Drucksache - VIII-1009  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-82 für die Grundstücke Woelckpromenade 8 11, 38 sowie für Teilflächen der Jürgen-Kuczynski- und Werner-Klemke-Parkanlagen im Bezirk Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzK§15BezVG BA, 28. BVV am 04.12.19
VzK§15BezVG BA Anlage, 28. BVV am 04.12.19

siehe Anlage


Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin

2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

Bebauungsplan 382 für die Grundstücke Woelckpromenade 8 11, 38 sowie für Teilflächen der Jürgen-Kuczynski- und Werner-Klemke-Parkanlagen im Bezirk Pankow

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 19.11..2019 folgende Beschlüsse gefasst:

  1. r die Grundstücke Woelckpromenade 8 11, 38 sowie für Teilflächen der Jürgen-Kuczynski- und Werner-Klemke-Parkanlagen im Bezirk Pankow, Ortsteil Weißensee wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 382 aufgestellt.
  2. r den Entwurf des Bebauungsplans 382 soll die frühzeitige Öffentlichkeits­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Während der früh­zeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der Planentwurf mit Begründung im Internet präsentiert werden.
  3. Das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan 382 soll im be-schleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden.

Mit der Durchführung der Beschlüsse ist das Stadtentwicklungsamt beauf­tragt.

Begründung

Veranlassung und Erforderlichkeit

Neubau- und Erweiterungsbedarf des Primo-Levi-Gymnasiums

Das 6-zügige Primo-Levi-Gymnasium zählt zu den größten und attraktivsten Gymnasien in Berlin. Im Jahr 2017 war es das Gymnasium mit den meisten Anmeldungen für die siebten Klassen in der Bundeshauptstadt.

Der Schulbetrieb für die ca. 1.200 Schüler erfolgt in den denkmalgeschützten Schulgebäuden in der Pistoriusstraße 133 (Haus A/ehemalige Wieland-Herzfeld-Oberschule) und in der Woelckpromenade 38 (Haus B/ehemaliges Bühring Gymnasium). Zum Erhalt der historischen Bausubstanz aus den Jahren 1926/1927 bzw. 1910 sowie zur baulichen Anpassung an einen modernen Schulbetrieb ist eine umfassende Sanierung beider Gebäude erforderlich. Mit der Sanierung wurde im Jahr 2019 die HOWOGE beauftragt.

Im Rahmen der Sanierungsplanung wurde deutlich, dass durch bauliche Maßnahmen in den ca. 100 Jahre alten Gebäuden nicht ausreichend Spielraum für modernen Schulunterricht entstehen kann. Die Gebäudestrukturen, die verfügbaren Nutzflächen, die Anforderungen des Brandschutzes sowie der Denkmalpflege stellten sich dabei als wesentliche Hemmnisse heraus.

Durch eine Sanierung der beiden Schulgebäude mit dem Ziel die erforderlichen Raumgrößen für den allgemeinen und Fachunterricht zu schaffen sowie notwendige technische Installationen unterzubringen und weitestgehende Barrierefreiheit (z. B. Fahrstühle) herzustellen, würden erhebliche Anteile der derzeit schon zu geringen Schulnutzflächen wegfallen. In der Konsequenz müsste mindestens ein kompletter Schulzug aufgegeben werden.

Ziel des Bezirks Pankow von Berlin als auch der Senatsbildungsverwaltung ist dagegen, vor dem Hintergrund der stark steigenden Schülerzahl im Oberschulbereich (allein bei den Pankower Gymnasien werden ohne Gegenmaßnahmen bis 2023/2024 ca. 2.436 Schulplätze fehlen), eine dauerhafte Aufrechterhaltung der bestehenden und auch zukünftig dringend erforderlichen 6Zügigkeit des Primo-Levi-Gymnasiums. Die Verringerung der Zügigkeit des Primo-Levi-Gymnasiums wäre daher ein fatales Signal.

Das Ziel eine 6-Zügigkeit dauerhaft an einem zeitgemäß ausgestatteten und baulich rechtmäßigen Zustand zu gewährleiten kann nur durch einen Neubau erreicht werden.

Andere Optionen der Schulerweiterung auf den bestehenden beiden Schulgrundstücken (wie z. B. ein Dachgeschossausbau) wurden geprüft, sind aber aufgrund des Denkmalschutzes nicht möglich oder haben sich als unwirtschaftlich erwiesen. Demzufolge ist eine zusätzliche Fläche für eine Schulnutzung in räumlicher Nähe der Bestandsgebäude erforderlich.

