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Drucksache - VIII-0542
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der 21. Sitzung am 16.01.2019 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0542 – „Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt Pankow von Berlin wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung und den Berliner Wasserbetrieben dafür einzusetzen, dass die aktuellen Planungen für die abwassertechnische Erschließung der Gebiete Karow-Süd und Karow-Ost sowie der geplanten Wohnungsbaustandorte „WO Karow Süd“, „Straße 52“, „Südlich der Laake“ und am Teichberg dahingehend verändert werden, dass eine Umsetzung bis spätestens zum Jahr 2022 erfolgt und das Gebiet zwischen Straße 40, Straße 10 und den Bahnanlagen ebenso erschlossen wird.“ – wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das beschriebene Gebiet befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans XVIII-27, der mit Bezirksamtsbeschluss vom 10.12.1991 (ABI. vom 24.01.1992, S. 184) aufgestellt wurde. Die Planungsziele sehen ein allgemeines Wohngebiet mit den dazugehörigen Gemeinbedarfseinrichtungen (Grünflächen, Spielplatzflächen und Kitaflächen sowie Verkehrsflächen) vor. Letzter Verfahrensschritt war der Aufstellungsbeschluss 1991. Es liegt kein Planentwurf vor, der als Beurteilungs- noch Genehmigungsgrundlage herangezogen werden könnte. Die Voraussetzungen für eine Zulässigkeit von Vorhaben nach § 33 BauGB sind nicht gegeben. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ist allein auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts zu beurteilen. Bei der Erschließungsplanung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) werden die neuen Wohnungsbaustandorte im Zusammengang mit den Altsiedlungsgebieten betrachtet. Die BWB planen eine vollständige Erschließung der Altsiedlungsgebiete. Die Trennline zwischen den Altsiedlungsgebieten Karow-Süd und Karow Ost verläuft durch die Straße 52. Das rund 47,5 ha große Altsiedlungsgebiet Karow Süd erstreckt sich von der Laake zwischen Upstallgraben Karow und der Straße 52. Ebenfalls Bestandteil dieses Gebietes ist der Siedlungsbereich, der zwischen Laake und der Regionalbahnstrecke liegt. Das etwa 13,4 ha große Altsiedlungsgebiet Karow-Ost besteht aus drei voneinander räumlich unabhängigen Bereichen: die noch nicht erschlossenen Abschnitte der Straße 67, die Altsiedlung entlang Straße 70 sowie der südliche Ingäonenweg/Straße 73. Das Stadtentwicklungsamt steht im engen Austausch mit den BWB und verfügt über die Pläne zur Lage der geplanten Leitungen. Diese sind Bestandteil der in Erstellung befindlichen Rahmenplanung (Rahmenbedingung). Ziel ist es hier, eine abgestimmte Lösung zu erarbeiten. Parallel laufen zudem die weiteren benötigten Vorbereitungen zur Ausführungsplanung der BWB. Das Gebiet „Karow Süd“ wurde im Wohnbaukonzept Pankow 2016 als ein Wohnbaupotenzialstandort ermittelt. Im Rahmen des Wohnbaukonzeptes Pankow wurden im Ortsteil Karow zudem zwei weitere Potenzialflächen für den mittel- und langfristigen Wohnungsbau ermittelt. Bisher werden alle Potenzialflächen vorwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die Flächen der Wohnungsbaupotenzialstandorte befinden sich überwiegend in Eigentum städtischer Wohnungsbaugesellschaften. Das Stadtentwicklungsamt Pankow hat 2018 die Erarbeitung einer Rahmenplanung ausgeschrieben, die bis Ende 2019 abgeschlossen sein soll. Die Rahmenplanung soll als Grundlage für die Schaffung eines nachfragegerechten Wohnungsangebotes und einer wohnortnahen Versorgung mit Kindertagesstätten und Grundschulen dienen und den Rahmen für nachhaltig integrierte Stadtquartiere mit Nutzungsmischung in zentralen Bereichen und städtebaulicher Gesamtqualität formulieren. Die Umsetzung der schmutzwassertechnischen Erschließung wird in verschiedenen aufeinander folgenden Bauabschnitten erfolgen. Planmäßig wird von einem Zeitraum bis zum Jahr 2030 für alle Bauabschnitte gerechnet. Dieses genannte Ausführungsjahr gibt jedoch den technisch möglichen Umsetzungszeitraum an. Das Vorankommen in der Planung ist von einigen Randbedingungen abhängig, die nicht beeinflusst werden können. Die technisch mögliche Umsetzung ist durch das Stadtentwicklungsamt nicht forcierbar. Ausgangsbasis für den ersten Bauabschnitt und Hauptvorflutkanal ist die Tichauer Straße/Bunzlauer Straße und wird weiter als Verlängerung nach Süden bis an die Straße 10 verlaufen. Für die Planungssicherheit der BWB ist es zur Weiterführung der Erschließungsplanung inkl. der Erstellung des gewünschten belastbaren Ablaufplanes eine zwingende Voraussetzung, die Trasse für diesen Hauptvorflutkanal zu sichern (entweder durch Festsetzung als öffentliche Straßenverkehrsfläche oder Sicherung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechts bei gleichzeitiger grundbuchlicher Sicherung). Das Stadtentwicklungsamt ist seit 2018 bemüht, das benötigte öffentliche Straßenland bzw. ein Leitungsrecht (Eintragung ins Grundbuch) zu sichern. Die beiden betroffenen Eigentümer des bislang landwirtschaftlich genutzten Gebietes in Karow Süd wurden mehrfach aufgefordert, sich mit dem Amt ins Benehmen zu setzen. Dieser erste Anschluss an das bestehende Schmutzwassernetz in der Tichauer Straße ist zwingende Voraussetzung für die gesamte schmutzwassertechnische Erschließung im Bereich Karow Süd und Karow Ost ist. Aufgrund der geschilderten Hemmnisse bei der Vorklärung und Leitungssicherung ist ferner davon auszugehen, dass es weitere Verzögerungen in der Umsetzung geben wird. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt
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