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Drucksache - V-0567
Siehe
Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2004 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache
Nr.: In
Erledigung der Drucksache
Nr.: V – 0567/03 Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13
BezVG Schlussbericht Verschärfung der Verkehrsprobleme im Wohnviertel an der EsplanadeWir bitten zur Kenntnis zu nehmen. In Erledigung des in der 6. außerordentlichen Tagung
der BVV am 01. Okt. 2003 angenommenen Ersuchens der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache V – 0567/03: I. Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nach § 34 BauGB für das Vorhaben der ALDI-Nord AG für die Grundstücke Esplanade 7, 9 und 11 folgende Lösungen anzustreben: 1. die Zahl der Stellplätze ist deutlich – d.h. mindestens um ein Drittel – gegenüber den bisherigen Planungen zu reduzieren 2. eine veränderte Anfahrt der Lieferfahrzeuge über das Gelände von Aldi zu sichern und auf eine Rückwärtseinfahrt von der Esplanade zu verzichten 3. eine Kostenbeteiligung der Aldi-Nord AG an verkehrssichernden Maßnahmen im betroffenen Wohngebiet zu erwirken, insbesondere für einen Fußgängerüberweg zur Schulwegsicherung in der Brixener Straße. II. Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich gemeinsam mit der zuständigen Verkehrsbehörde Vorschläge für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit – insbesondere für Fußgänger und Radfahrer – in der Stavanger Straße zu erarbeiten und vor Durchführung den zuständigen Ausschuss für Verkehr der BVV zu beteiligen. Folgende Maßnahmen sind zu prüfen: 1. Errichtung einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden bei Öffnung für Fahrradfahrer in beide Richtungen 2. Sperrung der Straße für LKW 3. Veränderung der Parkanordnung – abwechselnde Schaffung von Parkmöglichkeiten auf beiden Straßenseiten mit Ausweichstellen 4. Sicherung der Fußgängerwege vor Überfahrung“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: In den Zwischenberichten vom 28.01. und 31.03.2004
informierte das Bezirksamt, dass mit Schreiben vom 08. Okt. 2003 das Tiefbauamt
die Straßenverkehrsbehörde um Prüfung der Empfehlung und um kurzfristige
Stellungnahme gebeten hatte. Mit Schreiben vom 30.01.2004 teilte die zuständige
Behörde nachstehendes mit: „ Zu: 1.
Die Errichtung
einer Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Norden für die Stavanger Straße kommt aus
verkehrlicher Sicht nicht in Betracht, da eine solche Maßnahme dem Konzept der
Verkehrsberuhigung entgegenwirken würde. Erfahrungsgemäß würden dann höhere
Geschwindigkeiten gefahren, da der Kfz-Verkehr keinen Gegenverkehr bis auf
eventuell Radfahrer zu erwarten hätte. 2.
Eine Sperrung
der Stavanger Straße für LKW gemäß Z 253 StVO kann erst nach Eröffnung
der ALDI - Filiale erfolgen. 3.
Eine Veränderung
der Parkordnung kommt ebenfalls aus verkehrlicher Sicht nicht in Betracht, da
die momentane Situation für den fließenden Kfz-Verkehr hinsichtlich der Fahrbahnbreite
durchaus ausreichend ist. 4.
In diesem
Zusammenhang halte ich die Aufstellung eines Z 283-10 StVO (Halteverbot) aus
verkehrlicher Sicht in der Stavanger Straße für erforderlich. Ich beabsichtige
daher gemäß Roteintragung im Verkehrszeichenplan folgende Maßnahme anzuordnen: Aufstellen von :
Z 283-10 StVO Das Verkehrszeichen ist am Lichtmast (LM) 19 zu
befestigen.“ Diese verkehrsbehördliche Anordnung ist inzwischen
umgesetzt. Mit Schreiben vom 21.04.2004 teilt nunmehr die
Straßenverkehrsbehörde zum Fußgängerüberweg in der Brixener Straße
nachstehendes mit: „Die verkehrliche Situation wurde eingehend unter
Berücksichtigung der Schulwegsicherung geprüft. In diesem Zusammenhang habe ich
mehrere Verkehrszählungen sowohl im Bereich der Schule als auch in der Straße
Esplanade zu unterschiedlichen aber relevanten Zeiten durchgeführt. Zu keiner Zeit habe ich festgestellt, dass an beiden
Örtlichkeiten die in der Richtlinie für Fußgängerüberwege (R-FGÜ) genannten
Verkehrsbelastungszahlen, die eine Einrichtung eines FGÜ erforderlich machen
würden, erreicht worden sind. Die Einrichtung eines FGÜ halte ich daher aus den
o.g. Gründen aus verkehrlicher Sicht im Einvernehmen mit der Polizeidirektion 1
Zentrale Aufgaben/Verkehrsdienst für nicht erforderlich.“ Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine Gleichstellungsrelevante Auswirkungenkeine Auswirkungen auf eine nachhaltige Entwicklung: keine Kinder- und Familienverträglichkeitnicht betroffen ............................................. .................................................... Burkhard Kleinert Martin
Federlein Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Abt.
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