stellvertretung zu benennen.

r Vereinigungen, die Bedürftige betreuen, stehen mehr Kandidat:innen zur Wahl, als Plätze im Beirat vorgesehen sind.

Insbesondere Interessenvertretungen von Menschen mit Migrationshintergrund sowie von Menschen mit Behinderungen sollen stärker beteiligt werden. Daher sprach das Bezirksamt Organisationen, Vereine und Interessenvertretungen an, geeignete Kandidat:innen zu benennen, damit diese der BVV zur Wahl vorgeschlagen werden können. Trotz mehrfacher Versuche blieb die erhoffte Resonanz aus.

r die Wahl des Beirates mit seinen Mitgliedern zu a) bis e) stehen folgende Vorschläge zur Verfügung:

a) Die Wahl der 3 Bezirksverordneten erfolgte in der Fortsetzungssitzung der BVV am 26.01.2022 (IX-0081) in einem gesonderten Verfahren.

b) Vertretung der Gewerkschaften

Gewerkschaften (§ 34 Abs. 3b AZG)

Vorschläge

Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg

Herr
Dieter Lemke
Parkstr. 107
13086 Berlin
geb. am 10.05.1946

Deutscher Gewerkschaftsbund Berlin-Brandenburg

 

Herr
Michael Musall
Rosenthaler Weg 43
13127 Berlin
geb. am 15.02.1955

 

DBB Beamtenbund und Tarifunion Berlin

 

Frau
Dagmar Greger
Treskowstr. 30
13156 Berlin
geb. 12.08.1966

 

DBB Beamtenbund und Tarifunion Berlin

Herr
Christian Arnold
Waldowallee 3
10318 Berlin
geb.:22.02.1994

c) Vertretungen von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen

Vereinigungen (§ 34 Abs. 3c AZG)

Vorschläge

 

AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.

Frau
Marina Pechardscheck
Gaudystr. 23
10437 Berlin
geb. am 22.09.1962
Krankenschwester

 

Caritasverband für das
Erzbistum Berlin e.V.

Frau
Renate Stark
Kleineweg 73
12101 Berlin
geb. am 20.05.1958
Sozialarbeiterin

 

Volkssolidarität

Frau
Katharina Ehrenberg
Am Wuhlegrund 17
16356 Ahrensfelde
geb. am 21.02.1959
Sozialarbeiterin

 

Emanzipatorische Selbsthilfe e. V.

Herrn
Jan Schrecker
Erich-Weinert-Straße 4
10439 Berlin
geb. 02.12.1979

d) Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 3 Absatz 2 des Partizipationsgesetzes vom 5. Juli 2021 (GVBl. S. 842) einsetzen und zwar vorrangig von Organisationen von Menschen mit Migrationsgeschichte

Organisationen (§ 34 Abs. 3d AZG)

Vorschläge

 

keine Vorschläge

 

 

Trotz mehrfacher Versuche, Vertretungen von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen, für den Beirat zu gewinnen, blieb die Resonanz aus. Sollten sich Interessenten finden, werden diese der BVV zur Nachwahl vorgeschlagen.

e) Vertretungen der Interessensvertretungen der Menschen mit Behinderungen, die vom jeweiligen Bezirksteilhabebeirat nach § 10 des Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsandt wurden:

Interessensvertretung Menschen mit Behinderungen (§ 34 Abs. 3e AZG)

Vorschläge

SoVD

Frau Elisabeth Schmidek
Helene-Weigel-Platz 7/501
12681 Berlin
geb. 21.05.1958

 

keine weiteren Vorschläge

 

 

 

 

 

 

Aus dem Kreise der Interessensvertretung der Menschen mit Behinderungen liegt eine Interessensbekundung vor. Sollten sich weitere Interessenten finden, werden diese der BVV zur Nachwahl vorgeschlagen.

4.             Rechtsgrundlage

§ 116 Abs. 2 SGB XII, §§ 6 und 10 AG SGB IX, § 90 ff SGB IX

§ 34 AZG

§ 16 Abs. 1 c BezVwG, § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVwG

5.             Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die Beiratsmitglieder erhalten als Entschädigung für jede wahrgenommene Sitzung 20,00 € 3 Abs. 1 Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen iVm. § 1 Abs. 1 VO zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen).

Die für die Durchführung der Sitzungen erforderlichen Mittel in Höhe von insgesamt
2 000 € sind im Kapitel 3910 Titel 41210 eingestellt.

6.             Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

7.             Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

8.             Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Dr. Cordelia Koch
Bezirksstadträtin für Soziales und Gesundheit

 

 

 
 

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