Sicherstellung der Grundschulplatzversorgung in der SR 5

Das seit 2014 jährlich stattfindende fach- und ämterübergreifende Monitoringverfahren „Wachsende Stadt Wohnungsbau Schulplatzbedarf“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam), hat im Jahr 2018 neben dem angesprochenen Schulplatzbedarf an Oberschulplätzens einen erheblichen Schulplatzbedarf an den Pankower Grundschulen identifiziert.

Insbesondere für die Pankower Schulregion 5 (Weißensee und Heinersdorf), in der auch das Primo-Levi-Gymnasium liegt, wird ohne Kapazitätserweiterung im Grundschulbereich ein Schulplatzdefizit von 8,8 gen bis zum Schuljahr 2024/2025 prognostiziert. Um diesem Schulplatzmangel in der Region zu begegnen, ergreift der Bezirk Pankow in Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kurzfristig folgende Maßnahmen:

  1. Die Grundschule am Weißen See (03G17) wird vom Bezirk bis zum Schuljahr 2021/2022 saniert und um 1 Zug erweitert.
  2. Des Weiteren wird in einem ersten Bauabschnitt ein modularer Ergänzungsbau (MEB) für die neue Grundschule an der Rennbahnstraße errichtet, in dem kurzfristig 1 Zug unterrichtet werden kann. In einem zweiten Bauabschnitt folgt, ergänzend zum MEB, der Neubau einer Grundschule mit Sporthalle für 4 zusätzlichege. Dieser Grundschulstandort wird somit insgesamt 5-zügig sein. Mit einer Fertigstellung ist frühestens im Jahr 2022/2023 zu rechnen.

Trotz der aufgeführten Maßnahmen besteht in der Schulregion 5 bis zum Schuljahr 2024/25 weiterhin ein Defizit an Grundschulplätzen von 2,8 gen. Zusätzliche Planungen (Grundschule oder Gemeinschaftsschule Heinersdorfer Straße 22, Erweiterung der Grundschule im Moselviertel, Standort evangel. Georgen-Parochial-Friedhof III) können erst langfristig, d. h. nach 2024/2025 begonnen werden. Daraus folgt, dass der mittelfristige Bedarf von 2,8 gen nicht gedeckt werden kann.

Vor dem Hintergrund, dass gemäß § 109 Schulgesetz den Berliner Bezirken als Schulträger die Zuständigkeit für die Schaffung von Schulraum im öffentlichen Bereich der allgemeinbildenden Schulen obliegt, wurde der Bezirk Pankow von Seiten der Hauptverwaltung aufgefordert, Vorhalte- bzw. Potentialflächen zur Entwicklung schulischer Infrastruktur als Daseinsvorsorge zu identifizieren und planungsrechtlich zu sichern.

Schulerweiterung Primo-Levi-Gymnasium/Primo-Levi-Campus

Zum Abbau des angesprochenen Defizits in der Grundschulplatzversorgung sowie zur Stärkung des Gymnasialstandortes an der Woelckpromenade hat der Bezirk zunächst die Flächenpotenziale auf den Schulgrundstücken Pistoriusstraße 133 sowie in der Woelckpromenade 11 und 38 geprüft sowie im Rahmen eines Flächenscreenings nach möglichen Erweiterungsstandorten in räumlicher Nähe zu den Bestandsgebäuden gesucht.

Fazit: Es stehen weder Flächenpotenziale auf den o. g. Schulgrundstücken zur Verfügung, noch steht ein adäquates und landeseigenes Grundstück in geeigneter Größe zur Verfügung. Allerdings grenzt an das Schulgrundstück Woelckpromenade 11 das brachliegende private Grundstück Woelckpromenade 8 10 an.

r das 5.345 m² große Grundstück Woelckpromenade 8 - 10 besteht ein Entwicklungsinteresse (Wohnungsbau) des Grundstückeigentümers.

Ziel und Zweck der Planung:

Ziele und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung des privaten Grundstücks Woelckpromenade 8 - 10 für öffentliche Zwecke (Schulnutzung). Der Bezirk verfolgt eine Doppelstrategie, welche einen Beitrag zur Lösung des Oberschul- als auch des Grundschulproblems leistet: Diese beinhaltet derzeit folgende Teilschritte:

1. Erwerb des privaten Grundstücks Woelckpromenade 8 - 10 und Schaffung des für den Erweiterungsbau erforderlichen Baurechts durch den Bebauungsplan 3-82.

