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Drucksache - VIII-0809
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Gerechte Personalausstattung der Unterhaltsvorschussstelle |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 23. Sitzung am 27.03.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache – Nr.: VIII – 0809
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einzusetzen, dass im Rahmen der Haushaltsberatungen mehr Stellen für die Umsetzung der Novelle des Unterhaltsvorschussgesetzes geschaffen werden.
Weiter soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Verteilung dieser Stellen diesmal nach Antragsvolumen und der prognostischen Entwicklung erfolgt.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Wie am 08.08.2019 der BVV gegenüber berichtet, wandte sich das Bezirksamt in o.g. Angelegenheit an die für Jugend zuständige Staatssekretärin. Demnach ist senatsseitig aktuell kein Stellenzuwachs im Unterhaltsvorschussbereich geplant. Die Möglichkeit der Beantragung einer Basiskorrektur bei der Senatsverwaltung für Finanzen stehe den Bezirken jedoch offen, soweit der Fallaufwuchs dies rechtfertige.
Die Unterhaltsvorschussstellen in Berlin haben aufgrund der Gesetzesänderung jeweils sechs Stellen für den Unterhaltsvorschussbereich erhalten. Diese wurden in 2018 eingerichtet und per Basiskorrektur finanziert. Ab 2019 sind die Ausgaben im Plafond enthalten, die Stellen also dauerhaft finanziert.
In 2019 konnten zudem im Rahmen eines sogenannten Schnellläuferprojektes weitere drei Stellen befristet und mit Basiskorrekturzusage eingerichtet werden. Da diese dazu beitragen sollten, den erwarteten – vorübergehenden - Antragsstau nach der Gesetzesänderung abzubauen, gab und gibt es hierfür keine dauerhafte Finanzierung.
Im Rahmen der Haushaltsplanung 2020 /2021 hat das Jugendamt die Entfristung dieser drei befristeten Stellen sowie den Bedarf von drei weiteren Stellen angemeldet, da dauerhaft mit einem erhöhten Arbeitsaufwand zu rechnen ist.
Eine dieser befristeten Stellen konnte inzwischen entfristet werden aus den zwei Stellen, die der Geschäftsbereich i.R. der Umsetzung der letzten Rate der 360 Mio. Programms aus der AG Ressourcen bereits erhalten hat.
Eine weitere Stelle soll durch Inanspruchnahme einer Stelle aus dem Kontingent des Bezirks für die Verstärkung der Ausbildungskapazitäten verstetigt werden. Das Antragsverfahren ist noch nicht beendet.
Die dritte dieser befristeten Stellen – die z.Z. nicht besetzt ist - könnte durch Inanspruchnahme einer weiteren Stelle aus dem 360 Mio. € Kontingent dauerhaft besetzt werden, da hier noch zehn Stellen für den Bezirk insgesamt zur Verfügung stehen, die aber bisher noch nicht aufgeteilt wurden.
Seit Juli 2019 beschäftigt(e) die Unterhaltsvorschussstelle zusätzlich zwei Dienstkräfte auf der Basis von Zeitarbeit. Eine Zeitarbeitskraft war bis September 2019 beschäftigt. Sie hat zwischenzeitlich ein unbefristetes Angebot außerhalb des Bezirkes Pankow angenommen. Die zweite Zeitarbeitskraft wird bis Ende November 2019 im Jugendamt beschäftigt sein. Die Umsetzung dieses Entlastungsmodells erfolgte auf Empfehlung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ebenfalls vor dem Hintergrund, vorübergehende Belastungsspitzen abzufedern. Hierfür wurde eine Basiskorrektur zugesagt, jedoch keine dauerhafte Finanzierung entsprechender Stellen im Anschluss.
Darüber hinaus ist kein weiteres zusätzliches Personal zugesagt. Das Bezirksamt wird auch künftig gegenüber den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie sowie Finanzen darauf hinweisen, dass die personelle Ausstattung der Unterhaltsvorschussstellen nach wie vor nicht auskömmlich ist.
Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Mit einer angemessenen Personalausstattung im Unterhaltsvorschussbereich können materielle Benachteiligungen von Kindern mit ungedecktem Unterhaltsbedarf deutlich abgemildert werden, weil den betroffenen Familien zeitnah die angemessene Ausgleichszahlung zur Verfügung steht.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Vom Unterhaltsausfall seitens des barunterhaltspflichtigen Elternteils betroffene Kinder und die sie betreuenden Elternteile erhalten bei der angezeigten Personalaufstockung deutlich zeitnaher die ihnen zustehende Sozialleistung Unterhaltsvorschuss.
Sören Benn | Rona Tietje |
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