Drucksache - VIII-0533  

 
 
Betreff: Keine Werbung der Bundeswehr an Pankower Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
04.07.2018 
17. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mitberatender Ausschuss
21.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Senior*innen, Arbeit und Wirtschaft mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit federführender Ausschuss
22.08.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
28.11.2018 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
27.03.2019 
23. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke 17. BVV am 04.07.18
Stellungnahme SoSeArW
Beschlussempfehlung SchuSpG 18. BVV am 12.09.18
VzK§13BezVG BA, ZB 20. BVV am 28.11.18
Berichtspflicht BA Februar 2019
VzK§13BezVG BA, SB 23. BVV am 27.03.19

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.03.2019

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0533/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Keine Werbung der Bundeswehr an Pankower Schulen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 18. Sitzung am 12.09.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0533/2018

Die BVV möge beschließen:

Das Bezirksamt von Pankow wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Bildung dafür einzusetzen, ein Informationsschreiben und eine Handlungsempfehlung für alle Pankower Schulen anzufertigen, in dem über alle ihnen zu Verfügung stehenden Möglichkeiten zum Umgang mit der Bundeswehr informiert wird. Das Bezirksamt sollte darin empfehlen, einseitige Werbung abzulehnen und zu Veranstaltungen der Bundeswehr Vertreter*innen militärkritischer Positionen hinzuzuladen (z. B. Friedensaktivisten).

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Mit Schreiben vom 29.10.2018 hat sich das Bezirksamt an die zuständige Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) gewandt. Mit Schreiben vom 29.1.2019 hat das Bezirksamt erneut bei SenBJF um eine Antwort bezüglich des Ersuchens der BVV gewandt. Mit Antwort vom 11. Februar 2019 hat SenBJF dem Bezirksamt eine Antwort übersandt.

Das Bezirksamt kann in dieser Angelegenheit nunmehr abschließend wie folgt berichten. SenBJF zeitg sich in seiner Antwort überrascht, dass im Rahmen des Ersuchens davon ausgegangen wird, dass die Schulleitungen und Lehrkräfte nicht ausreichend darüber informiert sind, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen in Bezug auf den Umgang mit der Bundeswehr zur Verfügung stehen und es eher als selbstverständlich betrachtet wird, dass die Bundeswehr an den Schulen für sich werben kann. SenBJF ist diesbezüglich weder von den Schulen noch von den Außenstellen der Schulaufsicht ein entsprechender Informationsbedarf übermittelt worden. Nach Einschätzung von SenBJF kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich einige Schulleitungen entgegen der bestehenden Rechtslage dennoch für verpflichtet halten, der Bundeswehr auf Grund ihrer besonderen Stellung im Staat die Möglichkeit der Werbung an ihrer Schule einzuräumen. Dies würde vor allem dann zu Problemen führen, wenn gesellschaftspolitische und militärkritische Standpunkte im Unterricht nicht behandelt wurden bzw. werden. Solche Fälle sind SenBJF jedoch bislang nicht angezeigt worden.

Grundsätzlich bestehen seitens SenBJF keine Einwände, wenn im Rahmen des Unterrichts oder zu klassenübergreifenden schulischen Veranstaltungen Vertreter der Bundeswehr eingeladen werden. Bei solchen Veranstaltungen tragen sowohl die Lehrkräfte als auch die Schulleitungen die Verantwortung dafür, dass eine einseitige Beeinflussung der Schülerinnern und Schüler zu unterbinden ist und verschiedene Betrachtungsweisen und Auffassungen gleichrangig zu behandeln sind.

Gleichwohl wird SenBJF dem Ersuchen entsprechend das Anliegen insofern aufgreifen, als in einem der nächsten Praxisinformationen für die Schulleitungen - Schulnewsletter ein Artikel zu diesem Thema erscheinen wird.

Das Bezirksamt wird zum entsprechenden Zeitpunkt den erwähnten Artikel dem zuständigen BVV-Ausschuss zur Verfügung stellen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

 

 

 

 
 

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