Drucksache - VIII-0718  

 
 
Betreff: Emissionsfreie motorisierte Mobilität fördern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUFraktion der CDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der CDU, 21. BVV am 16.1.19

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass die Nutzbarkeit der im öffentlichen Straßenland vorhandenen Ladepunkte für Elektrofahrzeuge verbessert wird.

Hierzu soll angeregt werden:

  1. Die maximal zulässige Parkdauer während eines Ladevorganges auf den für Elektrofahrzeuge ausgewiesenen Stellplätzen von vier auf sechs Stunden zu erhöhen.
  2. Neben den direkt an den Ladesäulen befindlichen Stellplätzen jeweils einen weiteren (ggf. kostenpflichtigen) Stellplatz für Elektrofahrzeuge zu reservieren.
  3. Berlinweit ein einheitliches und transparentes Bezahl- und Abrechnungssystem zu schaffen.

Begründung:

Die derzeitig zulässige maximale Parkdauer für das Laden von Elektrofahrzeugen beträgt vier Stunden. Viele der aktuellen Elektrofahrzeuge verfügen inzwischen über Energiespeicher, deren Kapazität so hoch ist, dass eine vollständige Ladung aufgrund der beschränkten Ladeleistung der Ladepunkte innerhalb von vier Stunden nicht möglich ist. Da die Ladeleistung sowohl modellabhängig, als auch von der installierten Ladesäule abhängig ist, stellt die Erhöhung der zulässigen Ladedauer einen universellen und kostengünstigen Weg dar, um die Ladung auch aktueller Fahrzeuge zu ermöglichen.

ufig sind die für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Stellplätze gerade im innerstädtischen Bereich durch andere (nur zum Teil elektrisch betriebene) Fahrzeuge belegt und verhindern somit, die Nutzung der öffentlichen Ladeinfrastruktur. Die Schaffung eines weiteren Stellplatzes würde es ermöglichen, Elektrofahrzeuge dennoch zu laden, da die Ladekabel in aller Regel über fünf Meter lang sind.

Die Abrechnung von Ladevorgängen an Ladepunkten im öffentlichen Straßenland erfolgt aufgrund unterschiedlicher Anbieter kompliziert und unübersichtlich. Teilweise werden Pauschalen für einen Ladevorgang berechnet, auch wenn dieser nur einige Minuten andauert. Anderseits werden Kosten, die zum Teil doppelt so hoch wie die aktuellen Strompreise sind, verlangt. Das Laden von E-Mobilen muss überall in der Stadt für kurze oder längere Ladezeiten gleichmäßig, einfach (einheitliches Bezahlsystem, statt vieler unterschiedlicher Karten) und gerecht möglich sein.

 
 

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