Begründung:
Bezirksamt Pankow von Berlin | 05.06.2018 |
An die Bezirksverordnetenversammlung | Drucksache-Nr.: |
Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.: Neuerrichtung der Wegebeleuchtung in der Erholungsanlage ‚Blankenburg‘ in Berlin
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 folgenden Beschluss gefasst:
Die Bezirksverordnetenversammlung wird über die Neuerrichtung der Wegebeleuchtung in der Erholungsanlage ‚Blankenburg‘ in Berlin unterrichtet.
Begründung
Das Land Berlin ist Eigentümer aller Wege innerhalb der Anlage Blankenburg (Erschließungswege). Die Wege sind nicht als öffentliche Straße gewidmet, sondern Privatwege und weisen überwiegend einen schlechten Ausbau- und Unterhaltungszustand auf. Zugleich musste das Land Berlin - aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz und dem Schuldrechtsanpassungsgesetz – ca. 1/3 der Parzellen zum Wohnen verkaufen und vermieten. Als vertragliche Nebenpflicht ergeben sich daraus gemäß § 241 Abs. 2 BGB Schutz- und Sorgfaltspflichten gegenüber den Grundstückskäufern und Parzellenmietern in Bezug auf eine risikoarme Erreichbarkeit der landeseigenen Parzellen.
Wegen des schlechten Wegezustandes, des hohen Wohnnutzungsanteils und der Weitläufigkeit der Anlage (größte Anlage in Europa) ist eine Wegebeleuchtung unverzichtbar.
Bislang besteht bereits eine Wegebeleuchtungsanlage, die aus historischen Gründen bis 01.01.2015 durch SenStadt - trotz fehlender Zuständigkeit - unterhalten und finanziert wurde. Die genannte private Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Jahrzehnte alten Holzmasten und daran befestigten Freilandleitungen mit starkem Durchhang, die aufgrund ihres Alters stark umsturz- und reparaturanfällig sind.
Die Finanzierung obliegt dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Pankow von Berlin, als privatem Wegeeigentümer.
Die Ausführung dieser Leistungen ist zwingend erforderlich, da der Wegeeigentümer generell zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes verpflichtet ist (Verkehrssicherungspflicht). Bliebe das Land Berlin trotz Kenntnis des Zustands untätig, würde es sich im Falle von Unfällen schadensersatzpflichtig machen.
Die Erneuerung der Wegebeleuchtungsanlage ist auch aus wirtschaftlichen Gründen unaufschiebbar:
Das Energieversorgungsunternehmen Vattenfall hat im Jahre 2015 mit der Freileitungsablösung für die Elektroenergieversorgung aller Parzellen in der Erholungsanlage Blankenburg begonnen. Dieses Projekt umfasst die Beseitigung der oberirdischen Elektrokabelführung, die Beseitigung der entsprechenden Masten und die Neuverlegung als Erdkabel. Die Finanzierung dieser Arbeiten erfolgt durch das Energieunternehmen Vattenfall selbst.
Die wirtschaftlichste Lösung ist, die durch das Land Berlin zu finanzierende Erneuerung der Wegebeleuchtungsanlage und die Umstellung auf Erdkabel zeitlich zu verbinden mit der durch Vattenfall zu finanzierende Erneuerung der Elektroversorgung der Parzellen und der Umstellung auf Erdkabel. Dadurch entstehen die Kosten für die Aufgrabung der Kabeltrassen nur einmal.
Durch den Bereich SE Facility Management wurde eine Entwurfsplanung für die Projektumsetzung beauftragt.
Bei der konkreten Entwurfsplanung wurden zahlreiche Lücken im vorhandenen Beleuchtungsnetz festgestellt, die wirtschaftlich sinnvoll nur im Zusammenhang mit der Neukonzipierung der gesamten Beleuchtungsanlage geschlossen werden können. Andernfalls käme es zur Planung einer Anlage, die bereits zum Zeitpunkt der Erstellung den künftigen Anforderungen an eine ausreichende Kapazität erkennbar nicht genügen würde.
Der Finanzierung der Wegebeleuchtungsanlage steht auch nicht entgegen, dass die Anlage Blankenburg überwiegend im Bereich des Voruntersuchungsgebiets der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung liegt:
Zum einen gehört nur ein gewisser Teil der Erholungsanlage zum Voruntersuchungsgebiet. Außerdem ist nach Auskunft der SenStadtWohn im Falle einer Neubeplanung dieser Teilfläche mit baulichen Änderungen frühestens in 10 Jahren zu rechnen. Vattenfall nimmt die Abschaltung der Freileitung und die Demontage der Altmasten jedoch bereits zum 01.04.2019 vor, so dass das Land Berlin auch in der Zwischenzeit eine Lösung für die Beleuchtung der Wege finden muss. Das Nebeneinander von alten und neuen Wegebeleuchtungsanlagen ist technisch nicht durchführbar.
Nach derzeitigen Stand des Verfahrens ist auch noch völlig ungeklärt, ob und wenn ja welche Auswirkungen die Planung des „Blankenburger Südens“ tatsächlich auf die Anlage Blankenburg haben werden.
Selbst im Falle einer Überplanung der Anlage Blankenburg ist es wirtschaftlich, die Erneuerung der Wegebeleuchtung zum jetzigen Zeitpunkt zu finanzieren. Denn nach allen bisher bekannten Planungen könnten zwar größere Baukörper und eine höhere GFZ zulässig werden, die Lage der Wege sollte jedoch grundsätzlich beibehalten werden. Einer Verbreiterung der Wege stünde die neue Beleuchtungsanlage nicht entgegen, da die Wegebeleuchtung nur auf einer Seite des Weges errichtet wird und die andere Seite für eine eventuelle Verbreiterung frei bleibt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltswirtschaft aus dem baulichen Unterhalt finanziert (Kapitel 3306, Titel 519 00).
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Dr. Torsten Kühne |