2. Errichtung des Erweiterungsbaus auf dem Grundstück Woelck­promenade 8 10.

3. Sanierung des Bestandsgebäudes B des Primo-Levi-Gymnasiums, unter Verlagerung des Schulbetriebs vom Haus B in den Erweiterungsbau und Weiternutzung des Hauses A.

4. Einzug des Primo-Levi-Gymnasiums in Haus B nach Fertigstellung der Sanierung des Hauses B unter Auszug aus dem Haus A.

5. Sanierung und Umbau des ehemaligen Hauses A zu einer zusätzlichen Grundschule in der Schulregion.

Durch die Errichtung eines neuen, modernen Schulgebäudes auf dem Grundstück Woelckpromenade 8 - 10 soll der sanierungsbedingte Flächenverlust in den Bestandsgebäuden Gebäuden A und B kompensiert und die Möglichkeit geschaffen werden, moderne Fachunterrichtsräume, z. B. für die Naturwissenschaften, in angemessener Größe und mit zeitgemäßer technischer Ausstattung anzubieten.

Eine in den Erweiterungsbau integrierte zentrale Mensa und ggf. eine Bibliothek würden zusätzlich die Attraktivität des Schulstandortes erhöhen.

Erst mit der Erweiterung würden die Voraussetzungen geschaffen sein, um an dem Standort die erforderliche 6-Zügigkeit dauerhaft zu gewährleisten.

Durch die räumliche Nähe des Erweiterungsbaus zum bestehenden Schulgebäude sowie zur Sporthalle und den Sportaußenanlagen kann der Schulstandort zügig, effektiv und dauerhaft weiterentwickelt werden.

Im Gegensatz zum Grundschulbereich ist die planungsräumliche Bezugsebene für weiterführende Schulen der gesamte Bezirk. Es besteht freie Schulwahl. Um aber die Schulwege möglichst zu minimieren, soll die Bereitstellung von Oberschulplätzen möglichst ortsnah also soweit möglich in der räumlichen Nähe des jeweiligen Grundschuleinzugsbereichs erfolgen.

In der Schulregion 5 bestehen derzeit 6 Grundschulen (GS am Wasserturm, GS im Moselviertel, GS am Weißen See, Georg-Zacharias-GS, Schule am Hamburger Platz sowie die Picasso-GS). Die mittelfristig geplanten Maßnahmen im Grundschulbereich (Erweiterung der GS am Weißen See und Neugründung der GS An der Rennbahnstraße) als auch die langfristigen Maßnahmen (GS im ehemaligen Haus A des Primo-Levi-Gymnasiums, ggf. eine GS auf den Flächen des ehemaligen Georgen-Parochial-Friedhof III) erhöhen den Bedarf eines optimal ausgelasteten Oberschulstandortes.

 

Innerhalb der Schulregion gibt es neben dem Primo-Levi-Gymnasium kein weiteres Gymnasium bzw. keine weitere Integrierte Sekundarschule (ISS) mit Sekundarstufe. 

Ein weiterer schulorganisatorischer Vorteil besteht in den kurzen Fußwegen zwischen dem Bestands- und dem geplanten Neubau, welche sich noch leichter von Schüler*innen und Lehrenden innerhalb der regulären Pausenzeiten absolvieren lassen.

Im Ergebnis entstünde ein moderner attraktiver Schulcampus mit kurzen Wegen zwischen den Hauptgebäuden und den Sportanlagen, welcher einen Beitrag zu einem langfristig tragfähigen und demographiefesten Standortnetz von weiterführenden Schulen im Bezirk Pankow leistet.

Der Bezirk trägt damit, der im Rahmen des Monitoring 2018 von SenBildJugFam formulierten Aufforderung, zwingend weitere Flächen für neue Schulstandorte, als auch für Erweiterungsflächen zu identifizieren und zu sichern und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, Rechnung.

Planinhalt/Festsetzungen

Das Erweiterungsgrundstück Woelckpromenade 8 - 10 sowie das im Bestand mit einer Sporthalle und Sportaußenanlagen bebaute Grundstück Woelckpromenade 11 werden zu einem Schulgrundstück zusammengefasst und als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt.

