Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0929
Das Bezirksamt wird als Mitglied der Trägerversammlung ersucht, eine regelmäßige Berichterstattung wie in der letzten Legislaturperiode unter Drucksache Nr.: VI-1214/11 für die gemeinsame Einrichtung vorzusehen.
Die Berichterstattung soll halbjährlich erfolgen.
Die Berichterstattung soll zu nachfolgenden Punkten in dem jeweiligen Berichtszeitraum berichten.
Bestandsermittlung der Leistungsbezieher*innen:
(Anzahl Leistungsbezieher*innen im JobCenter Pankow, wenn bekannt, sowie Angabe des Betreuungsschlüssels im JobCenter Pankow)
(zusätzlich Anzahl der Alleinerziehenden)
Bestandsermittlung Erwerbsarbeitsvermittlung:
(aufgegliedert nach Prozent der Förderung).
(aufgegliedert nach Prozent der Förderung) und die Anzahl, wie viele davon im Berichtszeitraum in den ersten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen haben.
Bestandsdaten über Leistungen zur Unterkunft
Statistische Daten des Rechtsschutzes:
Begründung der Beschlussempfehlung: Der Ausschuss sieht mehrheitlich die Notwendigkeit für die geforderten Informationen, die durch das Bezirksamt gesammelt werden sollen, nicht. Fast alle Informationen sind entweder online auf der Seite des Jobcenter einsehbar oder im Arbeitsmarktreport zusammengefasst. In den halbjährlichen gemeinsamen Sitzungen des Ausschusses Soziales, Arbeit, Wirtschaft und Senior*innen mit dem Jobcenter können zusätzlich noch konkrete Fragen formuliert werden und fehlende Informationen eingeholt werden. Zusätzliche Informationen, sieht der Ausschuss mehrheitlich für unnötig. Begründung Ursprungsantrag Dr. Oliver Jütting (Bündnis90/ Die Grünen) für Bürger_innen: Der Bezirksverordnetenversammlung Pankow obliegt die Kontrollpflicht der gemeinsamen Einrichtung (JobCenter) gem. § 12 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 3 Bezirksverwaltungsgesetz des Landes Berlin. Im Bezirkshaushalt werden verschiedene Titel des JobCenters geführt und unterliegen damit der bezirklichen Kontrolle (z.B. die Kosten der Unterkunft sowie Darlehen für Kostenübernahme von Mietschulden). Darüber hinaus beteiligt sich der Bezirk an über 17 % der Gesamtverwaltungskosten des JobCenters Pankow. Das Bezirksamt Pankow ist Mitglied in der Trägerversammlung des JobCenters Pankow. Die Tätigkeit des JobCenters ist damit auch Teil des Verantwortungsbereiches des Bezirksamtes. In der Trägerversammlung wird unter § 44c Abs. 6 SGB II das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm der Grundsicherung für Arbeitsuchende unter Beachtung von Zielvorgaben der Träger abgestimmt. Eine regelmäßige Berichterstattung zu der Entwicklung der arbeitsmarktlichen Integrationsinstrumente, der Leistungsbezieher*innenzahl, sowie für die auskömmliche Finanzierung von Eingliederungsleistungen und Kosten der Unterkunft und die Bereitstellung von Darlehen für die Kostenübernahme von Mietschulden sind notwendig, um diese Kosten einschätzen und kalkulieren zu können. Zudem können sich hieran wirtschaftliche und soziale Strukturveränderungen im Bezirk ablesen lassen, die für die politische und bezirkliche Arbeit von grundlegender Bedeutung sind. So wirkt sich dies beispielsweise im Bereich der Wirtschaftsförderung, aber auch im Bereich der sozialen Sicherung und Stadtentwicklung aus. Eine regelmäßige ausführliche Berichterstattung ist deshalb sinnvoll, da dadurch eine Vergleichbarkeit und Entwicklungen und somit auch frühzeitige Steuerungsmöglichkeit in der Daseinsvorsorge, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung ermöglicht werden. |
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