Drucksache - VIII-1325  

 
 
Betreff: Fuß- und Radwegeführung zwischen der Hertzstraße/Fontanestraße und Bahnhof Wilhelmsruh ermöglichen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der CDU
   Linksfraktion
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 37. BVV
2. Ausfertigung Antrag SPD, Linke und CDU 37. BVV

Die BVV Pankow ersucht das Bezirksamt, eine provisorische Fuß- und Radwegeführung zwischen der Hertzstraße/Fontanestraße und dem Bahnhof Wilhelmsruh zu ermöglichen, damit möglichst schnell ein Ersatz für die derzeitige Verbindung in der Lage der künftigen Regionalbahngleise hergestellt werden kann.

Dafür soll das Bezirksamt mit der Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) und ggfs. weiteren Grundstückeigentümer*innen geeignete Regelungen vereinbaren, die eine schnelle Umsetzbarkeit und eine klare Wegeführung ermöglichen. Hierbei kann sich an der Qualität der derzeitigen Wegeverbindung orientiert werden.

Unabhängig von dieser kurzfristig zu realisierenden Lösung hält die BVV am Beschuss der Drucksache VIII-0845 „Geordnete städtebauliche Entwicklung nordöstlich des Bahnhofs Wilhelmsruh“ als mittelfristiges Ziel fest.


Begründung:

Mit dem ersten Spatenstich im Dezember 2020 beginnen die Bauarbeiten zur Reaktivierung der Heidekrautbahn auf der Stammstrecke. Für den Bereich des Bahnhofs Wilhelmsruh liegt bereits ein Planfeststellungsbeschluss vor, so dass sich die Bauarbeiten zunächst in diesem Bereich konzentrieren werden. Dadurch fällt die bisher als Rad- und Fußweg genutzte Verbindung auf der ehemaligen und künftigen Gleislage weg und die Anwohner*innen und Beschäftigen des PankowParks müssen über die Kopenhagener Straße von und zum Bahnhof Wilhelmsruh mit dem Fahrrad fahren bzw. zu Fuß gehen. Das ist eine erhebliche Verlängerung des Weges.

Die NEB ist auch Eigentümer*in von Grundstücken neben der ehemaligen und künftigen Gleislage. Die NEB hat daher mehrfach auch bei öffentlichen Veranstaltungen angeboten, dass eine vorrübergehende oder ggfs. auch dauerhafte Wegeführung über diese Grundstücke ermöglicht werden kann. Dafür erhält das Bezirksamt nunmehr einen konkreten Arbeitsauftrag. Um den Intentionen des Beschlusses und den Interessen der betroffenen möglichst schnell entsprechen zu können, soll das Bezirksamt auf nicht erforderliche und bisher nicht vorhandene Qualitätsstandards verzichten, die bei einer langfristigen und planungsrechtlich entsprechend abzusichernden Umsetzung erforderlich wären. Diese sind im Rahmen der Umsetzung der Drucksache VIII-0845 zu einem späteren Zeitpunkt sicherzustellen.

 

 
 

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