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Drucksache - VIII-0407
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 13. Sitzung am 21.2.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –Drucksache Nr. VIII-0407 Das Bezirksamt wird ersucht auf neuer Geschäftsgrundlage einen Integrationsbeirat einzuberufen. Dabei sind folgende Aspekte bei der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Beirates neu bzw. durch Veränderung zu berücksichtigen: zu § 3 (5) Zusammensetzung Im Einzelnen setzt sich der Beirat wie folgt zusammen:
Die sachverständigen Mitglieder unter b) bis e) werden durch die Bezirksverordnetenversammlung gewählt. § 3 (9) ist durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: Um die Arbeitsfähigkeit des Beirates zu erhalten, kann der Beirat dem Bezirksamt die Abberufung von Mitgliedern aus wichtigen Gründen, z.B. wegen dreimaligen unentschuldigten Fehlens, vorschlagen. Der Vorschlag bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In diesem Fall sind Nachwahlen einzuleiten. § 4 (1) ist durch folgenden Wortlaut zu ersetzen: Der Beirat wählt die Beiratsvorsitzende und die stellvertretenden Personen aus sich selbst heraus. zu § 6 Arbeitsweise ist zu verändern/ zu ergänzen: zu § 6 (1) Satz 1 Der Beirat tagt mindestens sechsmal im Jahr. Er hat die Möglichkeit außerordentliche Sitzungen einzuberufen. in § 6 wird neu (2) eingefügt: Der Beirat gibt sich jährlich einen Arbeitsplan. In diesem sollen konkrete Ziele und Handlungsschritte für die jährliche Arbeit des Beirats enthalten sein. Am Ende eines jeden Jahres wird die Umsetzung des Arbeitsplanes vom Beirat nachbereitet, evaluiert und das Ergebnis im Integrationsausschuss vorgestellt und beraten. Die nachfolgenden Nummern rücken entsprechend nach hinten; aus: alt § 6 (2) wird neu § 6 (3), alt § 6 (3) wird neu § 6 (4), alt § 6 (4) wird neu § 6 (5), alt § 6 (5) wird neu § 6 (6), alt § 6 (6) wird neu § 6 (7), alt § 6 (7) wird neu § 6 (8).
2. Darüber hinaus muss das Bezirksamt bei der öffentlichen Werbung um neue Mitglieder für den Integrationsbeirat dafür sorgen, dass notwendige Voraussetzungen für eine aktive Mitarbeit im Beirat für mögliche Interessenten nachvollziehbar gemacht und in der Werbung deutlich benannt werden. Gegebenenfalls soll potenziell Interessierten auch ein entsprechendes Anforderungsprofil für die Tätigkeit im Integrationsbeirat durch die Integrationsbeauftragte zur Verfügung gestellt werden. wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Haushaltsmäßige Auswirkungen Den Beiratsmitgliedern steht ein Sitzungsgeld in Höhe von 20 Euro pro Sitzung zu. Entsprechend dem Haushaltsplan (Kapitel 3310 4120) in 2019 rund 2.000 Euro zur Verfügung. Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Bei der Zusammensetzung der Beiratsmitglieder wurde auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis geachtet. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit Keine Auswirkungen
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