Drucksache - VIII-0542  

 
 
Betreff: Abwasseranschlüsse für schnell wachsende Siedlungsgebiete
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
29.11.2018 
öffentliche außerordentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
11.12.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
16.01.2019 
21. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
10.04.2019 
Fortführung der 23. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag CDU 17. BVV am 04.07.18
Beschlussempfehlung StadtGrün 21. BVV am 16.01.19
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 10.04.2019

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

VIII-0542

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Abwasseranschlüsse für schnell wachsende Siedlungsgebiete

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0542

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass die aktuellen Planungen für die abwassertechnische Erschließung der Gebiete Karow-Süd und Karow-Ost sowie der geplanten Wohnungsbaustandorte „WO Karow Süd“, „Straße 52“, „dlich der Laake“ und am Teichberg dahingehend verändert werden, dass eine Umsetzung bis spätestens zum Jahr 2022 erfolgt und das Gebiet zwischen Straße 40, Straße 10 und den Bahnanlagen ebenso erschlossen wird.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das beschriebene Gebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-27, der mit Bezirksamtsbeschluss vom 10.12.1991 (ABI. vom 24.01.1992, S. 184) aufgestellt wurde. Die Planungsziele sehen ein allgemeines Wohngebiet mit den dazugehörigen Gemeinbedarfseinrichtungen (Grünflächen, Spielplatzflächen und Kitaflächen sowie Verkehrsflächen) vor. Letzter Verfahrensschritt war der Aufstellungsbeschluss 1991. Es liegt kein Planentwurf vor, der als Beurteilungs- noch Genehmigungsgrundlage herangezogen werden könnte. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit von Vorhaben nach § 33 BauGB sind nicht gegeben. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist allein auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts zu beurteilen.

Bei der Erschließungsplanung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) werden die neuen Wohnungsbaustandorte im Zusammengang mit den Altsiedlungsgebieten betrachtet. Die BWB planen eine vollständige Erschließung der Altsiedlungsgebiete. Die Trennline zwischen den Altsiedlungsgebieten Karow-Süd und Karow Ost verläuft durch die Straße 52. Das rund 47,5 ha große Altsiedlungsgebiet Karow Süd erstreckt sich von der Laake zwischen Upstallgraben Karow und der Straße 52. Ebenfalls Bestandteil dieses Gebietes ist der Siedlungsbereich, der zwischen Laake und der Regionalbahnstrecke liegt. Das etwa 13,4 ha große Altsiedlungsgebiet Karow-Ost besteht aus drei voneinander räumlich unabhängigen Bereichen: die noch nicht erschlossenen Abschnitte der Straße 67, die Altsiedlung entlang Straße 70 sowie der südliche Ingäonenweg/Straße 73.

Das Stadtentwicklungsamt steht im engen Austausch mit den BWB und verfügt über die Pläne zur Lage der geplanten Leitungen. Diese sind Bestandteil der in Erstellung befindlichen Rahmenplanung (Rahmenbedingung). Ziel ist es hier, eine abgestimmte Lösung zu erarbeiten. Parallel laufen zudem die weiteren benötigten Vorbereitungen zur Ausführungsplanung der BWB.

Das Gebiet „Karow Süd“ wurde im Wohnbaukonzept Pankow 2016 als ein Wohnbaupotenzialstandort ermittelt. Im Rahmen des Wohnbaukonzeptes Pankow wurden im Ortsteil Karow zudem zwei weitere Potenzialflächen für den mittel- und langfristigen Wohnungsbau ermittelt. Bisher werden alle Potenzialflächen vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen der Wohnungsbaupotenzialstandorte befinden sich überwiegend in Eigentum städtischer Wohnungsbaugesellschaften.

Das Stadtentwicklungsamt Pankow hat 2018 die Erarbeitung einer Rahmenplanung ausgeschrieben, die bis Ende  2019 abgeschlossen sein soll. Die Rahmenplanung soll als Grundlage für die Schaffung eines nachfragegerechten Wohnungsangebotes und einer wohnortnahen Versorgung mit Kindertagesstätten und Grundschulen dienen und den Rahmen für nachhaltig integrierte Stadtquartiere mit Nutzungsmischung in zentralen Bereichen und städtebaulicher Gesamtqualität formulieren.

Die Umsetzung der schmutzwassertechnischen Erschließung wird in verschiedenen aufeinander folgenden Bauabschnitten erfolgen. Planmäßig wird von einem Zeitraum   bis zum Jahr 2030 für alle Bauabschnitte gerechnet. Dieses genannte Ausführungsjahr gibt jedoch den technisch möglichen Umsetzungszeitraum an. Das Vorankommen in der Planung ist von einigen Randbedingungen abhängig, die nicht beeinflusst werden können. Die technisch mögliche Umsetzung ist durch das Stadtentwicklungsamt nicht forcierbar.

Ausgangsbasis für den ersten Bauabschnitt und Hauptvorflutkanal ist die Tichauer Straße/Bunzlauer Straße und wird weiter als Verlängerung nach Süden bis an die Straße 10 verlaufen.

r die Planungssicherheit der BWB ist es zur Weiterführung der Erschließungsplanung inkl. der Erstellung des gewünschten belastbaren Ablaufplanes eine zwingende Voraussetzung, die Trasse für diesen Hauptvorflutkanal zu sichern (entweder durch Festsetzung als öffentliche Straßenverkehrsfläche oder Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts bei gleichzeitiger grundbuchlicher Sicherung).

Das Stadtentwicklungsamt ist seit 2018 bemüht, das benötigte öffentliche Straßenland bzw. ein Leitungsrecht (Eintragung ins Grundbuch) zu sichern. Die beiden betroffenen Eigentümer des bislang landwirtschaftlich genutzten Gebietes in Karow Süd wurden mehrfach aufgefordert, sich mit dem Amt ins Benehmen zu setzen. Dieser erste Anschluss an das bestehende Schmutzwassernetz in der Tichauer Straße ist zwingende Voraussetzung für die gesamte schmutzwassertechnische Erschließung im Bereich Karow Süd und Karow Ost ist.

Aufgrund der geschilderten Hemmnisse bei der Vorklärung und Leitungssicherung ist ferner davon auszugehen, dass es weitere Verzögerungen in der Umsetzung geben wird.

Da das Bezirksamt die Erfüllung der o. g. Voraussetzungen nicht weiter beschleunigen kann, bitten wir, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten.

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine
 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine
 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine
 

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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