Drucksache - VIII-0929  

 
 
Betreff: Regelmäßige Berichterstattung des Jobcenters Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BV Dr. Oliver Jütting (Fraktion Bündnis90/ Die Grünen) für Bürger_innen04.11.2021
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft federführender Ausschuss
17.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft vertagt   
22.10.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft vertagt   
12.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft vertagt   
26.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag BV Dr. Jütting (B´90/Grüne) 25. BVV am 14.08.19
Beschlussempfehlung SoSeArW 28. BVV am 04.12.19

Das Bezirksamt wird als Mitglied der Trägerversammlung ersucht, eine regelmäßige Berichterstattung wie in der letzten Legislaturperiode unter Drucksache Nr.: VI-1214/11 für die gemeinsame Einrichtung vorzusehen.

 

Die Berichterstattung soll halbjährlich erfolgen.

 

Die Berichterstattung soll zu nachfolgenden Punkten in dem jeweiligen Berichtszeitraum berichten.

 

Bestandsermittlung der Leistungsbezieher*innen:

 

  1. Anzahl der Arbeitsuchenden der Agentur für Arbeit Nord

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitslosen der Agentur für Arbeit Nord

(Anzahl Leistungsbezieher*innen im JobCenter Pankow, wenn bekannt, sowie Angabe des Betreuungsschlüssels im JobCenter Pankow)

 

  1. Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im JobCenter Pankow

(zusätzlich Anzahl der Alleinerziehenden)

 

  1. Anzahl der Arbeitsuchenden im Berichtszeitraum in Fördermaßnahmen und Weiterbildungen des JobCenters bzw. Agentur für Arbeit (Kostenträger JobCenter Pankow) die deshalb nicht als arbeitslos gelten.

 

  1. Anzahl der statusgewandelten Asylsuchenden im Leistungsbezug d. JobCenters (Angabe des Betreuungsschlüssels)

 

  1. Anzahl der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder beim JobCenter die zur Zeit keine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren und zwischen 18 und 25 Jahre alt sind. (Angabe des Betreuungsschlüssels)

 

  1. Anzahl der Bedarfsgemeinschaftsmitglieder mit einem anerkannten Grad der Behinderung aufgegliedert nach Anzahl und Grad der Behinderung. (Angabe des Betreuungsschlüssels).

 

 

Bestandsermittlung Erwerbsarbeitsvermittlung:

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitslosen und Erwerbsarbeitsuchenden, von denen die Aufnahme einer leistungsbeendenden sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bekannt ist. Wie viel davon sind schwerbehindert?

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitslosen, die durch direkte Vermittlung des JobCenters oder durch die Agentur für Arbeit in eine Erwerbsarbeit gebracht wurden, was eine leistungsbeendende Wirkung zur Folge hatte. Wieviel davon sind schwerbehindert?

 

  1. Anzahl von 6. die durch JC oder BA in Zeitarbeit vermittelt wurden.

 

  1. Anzahl von 6. die durch JC oder BA in Zeitarbeit vermittelt wurden, deren Leistungsbezug dadurch jedoch nicht beendet wurde.

 

  1. Anzahl der nach § 33 SGB II geltend gemachten Übergangsansprüche gegenüber Arbeitgeber aus Erwerbsarbeit der Leistungsbezieher*innen.

 

  1. Anzahl der in 10. geltend gemachten Übergangsansprüche wegen Nichteinhaltung des Mindestlohnes.

 

  1. Anzahl der selbständigen Erwerbsarbeitsuchenden die durch Maßnahmen nach §  16c SGB II gefördert werden.

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitsuchenden die nach § 16d SGB II gefördert werden und die Anzahl wie viele davon im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben.

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitsuchenden die nach § 16e SGB II gefördert werden

(aufgegliedert nach Prozent der Förderung).

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitsuchenden die nach § 16f SGB II gefördert werden und die Anzahl wie viele davon im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben.

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitsuchenden unter 25 Jahren die nach § 16h SGB II gefördert werden und die Anzahl wie viele davon im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben.

 

  1. Anzahl der Erwerbsarbeitsuchenden die nach § 16i SGB II gefördert werden

(aufgegliedert nach Prozent der Förderung) und die Anzahl, wie viele davon im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben.

 

  1. Leistungen für Menschen mit Behinderung aufgegliedert nach Leistungsart falls bekannt.

 

  1. Statistisches Tortendiagramm zur Verteilung der verschiedenen Eingliederungsleistungen. Zu den entsprechenden Schwerpunkten sind jeweils Aussagen zu treffen über: Die Anzahl der Maßnahmeteilnehmer/Innen bzw. Betroffenen, den Anteil der Frauen, die geplanten Ausgaben je Titel und den Stand der Verausgabung zum jeweiligen Berichtszeitraum.

 

  1. Stellungnahme des örtlichen Beirates zur Verteilung der Eingliederungsmittel (Jährlich)

 

 

Bestandsdaten über Leistungen zur Unterkunft

 

  1. Anzahl der Bedarfsgemeinschaften insgesamt beim JobCenter Pankow

 

  1. Anzahl der Kostensenkungsverfahren wegen unangemessen zu hoher Unterkunftskosten orientiert an der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften.

