Drucksache - VIII-0483  

 
 
Betreff: Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
06.06.2018 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin gewählt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
VzB BA, 16. BVV am 06.06.18

Siehe Anlage


Begründung:

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 12 BezVG

Gegenstand der Vorlage

Berufung eines stellvertretenden beratenden Mitgliedes des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode

Beschlussentwurf

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung beruft das durch die Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales, Frau Tietje, benannte stellvertretende Mitglied

Herrn Michael Stenzel,13156 Berlin

mit beratender Stimme für die jetzige Amtsperiode in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

Begründung

Gemäß § 70 SGB VIII werden die Aufgaben des Jugendamtes durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und die Verwaltung des Jugendamtes wahrgenommen.

Nach § 35 Abs. 8 AG KJHG beruft die Bezirksverordnetenversammlung die in § 35 Abs. 7 Nr. 3 bis 9 KJHG bezeichneten und durch das für den Geschäftsbereich Jugend zuständige Mitglied des Bezirksamtes, den Bezirksschulbeirat, die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, den Integrationsausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss der Bezirksverordnetenversammlung benannten Personen für jeweils eine Amtsperiode als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.

Das von der Bezirksverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 25.01.2017 (Drucksache VIII-0073 Berufung beratender Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses der Bezirksverordnetenversammlung für die VIII. Wahlperiode) gewählte stellvertretende beratende Mitglied als Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten - Herr Andreas Hunold -  legte am 17.04.2018 sein Mandat nieder. Gemäß § 35 Abs. 9 Satz 2 AG KJHG ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Von daher ist für diese Funktion ein neues Mitglied zu berufen.

Der Bezirkselternausschuss schlug dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes Herrn Michael Stenzel für diese Funktion vor.

Rechtsgrundlage

§ 35 Abs. 7 bis 9 AG KJHG in Verbindung mit § 36 Abs. 2 b, Abs. 3 BezVG,
§ 12 Abs. 2 Ziff. 11 BezVG

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

ren Benn
Bezirksbürgermeister

Rona Tietje
Bezirksstadträtin für Jugend, Wirtschaft und Soziales

 

 

 
 

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