Die zwischen Turnhalle und potenziellen Schulerweiterungsgrundstück vorhandene Wegebeziehung wird ebenfalls der Gemeinbedarfsfläche zugeschlagen und in das Fachvermögen des Schul- und Sportamtes übertragen. Es entsteht somit ein großes zusammenhängendes Schulgrundstück.

Die bereits im Rahmen einer Machbarkeitsstudie vorgeprüfte Umsetzung der Raumbedarfe (Musterraumprogramm) wird durch das dargestellte Maß der baulichen Nutzung (IV. Vollgeschosse) und die überbaubare Grundstücksfläche (Baufeld) ermöglicht. Der Anschluss an die südliche Bestandsbebauung erfolgt unter Berücksichtigung der Denkmalbelange gesondert (Luftgeschoss im EG und III. Vollgeschosse bis maximal zur Traufhöhe des Bestandsgebäudes) in einer Nebenzeichnung dargestellt.

Die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche wird mit der Zweckbestimmung „Schule und Anlage für sportliche Zwecke“ konkretisiert, sodass gewährleistet bleibt, dass auch eine außerschulische Nutzung der Sportanlagen zulässig ist.

Das im Geltungsbereich enthaltene und ebenfalls unter Denkmalschutz stehende Schulgebäude Woelckpromenade 38 soll durch erweiterte Baukörperfestsetzung gesichert werden.

Die oben angesprochene und durch die Erweiterung des bestehenden Schulgrundstückes zunächst wegfallende Wegebeziehung zwischen dem Werner-Klemke-Park, dem Spielplatz und dem Jürgen-Kuczynski-Park soll aufrechterhalten und südlich um das Schulgrundstück herumgeführt werden. Durch ein Luftgeschoss in Verbindung mit einem Geh-Fahr-und Leitungsrecht bleibt die Durchgängigkeit zwischen den

Parkanlagen erhalten. Eine Zuwegung für Wartungs- und Pflegearbeiten zum Spielplatz als auch zu den Grünflächen ist damit auch für das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt gewährleistet.

Die im Geltungsbereich befindlichen Teilflächen der Parkanlagen werden in ihrem Bestand gesichert und als öffentliche Parkanlage festgesetzt.

Die Erschließung des Grundstücks Woelckpromenade 38 soll über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte auf der Grünfche (Jürgen-Kuczynski-Park) gesichert werden.

Der in der Werner-Klemke-Parkanlage existierende Spielplatz wird ebenfalls im Bestand gesichert und als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Öffentlicher Spielplatz festgesetzt.

Die an die Verkehrsflächen der Woelckpromenade sind bis zur jeweiligen Straßenmitte im Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-82 enthalten und sollen als Verkehrsflächen gesichert werden.

Beschreibung des Plangebiets des Bebauungsplans 3-82

Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 3 ha liegt zentral im Pankower Ortsteil Weißensee.

Aufgrund des funktionalen und räumlichen Bezuges zwischen dem bestehenden Schulgebäude (Woelkpromenade Nr. 38), der vorhandenen Sporthalle mit ihren Außenlagen (Woelkpromenade Nr. 11) werden zusätzlich zu den potenziellen Erweiterungsflächen alle vom Primo-Levi-Gymnasium genutzten Flächen sowie die angrenzenden Grün- und Verkehrsflächen mit in den Geltungsbereich einbezogen. Damit umfasst der Geltungsbereich die Grundstücke Woelckpromenade 8 - 11, 38 sowie Teilflächen der Jürgen-Kuczynski- und Werner-Klemke-Parkanlagen. Die Woelckpromenade wurde jeweils bis zur Straßenmitte mit einbezogen.

Die Flächen des Geltungsbereichs befinden sich, mit Ausnahme des Grundstücks Woelkpromenade 8 - 10, im Landeseigentum. Das Grundstück Woelckpromenade 8 - 10 (FS 179,181 der Flur 255) ist in Privateigentum.

Der nachfolgenden Tabelle ist die Eigentums- und Fachvermögenszuordnung sowie die Größe der jeweiligen Flurstücke zu entnehmen.

