Drucksache - VIII-0962  

 
 
Betreff: Fuß- und Radwegeverbindung über die Panke in Buch II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
11.09.2019 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 26. BVV am 11.09.19

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird erneut ersucht, den Abschnitt des Grünen Hauptweges Nr. 5 zwischen Wiltbergstraße (benutzung.biegen.benzin[1]) und Ernst-Buch-Straße (blende.offener.mensch1) im Pankower Ortsteil Buch so herzustellen, dass er barrierefrei und auch nach Niederschlagsereignissen nutzbar ist.



Begründung:

Bereits am 27. Januar 2016 hat die BVV mit Beschluss auf Drucksache VII-1098 das Bezirksamt aufgefordert, den Abschnitt des gemeinsam genutzten Fuß- und Radweges zwischen Wiltbergstaße und Ernst-Busch-Straße im Ortsteil Buch so herzustellen, dass er barrierefrei und nach Niederschlagsereignissen nutzbar ist. Mit Schlussbericht am 14. August 2019 teilt das Bezirksamt mit, dass es keine Maßnahmen umgesetzt hat, da es nach dreijähriger Suche den Weg nicht finden konnte. Mit Hinweis auf den Grünen Hauptweg Nr. 5 und eine Angabe der Koordinaten (what3words) soll es dem Bezirksamt nunmehr ermöglicht werden, den Weg zu finden und den Beschluss der BVV umzusetzen.

Begründung des Antrages auf Drucksache VII-1098:

Der genannte Weg, der direkt an der Sporthalle der Marianne-Buggenhagen-Schule verläuft, stellt eine wichtige Verbindung zwischen dem Wohngebiet Buch IV und der Straße am Sportplatz (THW-Gelände) sowie den im Umkreis befindlichen Naturschutzgebieten Karower Teiche und der Bogenseekette dar.

Darüber hinaus ist die durch den Weg erschlossene Brücke zwischen dem S-Bahnhof Buch und dem Schönerlinder Weg die einzige Möglichkeit die Panke zu queren. Aufgrund des derzeitigen Zustandes des unbefestigten Weges, der durch tiefe Löcher und hohe Längskanten geprägt ist, ist eine gefahrlose Benutzung für Fußnger und Radfahrer nur sehr schwer möglich. Eine Benutzung durch Menschen mit Mobilitätshilfen ist sogar ganz ausgeschlossen.

 
 

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