Drucksache - VIII-1406  

 
 
Betreff: Datengrundlage über den Verkehr im Bezirk Pankow verbessern!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.02.2021 
39. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin - Videositzung überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Öffentliche Ordnung federführender Ausschuss
25.03.2021 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Öffentliche Ordnung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.12.2022 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 39. BVV
Beschlussempfehlung VerkOrd 41. BVV am 05.05.2021
VzK §13 BezVG/SB BA 11.BVV am 14.12.2022

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

2022

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der                                       Drucksache-Nr. VIII-1406

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Datengrundlage über den Verkehr im Bezirk Pankow verbessern!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 39. Sitzung am 24.02.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1406

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, unverzüglich alle Abschnitte der Hauptverkehrsstraßen in Pankow aufzulisten und in einer Karte grafisch darzustellen, auf denen die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 gemäß § 45 StVO (Schutz der Wohnbevölkerung) oder/und aufgrund von gesundheits-gefährdenden Überschreitungen der Grenzwerte der Lärmmittelungspegel und Stickoxidbelastungen, der Lärmkennziffer sowie der Unfallrate gegeben sind.

Es sind auch die Straßen zu veröffentlichen, die knapp unter den aufgeführten Grenzwerten liegen.

r die Ermittlung ist auf bereits erstellte Studien im Auftrag der früheren Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt aus der letzten Wahlperiode zurückzugreifen und bei Bedarf eine eigne aktuelle Studie für den Bezirk in Auftrag zu geben.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Über das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen im übergeordneten Straßennetz kann das Bezirksamt nicht entscheiden. Zuständige Behörde ist gem. Nummer 11 Absatz 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (SenUMVK). Die Senatsverwaltung trifft die notwendigen Entscheidungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Bezirksamt kann daher nicht entscheiden, ob bei Vorliegen einer Unfallhäufungsstelle oder bei der Überschreitung der Immissionsgrenzwerte in einer Hauptverkehrsstraße die Anordnung von Tempo 30 eine erforderliche und angemessene Maßnahme darstellt oder ob zur Erreichung des Ziels möglicherweise verhältnismäßigere Maßnahmen in Betracht kommen. Das Bezirksamt ist daher nicht in der Lage, eine Karte oder eine Liste mit Straßen zu erstellen, auf denen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Tempo 30-Anordnung erfüllt sind.

Da das Bezirksamt in dieser Angelegenheit nicht zuständig ist, hat es die SenUMVK um Stellungnahme gebeten. Diese liegt vor und wird wörtlich wiedergegeben:
 

Dieser BVV-Beschluss hat die Schaffung einer Datengrundlage zum Thema Tempo 30 im Hauptstraßennetz des Bezirkes Pankow zum Ziel. Da die Zuständigkeit für die Anordnung von Tempo 30 im übergeordneten Straßennetz fast ausschließlich meiner Verwaltung obliegt und somit die gewünschte Übersicht nicht der Wahrnehmung bezirklicher Aufgaben dient, ist die Schaffung einer Datengrundlage für einen einzelnen Bezirk nicht zielführend.

Unabhängig davon werden zahlreiche Informationen, z. B. zur Lärmbelastung, durch meine Verwaltung im Internet unter https://www.berlin.de/sen/uvk/ veröffentlicht. Dort werden auch Informationen zum Tempo 30 Nacht- und Tagkonzept auf Grundlage des Lärmaktionsplans veröffentlicht werden, sobald diese vorliegen.“

Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Stadtentwicklung und Bürgerdienste
stellvertretend
für die Leiterin der Abteilung Ordnung und Öffentlicher Raum

entfällt
 

 
 

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