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Drucksache - VIII-1335
Die BVV Pankow von Berlin möge beschließen: Die BVV Pankow gibt sich für die Durchführung der Ausschusssitzungen der BVV und den Tagungen der BVV Regeln zur Minimierung und Vermeidung eines Infektionsrisikos während der Pandemie.
Die erarbeiteten Infektionsschutzregeln für die BVV Pankow sind zu veröffentlichen.
Begründung:Die BVV’en von Berlin sind zur Aufrechterhaltung des Tagungs- und Sitzungsbetriebes von verschärften Kontaktbeschränkungen im Land Berlin ausgenommen. Die Berücksichtigung und der Umfang der Umsetzung des Infektionsschutzes ist in diesem Fall vom Gesetzgeber nicht eindeutig geregelt oder festgeschrieben. Die BVV’en verantworten dies eigenständig. In der BVV Pankow wurden alle diesbezüglichen Verabredungen bisher in einem eher informellen Rahmen besprochen. Das Problem, das sich ergibt, ist, dass die Umsetzung und Einhaltung oft dem Ermessen einzelner Akteure unterliegt und nicht klar definierten Regeln, die zusammen mit den Expert*innen des Gesundheitsamtes erarbeitet wurden. Die subjektive Wahrnehmung eines Risikos bzw. die eigene Risikobewertung unterliegen aber individuellen Kriterien, die ein Ermessen ganz unterschiedlich ausfallen lassen. Für alle Sitzungen der BVV geltende Regeln, die gemeinsam mit Expert*innen erarbeitet wurden, sollen vom Ermessen einzelner unabhängig machen und den höchstmöglichen Infektionsschutz gewehrleisten.
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