Drucksache - VIII-0923  

 
 
Betreff: Kunst am Bau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften mitberatender Ausschuss
19.09.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt   
14.11.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt   
12.12.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften vertagt   
13.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung, Kultur und Städtepartnerschaften zurückgezogen   
Ausschuss für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung federführender Ausschuss
27.02.2020 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Immobilien und Verwaltungsmodernisierung vertagt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 25. BVV am 14.8.19

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, bei Hochbaumaßnahmen künftig im Rahmen des Auswahlverfahrens für „Kunst am Bau“ nach der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Bauaufgaben Berlins (ABau) durch die „Kommission für Kunst im öffentlichen Raum“ bei der Auswahl der Objekte die Möglichkeit einer späteren Inwertsetzung durch die jeweiligen Einrichtungen zu berücksichtigen.


Begründung:

Die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau) sieht die Vorhaltung von finanziellen Mitteln für die Realisierung künstlerischer Projekte vor. Ausweislich der Antwort des Bezirksamtes Pankow auf die schriftliche Anfrage (KA0595/VIII) werden auch im Bezirk Pankow für Hochbaumaßnahmen (Bsp. Sporthalle Heinrich-Roller-Grundschule und Kita Pappelallee 40, in diesen beiden Fällen 37.000€) Gelder verwendet, um baubegleitend künstlerische Projekte zu finanzieren. Für die Kosten der baulichen Unterhaltung und der Bewirtschaftung haben die Behörden oder Einrichtungen, die für die Bewirtschaftung zuständig sind oder in deren Eigentum sich die genutzten Objekte befinden, jeweils selbst aufzukommen.

Dies regelt die ABau in Pkt. II 130 Kunst am Bau / Kunst im Stadtraum mit folgendem Wortlaut „Die Ansätze für Kunst am Bau und Kunst im Stadtraum umfassen in der Regel die Durchführung von Kunstwettbewerben und anderen Auswahlverfahren, die Künstlerhonorare, die bauseitigen Material- und Herstellungskosten bzw. Produktionskosten sowie Aufwendungen für Dokumentation und Information. Bewirtschaftungskosten und Kosten der baulichen Unterhaltung sind in diesen Ansätzen nicht enthalten.“

Mithin obliegt es den Schulen, Kitas und weiteren staatlichen Bildungseinrichtungen in Pankow, die durch die „Kommission für Kunst im öffentlichen Raum“ ausgehlten Projekte in Nutzung knapper selbstverwalteter Finanzen selbst zu bewirtschaften und zu unterhalten. Hierfür steht den Einrichtungen vorab kein Mitspracherecht zur Verfügung.

Die ABau sieht eine Inwertsetzung der Kunstprojekte zugunsten der jeweiligen Behörden oder Einrichtungen nach dem Ablauf einer Frist explizit vor und sollte zumindest künftig und insbesondere in Anbetracht der zahlreichen Bauvorhaben von Bildungseinrichtungen in Pankow bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt werden. Denn hiermit kann zum einen ein Anreiz für die werterhaltende Pflege (Unterhaltung) und spätere zweckgebundene Verwertung ermöglicht werden.

 
 

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