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Drucksache - VIII-0940
Die Tschaikowskistraße abgehend von der Herrmann- Hesse- Straße in Fahrtrichtung bis zur Einmündung Grabbeallee ist zur Einbahnstraße zu erklären. Begründung: Die Tschaikowskistraße ist seit langem eine Ausweichstraße um den Autoverkehr in der Herrmann-Hesse-Straße zu entlasten. Durch die derzeit andauernden Tiefbauarbeiten in der Hermann-Hesse-Straße ist die Tschaikowskistraße derzeit die Verbindung zur Grabbeallee. Nach Beendigung der Tiefbauarbeiten in der Hermann-Hesse-Straße kommt es bei einer normalen Benutzung der Tschaikowskistraße in beide Fahrtrichtungen ständig zu Staubildungen durch entgegenkommende Fahrzeuge. Auch das gegenseitige Ausweichen in Parklücken ist aufgrund der zugeparkten beidseitigen Straßenränder nicht möglich. Die Straßenbreite reicht nicht aus, um gleichzeitig aneinander vorbeizufahren. Die Praxis hat gezeigt, dass die Tschaikowskistraße sich als Einbahnstraße etabliert hat und sollte nach Beendigung der Tiefbauarbeiten in der Hermann-Hesse-Straße zur Einbahnstraße umgewidmet werden. Da die Tschaikowskistraße eine untergeordnete Straße ist, ist die hiesige Zuständigkeit gegeben. |
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