Drucksache - VIII-1335  

 
 
Betreff: Corona-gerechte Tagungen – Infektionsschutzregeln für die BVV Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 37. BVV

 

Die BVV Pankow von Berlin möge beschließen:

Die BVV Pankow gibt sich für die Durchführung der Ausschusssitzungen der BVV und den Tagungen der BVV Regeln zur Minimierung und Vermeidung eines Infektionsrisikos während der Pandemie.

 

  1.                                Ausschusssitzungen sind nach Möglichkeit digital abzuhalten, da nur durch nicht stattfindende Kontakte ein Infektionsrisiko vermieden werden kann.
  2.                                Der BVV-Vorsteher erarbeitet zusammen mit dem Gesundheitsamt Pankow, bezugnehmend auf die Empfehlungen des RKI, Regeln und Maßnahmen für alle Präsenzsitzungen der Ausschüsse und der BVV. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten in Betracht zu ziehen:
     
  • Ausschusssitzungen finden ausschließlich im BVV-Saal oder dem Emma-Ihrer-Saal statt, kleinere Räume sind nicht mehr als Tagungsraume für Ausschüsse zu vergeben und zu nutzen.
  • Nutzung eines Raumes mit Lüftungsanlage für die Tagungen der BVV
  • Erstellung eines verbindlichen Lüftungsplanes
  • Verpflichtendes Tragen von Mund-Nasen-Schutz während der Tagungen der BVV
  • Abstandsregeln, die insbesondere Rücksicht auf die Dauer der BVV Tagungen nehmen und die Aerosolverteilung über einen langen Zeitraum berücksichtigen
  • Desinfektionsplan für alle Tagungsräume
  • 1Digitale Übertragung der Tagungen der BVV

 

Die erarbeiteten Infektionsschutzregeln für die BVV Pankow sind zu veröffentlichen.
Ziel der Infektionsschutzregeln ist die Vermeidung von direkten Kontakten und die Minimierung eines Infektionsrisikos für Bezirksverordnete, Bezirksamt und Mitarbeitende sowie Interessierte an der BVV Pankow, bei gleichzeitigem Aufrechterhalten des Tagungs- und Sitzungsbetriebs.

 


Begründung:

Die BVVen von Berlin sind zur Aufrechterhaltung des Tagungs- und Sitzungsbetriebes von verschärften Kontaktbeschränkungen im Land Berlin ausgenommen. Die Berücksichtigung und der Umfang der Umsetzung des Infektionsschutzes ist in diesem Fall vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt oder festgeschrieben. Die BVVen verantworten dies eigenständig.

In der BVV Pankow wurden alle diesbezüglichen Verabredungen bisher in einem eher informellen Rahmen besprochen. Das Problem, das sich ergibt, ist, dass die Umsetzung und Einhaltung oft dem Ermessen einzelner Akteure unterliegt und nicht klar definierten Regeln, die zusammen mit den Expert*innen des Gesundheitsamtes erarbeitet wurden.

Die subjektive Wahrnehmung eines Risikos bzw. die eigene Risikobewertung unterliegen aber individuellen Kriterien, die ein Ermessen ganz unterschiedlich ausfallen lassen.

r alle Sitzungen der BVV geltende Regeln, die gemeinsam mit Expert*innen erarbeitet wurden, sollen vom Ermessen einzelner unabhängig machen und den chstmöglichen Infektionsschutz gewehrleisten.

 

 
 

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