Drucksache - VIII-0447  

 
 
Betreff: Senkung der Grunderwerbsteuer
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der AfDFraktion der AfD
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der AfD 15. BVV am 25.04.18

Das Bezirksamt setzt sich beim Senat dafür ein, dass die Grunderwerbsteuer von derzeit 6% auf 3,5% gesenkt wird.


Begründung:

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt.

Der Wohnungsmarkt in Berlin befindet sich seit Jahren in einer angespannten Situation. Der Wohnungsmarkt für Mietwohnungen und Wohnungseigentum kann den Markt nicht mehr zu angemessenen Preisen bedienen, da die Zahl der Wohnungssuchenden stark angestiegen ist.

Insbesondere für Familien mit mehr als 2 Personen stellt die Grunderwerbsteuer von derzeit 6% in Berlin einen erheblichen Kostenfaktor dar, welche diese finanziell überfordern.

Eine Senkung der Grunderwerbsteuer, kann ein wesentlicher Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin sein und Wohnungseigentum für Familien damit gefördert werden.

In Bayern beträgt die Grundsteuer 3,5%, in Sachsen 3,5% und in Hamburg z.B. 4,5%.

r Mieter und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraumes fordern wir zudem eine dauerhafte Entlastung durch die Herabsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer von derzeit 810% auf  höchstens 500%.

 
 

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