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Drucksache - VIII-0719
siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wasseranschlüsse in Französisch Buchholz herstellen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 24. Sitzung am 15.05.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0719
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich bei den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass im Zuge der abwassertechnischen Erschließungsmaßnahmen auch die bisher nicht erschlossenen Gebiete im Bereich der Parksiedlung im Ortsteil Französisch Buchholz an das Abwassernetz angeschlossen und, wenn notwendig, auch die bestehenden Frischwasserleitungen erneuert werden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die o. g. Drucksache der Bezirksverordnetenversammlung an die Berliner Wasserbetriebe mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme gemäß BezVG § 13 (3) gesandt. Die Stellungnahme der Berliner Wasserbetriebe liegt dem Bezirksamt zwischenzeitlich vor. Das Ersuchen wird wie folgt beantwortet. Für das hier in Rede stehende Gebiet im Bereich der Parksiedlung im Ortsteil Französisch-Buchholz sind grundsätzlich keine Erschließungsmaßnahmen, weder im Abwassernetz noch im Frischwassernetz seitens der Berliner Wasserbetriebe geplant. Die inneren Straßen der Parksiedlung sind keine öffentlich gewidmeten Straßen im Sinne des Berliner Straßengesetzes und befinden sich nicht im Eigentum des Landes Berlin. Die Kanalisierung von Privatstraßen ist keine Aufgabe der Berliner Wasserbetriebe und gehört somit auch nicht zum primären Verantwortungsbereich der BWB. Trinkwasseranlagen werden in Privatstraßen nur unter Finanzierung durch die Anliegergemeinschaft mit Erstellung einer entsprechenden Vereinbarung mit den Berliner Wasserbetrieben hergestellt. Dies war in der Vergangenheit durch fehlende Einigkeit der Nutzer nicht möglich. Sollte diese Einigkeit jedoch in Zukunft erzielt werden, könnten in Abhängigkeit bestehender Wegbreiten erneute Lösungsvarianten mit den Berliner Wasserbetrieben vertraglich geregelt werden. Das Bezirksamt beabsichtigt jedoch nicht, die genannten Straßen innerhalb der Parksiedlung zu erwerben und anschließend öffentlich zu widmen. Wir bitten, die Drucksache somit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Vollrad Kuhn |
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