Drucksache - VIII-0921  

 
 
Betreff: Abwasseranschlüsse für das Siedlungsgebiet in Französisch Buchholz II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.08.2019 
25. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.12.2019 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.05.2020 
32. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 25. BVV am 14.8.19
Ausfertigung nach Beschlussfassung CDU und SPD 25. BVV am 15.08.19
VzK §13 BezVG BA, ZB 28.BVV am 04.12.2019
VzK§13BezVG, SB 32. BVV am 13.05.2020

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

10.03.2020

 

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0921

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Abwasseranschlüsse für das Siedlungsgebiet in Französisch Buchholz II

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 25. Sitzung am14.08.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0921

 „Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei den Berliner Wasserbetrieben und dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass im Zuge der geplanten abwassertechnischen Erschließungsmaßnahmen in Französisch Buchholz hinsichtlich der Dimensionierung auch ein Anschluss des Siedlungsgebietes zwischen Zeuschelstraße, Hans-Schumacher-Straße, Schönerlinder Straße und Schillingweg möglich ist. Das Bezirksamt wird ferner ersucht, mit dem Siedlungsverein GA Schönerlinder Straße e.V. in Kontakt zu treten und nach Lösungen zu suchen, wie ein Anschluss der Grundstücke an das Abwassernetz ggf. durch zu definierende Übergabepunkte erfolgen kann.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hatte sich in 2019 erneut mit der Bitte um Abstimmung und Stellungnahme an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) gewandt. Die Stellungnahme der BWB hierzu wurde mit dem 1. Zwischenbericht vom 29.10.2019 übergeben.

Das Bezirksamt hat weiterhin die o. g. Drucksache der BVV an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Diese Senatsverwaltung erklärte sich für nicht zuständig und leitete das Schreiben an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weiter. Die Stellungnahme vom Staatssekretär wurde an das Straßen- und Grünflächenamt am 03.12.2019 übergeben und wird hiermit zitiert:

 

Die Abteilung Integrativer Umweltschutz meiner Verwaltung ist zuständig für wasserwirtschaftliche Grundsatzplanungen und Konzepte mit der Zielrichtung Grundwasserschutz. Sie ist nicht zuständig für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung von Kunden der Berliner Wasserbetriebe. Insofern liegt hinsichtlich des Gegenstandes des BVV-Beschlusses auch in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz keine direkte Zuständigkeit vor.“

 

Die Senatsverwaltung hat jedoch ebenfalls die Berliner Wasserbetriebe um Information zu dem angesprochenen Problem gebeten und folgende Stellungnahme erhalten:

 

r die Kanalisierung der benannten Straßen müssen zwei Voraussetzungen erfüllt werden:

1) Technische Voraussetzung:

Die Berliner Wasserbetriebe prüfen aktuell, ob die ursprüngliche geplante Erschließung des Gebietes um die genannten Straßen erweitert werden kann. Hierzu muss die Bemessung der erforderlichen Kanäle sowie des geplanten Pumpwerkes überprüft und angepasst werden. Die Berliner Wasserbetriebe unterstützen das Anliegen die betroffenen Straßen zu erschließen und die technischen Voraussetzungen zu schaffen.

2) Formal-rechtliche Voraussetzungen:

Die Kanalisierung der Straßen ist unter den aktuell gegebenen Eigentumsverhältnissen („Privatstraßen“) nicht möglich. Die bisher seitens der Berliner Wasserbetriebe diesbezüglich getroffenen Aussagen sind weiterhin gültig. Die Kanalisierung von Privatstraßen gehört grundsätzlich nicht zum Aufgabenbereich bzw. zum primären Verantwortungsbereich der Berliner Wasserbetriebe. Die Eigentümerstruktur in den benannten Straßen ist komplex, d.h. es gibt eine Vielzahl von Eigentümern. Diese haben jedoch die glichkeit sich entsprechend zu organisieren und damit die Voraussetzungen für eine privat herzustellende Grundleitung mit Anschluss an den geplanten öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Schönerlinder Straße zu schaffen.“ 

 

Da hier Lösungswege aufgezeigt wurden, hat das Bezirksamt keine weitere Veranlassung, noch weitere Stellungnahmen einzuholen. Der Siedlungsverein müsste die Interessen der Vielzahl von Eigentümern dahingehend bündeln, dass diese sich für eine Grundleitung entscheiden. Das kann das Bezirksamt nicht organisieren.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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