Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0653
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Längere Ampelphasen für Fußgänger auf der Wollankstraße |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 22. Sitzung am 20.02.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0653
„Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht sich bei der Verkehrslenkung Berlin
dafür einzusetzen, dass an der Kreuzung Wollankstraße/ Florastraße die Ampelphase für Fußgänger zur Querung der Wollankstraße verlängert wird.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Die Verkehrslenkung Berlin wurde zum aufgeworfenen Sachverhalt über die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Diese liegt mit Datum vom 07.11.2019 vor und wird wörtlich wiedergegeben. „In der Drucksache VIII-0653 thematisiert die BVV Pankow die Grünzeiten für zu Fuß Gehende über die Wollankstraße an der Kreuzung Wollankstraße / Florastraße im Bezirk Pankow. Die von Ihnen auf „verfehlten Prinzipien der Verkehrslenkung" zurückgeführten „Mängel" der Lichtsignalanlage (LSA) basieren auf den bundesweit einheitlich geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen. Auf Grundlage dieses Regelwerks werden alle Lichtsignalanlagen der Stadt Berlin und aller anderen Städte, Landkreise und Gemeinden in Deutschlands projektiert. Die Anwendung orientiert sich neben den örtlichen Randbedingungen auch an verkehrlichen Erfordernissen und politischen Zielsetzungen. Hierzu gehört auch die Bevorrechtigung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), der hier mit mehreren Buslinien vertreten ist. Alle Lichtzeichen funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Während der Grünzeit darf der Verkehr in den Knotenpunkt einfahren und ihn anschließend überqueren, auch wenn in der Zufahrt hinter ihm bereits rot ist. Dies gilt gleichermaßen für zu Fuß Gehende, die die Fahrbahn bei grün betreten und anschließend die Furt räumen. Der grundlegende Unterschied ist, dass nur die zu Fuß Gehenden ihr Signal während des Querungsvorgangs weiterhin im Blick haben. Dies ändert jedoch nichts am Grundsatz, der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten ist. Die Grünzeit der zu Fuß Gehenden ist somit als eine verlängerte Startzeit zu verstehen. Bemessungsgrundlage der Grünzeit ist, dass wenigstens die Hälfte der Fahrbahn mit einer definierten Gehgeschwindigkeit überschritten werden kann, bevor wieder Rot erscheint. Diese Vorgabe ist an der LSA erfüllt. Grundsätzlich steht allen Verkehrsteilnehmenden nach Überqueren der Haltlinie oder Betreten der Fußgängerfurt eine Schutzzeit zur Verfügung, in der die Konfliktfläche (in der Regel der Knoteninnenraum / die Furt) ohne den einsetzenden Querverkehr sicher geräumt werden kann (Räumzeit). Parallele Verkehrsströme werden zumeist bedingt verträglich geschaltet, sodass hier § 1 der StVO gilt. Ein- oder abbiegende Fahrzeugführende müssen den zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und dem Gegenverkehr das sichere Queren der Knotenpunkts gewähren, bevor, sie die Konfliktfläche (in diesem Fall die Fußgängerfurt) befahren können. Zur Verdeutlichung der Querenden gegenüber den Linkseinbiegenden aus der Florastraße ist an der südwestlichen Querung ein Schutzblinker montiert. Durch die einbiegenden Busse der Linie M27 aus der Florastraße wird die Freigabezeit zu deren Gunsten umverteilt. Eine grundsätzliche Erhöhung der Grünzeiten für zu Fuß Gehende der Nebenrichtung würde zyklisch zu erheblichen Nachteilen im Fahrverkehr der Wollankstraße, inklusive der dort verkehrenden Busse, führen. Eine zusätzliche Zuspitzung der bereits heute vorhandenen Überlastungserscheinungen in der Wollankstraße ist aus Sicherheits- und Emissionsgründen zu vermeiden. Die vorhandenen Grünzeiten und Zwischenzeiten sind zur sicheren Querung der Wollankstraße ausreichend. Ich bedauere, dass durch das Fehlverhalten von ein- oder abbiegenden Fahrzeugführenden Gefährdungssituationen entstehen, die das Sicherheitsempfinden der zu Fuß Gehenden beeinträchtigen. Die LSA regelt den Verkehrsablauf StVO-und regelwerkskonform. Treten wiederholt Verstöße gegen die StVO auf, wären gezielte Kontrollen durch die Polizei ein probates Mittel, diese durchzusetzen. Ich hoffe, dass entsprechende Kontrollen die Probleme verringern. Aus den genannten Gründen jedoch von einer Anpassung abgesehen wird.“ Das Bezirksamt sieht leider keine weiteren Möglichkeiten, hier zu einer Änderung der Ampelphasen im Sinne der BVV-Drucksache zu kommen. Wir bitten, deshalb die Drucksache damit als erledigt anzusehen. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |