Drucksache - VIII-1455  

 
 
Betreff: Attraktiver Arbeitgeber Bezirksamt Pankow durch Ermöglichung von Bürohunden!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, LinksfraktionAusschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
24.03.2021 
40. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
15.04.2021 
Digitale Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   
29.04.2021 
digitale Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung im Ausschuss abgelehnt     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.06.2021 
42. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bü90 + Linke 40. BVV
Beschlussempfehlung FinPersIm 42. BVV am 16.06.2021

Das Bezirksamt wird ersucht, mit Vorbild des Bezirksamtes Spandau zu prüfen, in welchen bezirkseigenen Räumlichkeiten der Verwaltung ohne Publikumsverkehr den Mitarbeiter*innen des BA die Mitnahme ihres Hundes ins Büro gestattet werden kann.

 

Die Vorteile sind zum einen eine gesteigerte Attraktivität des Arbeitgebers, zum anderen Stressverminderung und positiver Einfluss auf die Gesundheit sowie eine Verbesserung der Büroatmosphäre für Arbeitnehmer*innen.

 

Voraussetzung für eine Mitnahme von Hunden ins Büro sind verbindliche Regeln, die von den Mitarbeiter*innen mit Hund eingehalten werden müssen, damit das Zusammensein zwischen Menschen und Hunden im Büro gut harmoniert. Ein Widerspruch gegen die Mitnahme kann anonym erfolgen und muss nicht begründet werden. Bei der Ausarbeitung der Regeln ist selbstverständlich der Personalrat einzubeziehen.


Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.04. mit der Drucksache befasst. Nach Vorstellung des Prüfauftrages durch den Antragssteller werden die Auswirkungen der Einführung von Bürohunden im Ausschuss kontrovers diskutiert. Eine Prüfung der Möglichkeiten durch das Bezirksamt würde von einem Teil der Ausschussmitglieder begrüßt werden, auch mit Blick auf die Berichte der positiven Erfahrungen des Pilotbezirks Spandau. Ein anderer Teil der Ausschussmitglieder spricht sich gegen die Einführung von Bürohunden aus, ohne eine entsprechende Prüfung in Erwägung zu ziehen.
Abstimmungsergebnis: 5 (ja): 5 (nein): 2 (Enthaltungen), i.e. abgelehnt.

Begründung Ursprungsantrag ndnis90/ Die Grünen und Linksfraktion:

Im Ringen um die „besten Köpfe“ auf dem Arbeitsmarkt spielen zunehmend sogenannte Benefits eine zentrale Rolle. Dazu zählt seit einiger Zeit die Erlaubnis zur Mitnahme des eigenen Hundes ins Büro. Immer mehr Unternehmen erkennen und nutzen bereits die vielfältigen Vorteile, die es für Arbeitgeber*innen mit sich bringt, unter geregelten Bedingungen Hunde in den eigenen Räumlichkeiten zu gestatten.

Auch das Bezirksamt soll ein möglichst attraktiver Arbeitgeber sein, denn nicht nur die Privatwirtschaft, sondern selbst die Berliner Senatsverwaltung stellt durch höhere Gehälter eine Konkurrenz dar. Daneben haben öffentlicher Arbeitgeber auch eine große Vorbildwirkung und können so als Leitbilder für Innovationen fungieren. Aus diesen Gründen kann es eine doppelte Chance darstellen, Arbeitnehmer*innen zu gestatten, ihre Hunde mit ins Büro zu nehmen: Die eigene Attraktivität als Arbeitgeber und die positive Außendarstellung werden gesteigert. Unternehmen wie XING, Jimdo und Fressnapf, aber auch Google und Amazon haben diesen Mehrwert erkannt und lassen Hunde im Büro zu eine Karte von deutschen Unternehmen mit Bürohunden wird hier veröffentlicht: https://bv-bürohund.de/vorteile-von-buerohunden/buerohundkarte-deutschland/

 

Neben diesen „betriebswirtschaftlichen“ Vorteilen können Hunde einen positiven Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit ihrer Mitwelt ausüben und so Stress von Arbeitnehmer*innen mindern helfen und sogar zur Verbesserung des Betriebsklimas beitragen. Sie können die Kommunikation fördern, die allgemeine Zufriedenheit steigern und dabei helfen, Krankheitstage zu reduzieren - siehe https://bv-bürohund.de/wissenschaftliche-untersuchungen

 

Aus Sicht des Tierschutzes haben Bürohunde den Vorteil, nicht allein bleiben zu müssen. Darüber hinaus erhielten Menschen, die beim Bezirksamt arbeiten, die Möglichkeit, einen Hund aus dem Tierheim aufzunehmen und ihn artgerecht zu halten.

 

Das Bezirksamt Spandau hat am 8.2.20 eine Einführung mit den folgenden Voraussetzungen befürwortet:

Es sollte möglichst in einer kleinen Arbeitseinheit starten, in deren Räumlichkeiten kein Publikumsverkehr herrscht. Alle Mitarbeitenden müssen mit der Anwesenheit eines Hundes einverstanden sein. Damit niemand einem faktischen Zwang ausgesetzt ist und es zu keinen kollegialen Unstimmigkeiten kommt, sollte eine anonyme Abstimmung erfolgen. Eine Nichterteilung des Einverständnisses ist in keinem Fall zu begründen, denn niemand darf dazu gedrängt werden, etwaige gesundheitliche Angaben preisgeben zu müssen. Im Interesse aller sollten die Büros gekennzeichnet werden, in denen sich ein Hund aufhält (z.B. Fotografie des jeweiligen Bürohundes anr, einheitliches Hundesymbol).

 

Der Hund sollte gut erzogen und verträglich mit anderen Hunden sein sowie sich für längere Zeit ruhig verhalten und auch alleine im Büro bleiben können. Als Nachweis über die theoretische und praktische Sachkunde des Hundehalters könnte eine Sachkundeprüfung nach § 7 des Gesetzes über das Halten und Führen von Hunden in Berlin erfolgreich absolviert worden sein. Alternativ dazu wäre auch die Vereinbarung einer Probezeit denkbar, in der sich Hund und Halter bewähren müssen. Der Hund benötigt einen festen Rückzugsort mit einem Schlafplatz und einen Wassernapf.

 

Obwohl die Hundehaftpflicht in Berlin und Brandenburg zu den Pflichtversicherungen gehört, ist ein Nachweis über das Bestehen einer solchen vorzulegen, damit der Ersatz eventueller Schäden abgesichert ist.“

 

Der Prozess in Pankow sollte durch ein umsichtiges Veränderungsmanagement begleitet werden, in dessen Rahmen Erwartungshaltungen und Bedenken analysiert und Strategien für einen achtsamen und verständnisvollen Umgang zwischen den Interessensgruppen entwickelt werden.

 

 
 

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