Drucksache - VIII-1316  

 
 
Betreff: Erhaltet unsere Grün-/Spielflächen & Bäume in Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Jana Ebelt, Andreas Buchheim, Antje SchmelcherBezirksamt
   
Drucksache-Art:EinwohnerantragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
09.12.2020 
37. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
05.01.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
20.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
05.05.2021 
41. ordentliche digitale Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.09.2023 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Einwohnerantrag 37. BVV
Beschlussempfehlung StadtGrün 41. BVV am 05.05.2021
VzK §13 BezVG/SB BA 17.BVV am 20.09.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-1316

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Erhaltet unsere Grün-/Spielflächen & Bäume in Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 41. Sitzung am 05.05.2021 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-1316

Das Bezirksamt Berlin-Pankow wird beauftragt, ein nachhaltiges Konzept zum Schutz bestehender Pankower Grün-/Spielflächen & Bäume zu entwickeln.

Wir fordern, dass Bauanträge in unseren Kiezen in der Gesamtheit ihrer Infrastruktur, dem Erhalt der Natur und öffentlichen Grün-/Spielflächen sowie dem zu erwartenden Verkehrszuwachs betrachtet werden.

Bauanträge sollen künftig auf der Grundlage dieses ganzheitlichen Konzeptes mit dem Ziel bewertet werden, den im Klimanotstand benannten negativen Auswirkungen entgegen zu steuern und gleichzeitig die besondere Wohn-Qualität der Kieze zu erhalten.

Wir Pankower Anwohner fordern, alle geplanten Pankower Wohnungsbauvorhaben der öffentlichen Hand (LWBG) unter den BVV-Prämissen des Klimanotstandes Pankow sowie einer Umweltverträglichkeits- und Infrastrukturanalyse zu untersuchen!

Setzen Sie dazu als Pankower BVV im 1. Schritt die Genehmigung geplanter Nachverdichtung auf Grün- und Spielflächen zwischen Ossietzkystr./Breite Str./Pasewalker Str./Mendelstr./Am Schlosspark für die nächsten 3 Jahre aus!

Kommen Sie Ihrer gesellschaftlichen Verpflichtung nach und setzen Sie Ihren Beschluss zum Klimanotstand in aktive Handlungen und Entscheidungen um!

Klimanotstands-Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV am 30.10.19 gemäß § 13 BezVG 1. Zwischenbericht VIII-0916 vom 21.10.19:

Zur konkreten Umsetzung der vorgenannten Handlungsmöglichkeiten beschließt die BVV Pankow die folgenden Punkte:

b. Alle Entscheidungen des Bezirksamtes sind auf ihre Auswirkungen auf das Klima zu prüfen und unter der Prämisse einer bestmöglichen Klimaverträglichkeit zu stellen…wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: … zu b. Das Umwelt- und Naturschutzamt fordert in Planverfahren regelmäßig Eingriffsvermeidungsmaßnahmen, zum Beispiel im Zuge der Beltigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen (zum Beispiel Verringerung des Versiegelungsgrade) bzw. Kompensationsmaßnahmen (zum Beispiel Dachbegrünung, Fassadenbegrünung, Baumpflanzungen, Gehölzpflanzungen), aber auch das Freihalten von Kaltluftleitbahnen, den Luftaustausch begünstigende Gebäudestellungen, die dem Schutzgut Klima zu Gute kommen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Auftrag der BVV, „ein nachhaltiges Konzept zum Schutz bestehender Pankower Grün-/Spielflächen & Bäume zu entwickeln“ ist bezogen auf die, in der Drucksache VIII-1316 geschilderte Intention, leider nicht umsetzbar.

Im Folgenden werden die Gründe dargelegt. Zum Teil sind die Punkte bereits im 1. Zwischenbericht der Drucksache VIII-1314 Erhaltung von Grün- und Spielflächen sowie Bäumen in Pankow!“ beschrieben worden.

  • Grün- und Spielflächen i. S. von Parkanlagen, Spielplätzen, gewidmete Grünflächen und darauf stehende Bäume und sämtliche Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich sind grundsätzlich geschützt und bedürfen keines „Zusatzinstruments“ in Form eines solchen Konzepts.
  • Grundstücke, die sich im unbeplanten Innenbereich befinden und auf denen sich Bauvorhaben nach § 34 BauGB (Bundesrecht) in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist, sind grundsätzlich bebaubar (vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren). Sofern keine planungsrechtlichen Gründe im Sinne des § 34 BauGB gegen ein Vorhaben bestehen, ist eine planungsrechtliche Zulässigkeit festzustellen. Stehen keine anderen im Rahmen eines Bauantrages zu prüfende Rechtsgrundlagen dem Bauvorhaben entgegen, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.
  • In einem Konzept i. S. der Intention der Drucksache VIII-1316, welches auch solche Grundstücke in den Blick nehmen würde mit der Zielrichtung „Unterschutzstellung“, müsste für den ganzen Bezirk grundstücksscharf geklärt werden, welcher Rechtsstatus jeweils gegeben ist:
    • In welcher Form ist die Fläche nach § 34 BauGB derzeit bebaubar?
    • Gibt es bereits Planungen seitens der Grundstückseigentümer bzw. Bauherren für die Fläche? Welche Kosten sind bereits hierfür entstanden?
    • Gibt es bereits Bauvorbescheide oder Baugenehmigungen?
    • Welche Entschädigungszahlungen kommen auf das Land Berlin zu, wenn mit einem Bebauungsplan das Ziel verfolgt wird, aus Bauland bzw. bebaubaren Grundstücken ganz oder teilweise Grünfläche zu entwickeln?