Flurstück 59

4867 m²

Land Berlin (Schul- und Sportamt /Schulgebäude und Schulhof)

Flurstück 167

232 m²

Land Berlin (Grünfläche/Werner-Klemke-Park)

Flurstück 170

1008 m²

Land Berlin (Gartenbau- und Grünfläche/Spielplatz

Flurstück 171

2674 m²

Land Berlin (Schul- und Sportamt/Sportplatz)

Flurstück 173

250 m²

Land Berlin (Gartenbau- und Grünfläche)

Flurstück 174

2558 m²

Land Berlin (Schul- und Sportamt/Sportplatz)

Flurstück 178

730 m²

Land Berlin (Gartenbau- und Grünfläche)

Flurstück 179

5232 m²

Private Nutzung

Flurstück 180

5480 m²

Land Berlin (Schul- und Sportamt/Sporthalle und -platz)

Flurstück 181

113 m²

Private Nutzung

Flurstück 182

1664 m²

Land Berlin (Grünfläche/Jürgen-Kuczynski-Park)

Flurstück 183 (tlw.)

ca. 1500 m²

Land Berlin (Straßenverkehrsfläche/Woelkpromenade/Paul-Oestreich-Straße)

Flurstück 183 (tlw.)

1471 m²

Land Berlin (Grünfläche/Jürgen-Kuczynski-Park)

Flurstück 183 (tlw.)

1735 m²

Land Berlin (Grünfläche/Werner-Klemke-Park)

 

ca. 29.500 m² 

2,95 ha

 

Die öffentlichen Flächen sind stark durch die Schulwegnutzung geprägt.

Das private Grundstück Woelckpromenade Nr. 8 - 10 liegt derzeit brach.

Geltendes Planungsrecht

Das Plangebiet liegt in einem Bereich, für den es keine verbindliche Bauleitplanung im Sinne des § 30 BauGB besteht, auch kein anhängiges Verfahren zu einem BPlan. Die Nutzungsstruktur stellt sich im räumlichen Bezugsrahmen des Bau­blockes (im Norden bis zur Amalienstraße heranreichend) nicht eindeutig homogen dar bzw. lässt sich nicht klar einem der in der BauNVO klassifizierten Baugebiete zuordnen, wenngleich es eine starke Prägung durch Wohnen bzw. wohnnahe Nutzungen gibt.

Die Flächen im Geltungsbereich des BPlans 382 nehmen am Bebauungs­zusammenhang teil. Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs sind dem Innenbereich zuzuordnen. Rechtsgrundlage für die planungsrechtliche Beurteilung ist § 34 BauGB.

Denkmalschutz

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 3-82 umfasst einen Teil des Denkmal­bereiches (Ensemble) „Woelckpromenade 1 - 7, 25 - 38, Gemeindeforum am Kreuzpfuhl“ (siehe Denkmalliste Nr. 09040545).

Als Bestandteile des o. g. Ensembles befinden sich Teilflächen der als Gartendenkmale geschützten Parkanlagen „Parkanlage am Kreuzpfuhl“ (Nr. 09046049) und „Parkanlage am Goldfischteich“ (Nr. 09046048) sowie die als Baudenkmal geschützte Schule „Oberrealschule am Kreuzpfuhl“ (Nr. 09030639) im Plangebiet.

In unmittelbarer Umgebung des Geltungsbereichs befinden sich neben den o. g. Gartendenkmalen weitere Bestandteile des Denkmalensembles, die als Denkmal­bereiche (Gesamtanlagen) geschützt und in der Berliner Denkmalliste eingetragen sind.

Die aufgeführten Denkmale im Geltungsbereich, wie auch die angedeuteten angrenzenden Denkmale unterliegen den Schutzvorschriften des Denkmalschutzgesetzes Berlin. Die Anforderungen des Denkmalschutzes werden im weiteren Planverfahren Berücksichtigung finden.

Planerische Ausgangssituation

Im Flächennutzungsplan von Berlin (FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 29. August 2019 (ABl 2019 S. 6042) ist die Woelckpromenade nicht gesondert gekennzeichnet. Die Teilfläche des zukünftigen Schulgrundstücks, welches für die Schulerweiterung vorgesehen ist, wird als Wohnbaufläche W2 mit einer GFZ bis 1,5 dargestellt. Die nördlichen Flurstücke 171, 174 und 180 teilweise (im Bestand als Sportaußenanlagen genutzt), werden als Grünfläche dargestellt. Diese Grünflächen/Sportflächen bilden zusammen mit den denkmalgeschützten Parkanlagen einen Teil der dargestellten Grünverbindung zwischen Weißer See (nordöstlich des Plangebietes) und dem evangelischen Georgen-Parochial-Friedhof (westlich des Plangebietes).

