Drucksache - V-0567  

 
 
Betreff: Verschärfung der Verkehrsprobleme im Wohnviertel an der Esplanade
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen SPD, Linkspartei.PDS und Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
01.10.2003 
6. außerordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.01.2004 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
31.03.2004 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
16.06.2004 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag PDS, SPD und Bü90/Grüne, 01.10.03
VzK 1.ZB gem §13 BezVG, 28.01.04
VzK 2.ZB gem.§13 BezVG, 31.03.04
VzK SB gem. §13BezVG, 16.06.04

Siehe Anlage

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                     2004

 

 

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache Nr.:

                                                                                                In Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: V – 0567/03

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

 

 

Verschärfung der Verkehrsprobleme im Wohnviertel an der Esplanade

 

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen.

 

In Erledigung des in der 6. außerordentlichen Tagung der BVV am 01. Okt. 2003 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0567/03:

 

I. Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach § 34 BauGB für das Vorhaben der ALDI-Nord AG für die Grundstücke Esplanade 7, 9 und 11 folgende Lösungen anzustreben:

 

1.      die Zahl der Stellplätze ist deutlich – d.h. mindestens um ein Drittel – gegenüber den bisherigen Planungen zu reduzieren

2.      eine veränderte Anfahrt der Lieferfahrzeuge über das Gelände von Aldi zu sichern und auf eine Rückwärtseinfahrt von der Esplanade zu verzichten

3.      eine Kostenbeteiligung der Aldi-Nord AG an verkehrssichernden Maßnahmen im betroffenen Wohngebiet zu erwirken, insbesondere für einen Fußgängerüberweg zur Schulwegsicherung in der Brixener Straße.

 

II. Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich gemeinsam mit der zuständigen Verkehrsbehörde Vorschläge für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger und Radfahrer – in der Stavanger Straße zu erarbeiten und vor Durchführung den zuständigen Ausschuss für Verkehr der BVV zu beteiligen.

Folgende Maßnahmen sind zu prüfen:

 

1.      Errichtung einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden bei Öffnung für Fahrradfahrer in beide Richtungen

2.      Sperrung der Straße für LKW

3.      Veränderung der Parkanordnung – abwechselnde Schaffung von Parkmöglichkeiten auf beiden Straßenseiten mit Ausweichstellen

4.      Sicherung der Fußgängerwege vor Überfahrung“

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

 

 

 

In den Zwischenberichten vom 28.01. und 31.03.2004 informierte das Bezirksamt, dass mit Schreiben vom 08. Okt. 2003 das Tiefbauamt die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige Stellungnahme gebeten hatte.

 

 

Mit Schreiben vom 30.01.2004 teilte die zuständige Behörde nachstehendes mit:

 

„ Zu:

1.      Die Errichtung einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden für die Stavanger Straße kommt aus verkehrlicher Sicht nicht in Betracht, da eine solche Maßnahme dem Konzept der Verkehrsberuhigung entgegenwirken würde. Erfahrungsgemäß würden dann höhere Geschwindigkeiten gefahren, da der Kfz-Verkehr keinen Gegenverkehr bis auf eventuell Radfahrer zu erwarten hätte.

 

2.      Eine Sperrung der Stavanger Straße für LKW gemäß Z 253 StVO kann erst nach Eröffnung der ALDI - Filiale erfolgen.

 

3.      Eine Veränderung der Parkordnung kommt ebenfalls aus verkehrlicher Sicht nicht in Betracht, da die momentane Situation für den fließenden Kfz-Verkehr hinsichtlich der Fahrbahnbreite durchaus ausreichend ist.

 

4.      In diesem Zusammenhang halte ich die Aufstellung eines Z 283-10 StVO (Halteverbot) aus verkehrlicher Sicht in der Stavanger Straße für erforderlich. Ich beabsichtige daher gemäß Roteintragung im Verkehrszeichenplan folgende Maßnahme anzuordnen:

Aufstellen von :      Z 283-10 StVO

Das Verkehrszeichen ist am Lichtmast (LM) 19 zu befestigen.“

 

 

Diese verkehrsbehördliche Anordnung ist inzwischen umgesetzt.

 

 

 

Mit Schreiben vom 21.04.2004 teilt nunmehr die Straßenverkehrsbehörde zum Fußgängerüberweg in der Brixener Straße nachstehendes mit:

 

„Die verkehrliche Situation wurde eingehend unter Berücksichtigung der Schulwegsicherung geprüft. In diesem Zusammenhang habe ich mehrere Verkehrszählungen sowohl im Bereich der Schule als auch in der Straße Esplanade zu unterschiedlichen aber relevanten Zeiten durchgeführt.

Zu keiner Zeit habe ich festgestellt, dass an beiden Örtlichkeiten die in der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) genannten Verkehrsbelastungszahlen, die eine Einrichtung eines FGÜ erforderlich machen würden, erreicht worden sind.

Die Einrichtung eines FGÜ halte ich daher aus den o.g. Gründen aus verkehrlicher Sicht im Einvernehmen mit der Polizeidirektion 1 Zentrale Aufgaben/Verkehrsdienst für nicht erforderlich.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen:

 

keine

 

 

Gleichstellungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung:

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

nicht betroffen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.............................................                                       ....................................................

Burkhard Kleinert                                                      Martin Federlein

Bezirksbürgermeister                                                           Bezirksstadtrat

                                     Abt. Stadtentwicklung

 

 

 

 

 

 
 

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