Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VIII-0892
Die BVV Pankow möge beschließen, dass die Ergebnisse der Rahmenplanung, welche als Grundlage für den weiteren Planungsprozess zur Bebauung der drei Wohnbaupotentialgebiete „Am Teichberg“ „Straße 52“ und Karow-Süd dienen, durch einen BVV-Beschluss bestätigt werden. Ein Bezirksamtsbeschluss, wie vorgesehen, stellt in dieser elementar wichtigen Entscheidung nicht in ausreichendem Maße die Willensbildung der gewählten Volksvertreter dar. Begründung: Um die stark divergierenden Ansichten, welche im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Beirat deutlich wurden, in akzeptabler Weise anzunähern, ist es geboten, die vom Bezirksamt aufgestellten Rahmenbedingungen für den weiteren Planungsprozess vom Bezirksparlament bestätigen zu lassen. Ein Bezirksamtsbeschluss, welcher den Pankower Verordneten nur zur Kenntnisnahme vorgelegt wird, widerspricht dem Geist der angestrebten Bürgerbeteiligung. |
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