 

  1. Anzahl der Kostensenkungsverfahren wegen zu hoher Energie- oder Betriebskosten orientiert an der Anzahl an Bedarfsgemeinschaften.

 

  1. Anzahl an Kostensenkungen (keine Übernahme der gesamten tatsächlich anfallenden Unterkunftskosten) orientiert an der Anzahl von Bedarfsgemeinschaften.

 

  1. Anzahl und Gesamtbetrag an Darlehen zur Kostenübernahme von Mietschulden (aufgegliedert nach übernommen und nicht übernommene Restschuld)

 

  1. Anzahl und Gesamtbetrag an Darlehen zur Kostenübernahme von Energieschulden. (aufgegliedert nach übernommen und nicht übernommene Restschuld)

 

  1. Anzahl der vom zuständigen Amtsgericht gemeldeten Räumungsklagen von Wohnraum wegen Mietschulden an das Sozialamt im Bezirk Pankow.

 

  1. Anzahl der vom zuständigen Amtsgericht gemeldeten Räumungsklagen von Wohnraum an das Sozialamt im Bezirk Pankow die durch Kostenübernahmen der Mietschulden vom Sozialamt oder JobCenter abgewendet erfolgreich wurden.

 

Statistische Daten des Rechtsschutzes:

 

  1. Anzahl der gesamt rechtshängigen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen gegen das JobCenter von Leistungsbezieher*innen.

 

  1. Anzahl der gesamt rechtshängigen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtschutzanträgen gegen das JobCenter von Leistungsbezieher*innen die älter als 3 Monate sind.

 

  1. Anzahl der im Berichtszeitraum neu rechtshängig gewordenen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtschutzanträgen (aufgegliedert nach jünger als 3 Monate, älter als 3 Monate)

 

  1. Anzahl der gesamt rechtshängigen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen gegen das JobCenter von Leistungsbezieher*innen die im Berichtszeitraum beendet wurden.

 

  1. Anzahl der gesamt rechtshängigen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen gegen das JobCenter von Leistungsbezieher*innen die durch gegenseitiges Nachgeben (Vergleich) endeten.

 

  1. Anzahl der gesamt rechtshängigen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen gegen das JobCenter von Leistungsbezieher*innen die durch Abhilfe oder Unterliegen des JobCenters endeten.

 

  1. Anzahl der gesamt rechtshängigen Widersprüche, Klagen und einstweiligen Rechtsschutzanträgen gegen das JobCenter von Leistungsbezieher*innen die mit vollumfänglichem obsiegen des JobCenters endeten.

Begründung der Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss sieht mehrheitlich die Notwendigkeit für die geforderten Informationen, die durch das Bezirksamt gesammelt werden sollen, nicht. Fast alle Informationen sind entweder online auf der Seite des Jobcenter einsehbar oder im Arbeitsmarktreport zusammengefasst. In den halbjährlichen gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses Soziales, Arbeit, Wirtschaft und Senior*innen mit dem Jobcenter können zusätzlich noch konkrete Fragen formuliert werden und fehlende Informationen eingeholt werden. Zusätzliche Informationen, sieht der Ausschuss mehrheitlich für unnötig.

Begründung Ursprungsantrag Dr. Oliver Jütting (ndnis90/ Die Grünen) für Bürger_innen:

Der Bezirksverordnetenversammlung Pankow obliegt die Kontrollpflicht der gemeinsamen Einrichtung (JobCenter) gem. § 12 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Bezirksverwaltungsgesetz des Landes Berlin.

Im Bezirkshaushalt werden verschiedene Titel des JobCenters geführt und unterliegen damit der bezirklichen Kontrolle (z.B. die Kosten der Unterkunft sowie Darlehen für Kostenübernahme von Mietschulden). Darüber hinaus beteiligt sich der Bezirk an über 17 % der Gesamtverwaltungskosten des JobCenters Pankow.

Das Bezirksamt Pankow ist Mitglied in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow. Die Tätigkeit des JobCenters ist damit auch Teil des Verantwortungsbereiches des Bezirksamtes.

In der Trägerversammlung wird unter § 44c Abs. 6 SGB II das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt.

Eine regelmäßige Berichterstattung zu der Entwicklung der arbeitsmarktlichen Integrationsinstrumente, der Leistungsbezieher*innenzahl, sowie für die auskömmliche Finanzierung von Eingliederungsleistungen und Kosten der Unterkunft  und die Bereitstellung von Darlehen für die Kostenübernahme von Mietschulden sind notwendig, um diese Kosten einschätzen und kalkulieren zu können. Zudem können sich hieran wirtschaftliche und soziale Strukturveränderungen im Bezirk ablesen lassen, die für die politische und bezirkliche Arbeit von grundlegender Bedeutung sind. So wirkt sich dies beispielsweise im Bereich der Wirtschaftsförderung, aber auch im Bereich der sozialen Sicherung und Stadtentwicklung aus. Eine regelmäßige ausführliche Berichterstattung ist deshalb sinnvoll, da dadurch eine Vergleichbarkeit und Entwicklungen und somit auch frühzeitige Steuerungsmöglichkeit in der Daseinsvorsorge, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ermöglicht werden.

 
 

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