Zum einen wäre die Klärung dieser Fragen für den kompletten Bezirk mit einem nicht zu leistenden finanziellen und personellen Aufwand verbunden.

Zum anderen würde der Bezirk in der Folge eines solchen Konzepts und darauf basierender Versagungen von Bauanträgen einer Vielzahl von Klageverfahrens ausgesetzt sein, mit nicht abschätzbaren Entschädigungsforderungen aufgrund der geplanten Grundstückswertminderungen.

  • Ein solch großflächiges Konzept wäre kaum in Einklang zu bringen mit übergeordneten Zielen des Landes Berlins (u. a. STEP Wohnen), eine maßvolle Nachverdichtung, insbesondere an zentralen, mit dem ÖPNV erschlossenen Standorten zu befördern.
  • Insbesondere landeseigene Wohnungsbauunternehmen unterliegen der Zielsetzung, auf geeigneten Grundstücken, die planungsrechtlich bebaubar sind, kostengünstigen Wohnraum zu schaffen. Ein Konzept i. S. der Drucksache VIII-1316rde im Bezirk Pankow auch diesen Wohnungsbauzielsetzungen entgegenlaufen.Zu der Forderung der BVV, dass bei Bauanträgen/Wohnungsbauvorhaben zukünftig die Themen „Infrastruktur“, „Erhaltung der Natur und öffentlicher Grün-/Spielflächen“, „der erwartete Verkehrszuwachs“, „die im Klimanotstand benannten negativen Auswirkungen“, die „Wohnqualität der Kieze“ und eine „Umweltverträglichkeitsanalyse“ betrachtet werden, muss konstatiert werden:
    • Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich sind nach § 34 BauGB zu beurteilen und im Genehmigungsverfahren spielen die benannten Aspekte i. d. R. keine Rolle. Eine Abhängigkeit von diesen Rahmenbedingungen ist bezogen auf § 34 (anders als bei Bebauungsplänen) im Baugesetzbuch nicht vorgesehen und kann somit nicht als Versagungsgrund herangeführt werden.
    • Selbstverständlich muss der Bezirk Pankow jedoch parallel zum Wohnungsbaugeschehen bzw. zu den laufenden Wohnungsbaugenehmigungen die aufgeführten Themen bedarfsgerecht bearbeiten und konzipieren. Das heißt, die Infrastruktur in Form von Schulen und Kindertagesstätten muss parallel erweitert werden. Die Auswirkungen auf Verkehr und Mobilität sind zu untersuchen und das Verkehrswegenetz sollte, wenn möglich, optimiert und erweitert werden. Im Fokus stehen insbesondere aufgrund des Klimanotstandes der öffentliche Personennahverkehr, der Fahrrad- und Fußverkehr.
      Die Grün- und Spielflächen sollten, wo möglich, erweitert oder zumindest in ihrer Nutzbarkeit verbessert werden. An der Verbesserung der Wohnqualität der Kieze wird an vielen Stellen gearbeitet, unter anderem über städtebauliche Förderkulissen und Projekte wie die „Kiezblocks“.
  • Zu der Forderung der BVV, „in einem 1. Schritt die Genehmigung der von der Gesobau geplanten Verdichtung auf Grün- und Spielflächen zwischen Ossietzkystraße/Breite Straße/Pasewalker Straße/Mendelstraße/Am Schlosspark“r die nächsten 3 Jahre“ auszusetzen, besteht folgender Sachstand:
    • Am 27.04.2021 wurde vom Bezirksamt Pankow die Aufstellung des Bebauungsplans 3-88 B „Am Schlosspark“ r das Gelände der Straße Am Schlosspark, der Crusemarkstraße, der Wohnanlage Amalienpark, Breite Straße und Ossietzkystraße, einschließlich der Kavalierstraße, der Eintrachtstraße und eines Abschnitts der Wolfshagener Straße sowie für einen Abschnitt der Straße Am Schlosspark beschlossen mit dem Ziel, sowohl große Teile der Grünflächen in den Hofbereichen zu erhalten als auch eine maßvolle Verdichtung zu ermöglichen.
    • Der Bezirk wollte parallel zum Bebauungsplanerfahren eine Veränderungssperre erlassen. Diese wurde jedoch von der Senatsverwaltung untersagt.
    • Wie schon im 3. Zwischenbericht zur Drucksache VIII-1314 „Erhaltung von Grün- und Spielflächen sowie Bäumen in Pankow!“ mitgeteilt, hatte die Gesobau ihre ursprünglichen Bauanträge für Wohnungsbauten zurückgezogen und sie befindet sich nicht mehr im Klageverfahren mit dem Bezirk.Am 28.02.2023 wurde ein Bauantrag der Gesobau für einen Neubau für zwei Unterkünfte für Geflüchtete in der Kubatur der ehemals geplanten Wohnungsbauten von der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, genehmigt. Im Genehmigungsverfahren wurde auch der Bezirk Pankow zur Stellungnahme aufgefordert. Der Bezirk hat sich ablehnend zu dem Bauvorhaben geäert, weil das Bauvorhaben nicht den Zielen des Bebauungsplans entspricht, sich nach Auffassung des Bezirks nicht in die Umgebung einfügt, die geplante Nutzung in dieser Größenordnung mit der Anzahl der zu erwartenden zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner als nicht adäquat für den Standort beurteilt wird und eine nicht ausreichende Infrastruktur (Schulen, Kitas) im Umfeld gegeben ist.Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin

Cornelius Bechtler
Bezirksstadtratr Stadtentwicklung und
rgerdienste

 

 
 

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