Für das Plangebiet ist ein Symbol für eine Gemeinbedarfsfläche „Schule“ und damit für einen übergeordneten Standort des Gemeinbedarfs dargestellt.

Es besteht kein Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung.

Dringende Gesamtinteressen Berlins i. S. v. § 7 Abs. 1 AGBauGB

Gegen die Planungsabsicht/Planungsziele bestehen seitens der zuständigen Abteilung SenSW II C keine Bedenken. Aufgrund der FNP-Darstellung eines übergeordneten Gemeinbedarfsstandortes berührt die vorliegende Planung jedoch dringende Gesamtinteressen Berlins i. S. v. § 7 Abs. 1 AGBauGB. Darüber hinaus werden durch die Radverkehrsroute (Tangentialroute 3), welche über die Woelckpromenade führt, dringende Gesamtinteressen berührt. Das BPlanverfahren ist daher nach § 6 Abs.  2 AGBauGB i. V. m. § 7 Abs. 1 AGBauGB durchzuführen.

Entwickelbarkeit des B-Plans aus dem Flächennutzungsplan

Gemeinbedarfsflächen mit einer Fläche unter 3 ha können aus Wohnbauflächen entwickelt werden, wenn Funktionen und Wertigkeit der Baufläche sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem vorhandenen städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben.

Der B-Plan ist damit aus dem FNP entwickelbar(§ 8 Abs. 2 Satz 1BauGB), was auch durch SenSW II C im Rahmen der Mitteilung der Planungsabsicht bestätigt wurde.

Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 382

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans 382 soll nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt werden. Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Die in § 13a Abs. 1 BauGB genannten Voraussetzungen für ein beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung im Sinne § 2 Abs. 4 BauGB sind gegeben:

- Das Plangebiet befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, im Zentrum des Ortsteils Weißensee. Bei der Sicherung von Flächen für die Errichtung einen Schulerweiterungsbau, von Grünflächen mit der Zweckbestimmungen Öffentliche Parkanlage und Öffentlicher Spielplatz handelt es sich zum einen um eine Nachverdichtung bzw. Wiedernutzbarmachung von Flächen, zum anderen um eine (andere) Maßnahme der Innentwicklung im Sinne § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB.

- Da die zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der BauNVO von 20.000 gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB nicht überschritten wird, kann das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB durchgeführt und von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung abgesehen werden.

- Mit dem Bebauungsplan 3-82 wird kein Vorhaben begründet, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegt.

- Es gibt keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter(Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie) und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes).

Zur Verfahrensbeschleunigung besteht im Beschleunigten Verfahren die Möglichkeit von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abzusehen und i. S. d. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Möglichkeit zur Äußerung zu geben.

Die vorliegende Schulerweiterungsplanung betrifft allerdings eine breite Öffentlichkeit. Daher ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Die vorliegende Planung dient der planungsrechtlichen Sicherung von Flächen für die Erweiterung der kommunalen Infrastruktur. Eine Übertragung der Verfahrens­kosten an Private ist daher nicht möglich.

Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Kosten für verschiedene Gutachten (u. a. Bodengutachten, Regenentwässerungskonzept, Eingriffsgutachten) anfallen. Diese sind aus den beschlossenen Haushaltsansätzen zu finanzieren.

Der Erwerb der privaten Flächen soll durch SIWANA-Mittel finanziert werden. Die Mittel sind entsprechend reserviert (Titel 72015 und 72107) und können unter Vorbehalt der Zustimmung des Hauptausschusses und des Abgeordnetenhauses von Berlin abgerufen werden.

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

Durch die Sicherung und Erweiterung des Schulstandortes Primo-Levi-Gymnasium wird ein Beitrag zu einem langfristig tragfähigen einem bedarfsangepassten Standortnetz von weiterführenden Schulen im Bezirk Pankow geleistet.

Insbesondere die dazu erfolgende Einbeziehung des Grundstücks Woelckpromenade 8 10 und die daraus entstehende Chance, einen Grundschulstandort in der Pistoriusstraße 133 zu ermöglichen, trägt zur Verbesserung der aufgezeigten Versorgungssituation im Oberschul- als auch im Grundschulbereich bei.

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

und Bürgerdienste

Anlage

Entwurf des Bebauungsplans 382, Stand Oktober 2019

 

 
 

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