Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-1434
Das Bezirksamt wird ersucht, die Baumlisten „Öffentliche Baumfällungen“ und „Baumfällungen auf Privatgrundstücken“ regelmäßig zu aktualisieren, alle Baumfällungen aufzuführen und einen Jahresbericht zu erstellen. Die veröffentlichen Listen sind
Keine Fällung darf in den Listen fehlen, eine z.B. wegen Gefahrenabwehr im öffentlichen Straßenland oder in Parks kurzfristig durchgeführte Maßnahme ist in der nächsten Liste nachträglich vorzunehmen bzw. anderweitig aufzuführen. Einmal im Jahr ist die BVV getrennt für öffentliche und private Flächen nach vollständiger Bilanzierung der Maßnahmen eines Jahres, spätestens jedoch im Mai, in einem Gesamtbericht über alle Fällungen und festgelegten Ersatzpflanzungen des Vorjahres in Form einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu informieren. Dieser Bericht soll zudem für öffentliche Flächen enthalten:
Begründung:Durch die teils langen Abstände zwischen der Veröffentlichung der Listen werden aktuell eventuell Bäume gefällt, ohne dass sie in einer der Listen stehen, oder die Zeit für eine Reaktion aus der Zivilgesellschaft ist sehr kurz – denn Pressemitteilungen werden teils erst wenige Tage vor der Durchführung jeweiligen Maßnahme verschickt. Besonders außerhalb des Schutzzeitraums mit der Durchführung von größeren Vorhaben betrifft dies sehr viele Bäume. Nach Durchführung eine Baumfällung ist es aktuell für Bürger*innen nicht ersichtlich, wann und wieso diese Maßnahme durchgeführt wurde – denn nur die letzte bzw. wenige der letzten Listen stehen online. Wenn eine Praxis vom Bezirksamt aktuell vom Bezirksamt teils bereits so vollzogen wird, wird durch diesen Beschluss in einen politischen Auftrag für einen Mindest-Standard überführt. Die Berichterstattung über die Baumstandorte unterstützt die Umsetzung der Zielvereinbarung zur gesamtstädtischen Steuerung zur Stabilisierung des Bestandes an Straßenbäumen in bezirklicher Verwaltung”, die Berichte zum Artenschutz eine ausreichende Beachtung des Bundesnaturschutzgesetzes §§ 39 und 44. Perspektivisch müssen die Listen mehr Informationen enthalten und dem digitalen Zeitalter weiter angepasst werden. Dies sollte jedoch wegen der hohen Belastung der Ämter durch Personalknappheit und der Pandemie noch zurückgestellt werden, und es erfordert auch eine vorbereitende Verbesserung der internen Verfahren beim Baumkataster und der Arbeitsweise bei der Veröffentlichung von Informationen. |
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