Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0447
Das Bezirksamt setzt sich beim Senat dafür ein, dass die Grunderwerbsteuer von derzeit 6% auf 3,5% gesenkt wird. Begründung:Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt. Der Wohnungsmarkt in Berlin befindet sich seit Jahren in einer angespannten Situation. Der Wohnungsmarkt für Mietwohnungen und Wohnungseigentum kann den Markt nicht mehr zu angemessenen Preisen bedienen, da die Zahl der Wohnungssuchenden stark angestiegen ist. Insbesondere für Familien mit mehr als 2 Personen stellt die Grunderwerbsteuer von derzeit 6% in Berlin einen erheblichen Kostenfaktor dar, welche diese finanziell überfordern. Eine Senkung der Grunderwerbsteuer, kann ein wesentlicher Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes in Berlin sein und Wohnungseigentum für Familien damit gefördert werden. In Bayern beträgt die Grundsteuer 3,5%, in Sachsen 3,5% und in Hamburg z.B. 4,5%. Für Mieter und Eigentümer selbstgenutzten Wohnraumes fordern wir zudem eine dauerhafte Entlastung durch die Herabsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer von derzeit 810% auf höchstens 500%. |
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