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Drucksache - VIII-0591
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Bürodienstgebäude in der Fröbelstraße 17 |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 19. Sitzung am 17.10.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0591/2018
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt Pankow von Berlin wird ersucht, sich an die landeseigene BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH als Eigentümer des Bürodienstgebäudestandortes Fröbelstraße 17 zu wenden und sich dafür einzusetzen, dass im Zuge der Sanierungsmaßnahmen auf den Dächern der Gebäude Photovoltaikanlagen installiert werden.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Wie bereits im 1. Zwischenbericht mitgeteilt, befindet sich die Liegenschaft Fröbelstraße 17 im Sondervermögen des Landes Berlin und die derzeit laufenden Sanierungsmaßnahmen werden durch die landeseigene Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) durchgeführt. Die BIM hat dem Bezirksamt mitgeteilt, dass eine Umsetzung des Ersuchens der BVV im Zuge des aktuellen Sanierungsprojektes nicht erfolgen kann. Die Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) zum jetzigen Zeitpunkt ist, wie bereits im 1. Zwischenbericht erwähnt, aus mehreren Gründen kritisch zu betrachten. Insbesondere sind die Gesamtkosten für die Sanierung gedeckelt. Alle Maßnahmen des Sanierungsprojektes sind bereits im Rahmen einer Planungsunterlage sowohl inhaltlich als auch fiskalisch untersetzt worden. Der stetige Anstieg der Baukosten stellt zudem eine zusätzliche Schwierigkeit dar. Zusätzliche Kosten wären derzeit alleine vom Bezirk zu tragen. Die PV-Anlage ist zudem nicht Bestandteil der festgesetzten Bauplanungsunterlagen. Seit 2017 wurden nach z.T. zähen Verhandlungen mit der BIM Budgeterhöhungen für zusätzliche Leistungspakete erwirkt und freigegeben, dazu zählen u. a.: - Die Erneuerung der Strukturierten Netzwerkverkabelung (CAT7 Standard): Die Planung, Ausschreibung und Ausführung erfolgte parallel zu den laufenden Baumaßnahmen und führte zu Umplanungen - Malerarbeiten in den Büros: - Energetische Fenstersanierung: - Dämmung obere Geschossdecken: - Optimierung Technische Gebäudeausrüstung (LED Beleuchtung in Büros und Fluren, Präsenzmelder in Fluren): Auch für die nachträgliche Installation einer PV-Anlage ist die Frage der Finanzierung für Bau und Unterhalt, inklusive der baulichen Ertüchtigung der Dächer, zu klären. Die BIM hat sich im Sinne des Ersuchens ihrerseits bereits an die Berliner Stadtwerke gewandt. Das Bezirksamt hat seinerseits nochmal die denkmalschutzrechtlichen Aspekte genauer betrachtet. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass aus denkmalrechtlichen Belangen hinsichtlich des Aufbaus von Photovoltaikanlagen keine Bedenken bestehen, sofern - Die Installation auf Flachdächern erfolgt, - die PV-Anlagen einen Abstand zur aufgehenden Fassade von mindestens 1,50 Meter haben und - der Neigungswinkel so flach gewählt wird, dass die Aufbauhöhe 0,50 Meter nicht übersteigt. Inwiefern die Vorgaben des Denkmalschutzes zu berücksichtigen sind, muss die BIM im Rahmen neuer Planungsunterlagen klären. Das Bezirksamt hat sich im Sinne des Ersuchens seinerseits an die Berliner Stadtwerke gewandt. Die Berliner Stadtwerke haben zwar grundsätzliches Interesse bekundet, aber deutlich gemacht, dass sie im ersten Schritt nach schnell realisierbaren Maßnahmen (Flachdächer, Traglasten gegeben, etc.) suchen. Nachdem die Installation einer PV-Anlage nicht im laufenden Sanierungsprojekt umsetzbar ist, wird sich das Bezirksamt nochmal an die BIM wenden. Nach Rücksprache mit den Berliner Stadtwerke wird das Bezirksamt die BIM bitten, bei den Stadtwerken eine Machbarkeitsuntersuchung zu beauftragen. Neben der notwendigen baulichen Voraussetzung ist dabei der finanzielle Aufwand zu beziffern. Im Nachgang kann sich das Bezirksamt gemeinsam mit den Berliner Stadtwerken und der BIM um die notwendige Finanzierung kümmern. Das Bezirksamt wird die BVV im zuständigen Ausschuss über die weiteren Maßnahmen im Sinne des Ersuchens informieren. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Derzeit nicht bezifferbar
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
keine
Vollrad Kuhn | Dr. Torsten Kühne |
Legende
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