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Drucksache - VIII-1415
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht, das Hundeauslaufgebiet Arkenberge in seinem Bestand zu sichern und Maßnahmen zur Lösung von Nutzungskonflikten und zur Einbettung in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Blankenfelde zu ergreifen. Insbesondere soll das Bezirksamt:
SPD-Fraktion Pankow, Mike Szidat, Roland Schröder Begründung:Das seit mehr als 20 Jahren auf dem Gelände einer ehemaligen Mülldeponie bestehende Hundeauslaufgebiet Arkenberge erfreut sich großer Beliebtheit, ist über die Bezirksgrenzen hinaus populär und besser besucht denn je. Nunmehr soll es Opfer seines eigenen Erfolgs werden. Seit der Einführung der Leinenpflicht 2019 und mit Beginn der Pandemie, ist das Auslaufgebiet jedoch für die rund 13.000 Hunde in Pankow unverzichtbar geworden. Das Bezirksamt hat das ursprünglich mit Geräten und Bauten zum Hundetraining ausgestattete, attraktive Gelände erst verkommen lassen und beabsichtigt nunmehr dessen Schließung. Zur Begründung wird auf Nutzungskonflikte mit Reiter:innen, Nutzungseinschränkungen der Landwirte sowie auf den Vogel- und Landschaftsschutz in dem Areal hingewiesen und hierfür der Endbericht zum Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG-49 Blankenfelde in Bezug genommen. Das Bezirksamt macht es sich aber zu leicht und wird den verschiedenen Interessenlagen auch nicht gerecht, wenn es die Nutzungskonflikte und den Arten- und Landschaftsschutz einseitig ausschließlich zu Lasten der Hundehalter:innen lösen will. So wird von Vorfällen berichtet, in denen Landwirte mit ihren Nutzfahrzeugen gezielt und mit hohem Tempo auf Hundegruppen zufahren. Zudem wird das größte Feld des Auslaufgebietes, das auf Schildern klar als Hundewiese ausgewiesen ist, komplett landwirtschaftlich bewirtschaftet. Auch kommt es wiederholt zu Pferdesportaktivitäten in dem explizit für den Hundeauslauf ausgewiesenen Bereich. In dem Endbericht zum Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG-49 Blankenfelde wird hierzu auf S. 129 ausgeführt: „Wie in Teil A, Kap. 4.2.5 beschrieben, führt die hohe Reiterhofdichte im Dorf Blankenfelde bereits dazu, dass oft abseits der bestehenden Routen geritten wird, darunter auch dort, wo das Reiten explizit verboten ist“ und weiter auf S. 131:„In einzelnen Randbereichen des LSG, angrenzend an Siedlungsgebiete sind ungenehmigte Nutzungen entstanden bzw. es haben sich Nutzungen in das LSG ausgedehnt.“ Wie diese Konflikte gelöst und somit auch die Anforderungen aus dem Endbericht zum Pflege- und Entwicklungsplan für das LSG-49 Blankenfelde erfüllt werden können, hat die BVV bereits vor Jahren mit den o. g. Beschlüssen aufgezeigt. Anscheinend fehlt es aber hier an ausreichendem Willen zur Umsetzung. Hinweisschilder, Tütenspender und Mülleimer zur Entsorgung von Müll und Hundekot würden zu einer deutlichen Entlastung beitragen. Desgleichen, eine klare Aus- und Beschilderung der jeweiligen Nutzungsbereiche und klare Regeln für alle, die das Landschaftsschutzgebietes nutzen. |
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