Drucksache - VIII-0690  

 
 
Betreff: Berichterstattung des Bezirksamtes zu Drucksachen der BVV
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
20.02.2019 
22. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 20. BVV am 28.11.18
Ausfertigung nach Beschlussfassung Antrag Fraktionen CDU, SPD, 20 BVV am 28.11.18
VzK 13 BezVG SB Bezirksamt, 22 BVV am 20.2.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

12.02.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0690

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Berichterstattung des Bezirksamtes zu Drucksachen der BVV

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 20. Sitzung am 28.11.2019 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0690

Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird aufgefordert, sich künftig an die durch das Bezirksverwaltungsgesetz und die Geschäftsordnung der BVV Pankow von Berlin festgelegten Fristen zur Bearbeitung von Drucksachen zu halten.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Alle Geschäftsbereiche des Bezirksamtes Pankow von Berlin legen großen Wert auf die Einhaltung der Fristen für die jeweils anstehende Berichterstattung. Leider können aus sehr verschiedenen Gründen die geregelten Fristen nicht immer eingehalten werden. Gründe für die Verzögerung sind die enormen Arbeitsbelastungen in einzelnen Bereichen, die Beschaffung von notwendigen Informationen bei zuständigen Behörden, urlaubs- bzw. krankheitsbedingte Abwesenheit von zuständigen Mitarbeitern. Dennoch wird das Bezirksamtskollegium in Zukunft noch gezielter auf die Einhaltung der fristgerechten Berichtspflicht bei Ersuchen und Empfehlungen der BVV achten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

 

 

 
 

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