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Drucksache - VIII-0375
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Bezirkliche Seniorenvertretung stärken |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 014. Sitzung am 21.03.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VIII-0375:
Die BVV möge beschließen:
- Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat für die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Aufnahme der ehrenamtlich tätigen bezirklichen Seniorenvertretung in den Regelungskreis des § 1 Abs.1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstigen ehrenamtlich tätigen Personen (DVO BezVEG) einzusetzen.
- Das Bezirksamt wird darüber hinaus gebeten, sich gegenüber dem Senat und in der Stadträterunde für die Schaffung berlinweit einheitlicher rechtlicher Rahmenbedingungen im Hinblick auf eine angemessene Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich Tätigen in den bezirklichen Seniorenvertretungen einzusetzen.
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Rahmen der Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage S 18 15760 vom 10.08.2018 an das Abgeordnetenhaus zu "Aufwandsentschädigungen für bezirkliche Seniorenvertretungen" heißt es zur Thematik:
"Nach rechtskonformer Praxis erhalten Sitzungsgelder gemäß des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen in Verbindung mit der dazu gehörigen Verordnung zur Durchführung dieses Gesetzes u. a. Mitglieder von Beiräten, die in der Hauptverwaltung aufgrund von Rechtsvorschriften gebildet sind (Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen, § 1 Anlage 1). Bezirkliche Seniorenvertretungen hingegen sind Interessenvertretungen. Der Maßgabe der Verordnung entsprechend ist daher kein Sitzungsgeld zu zahlen.
Einige Bezirke nutzen allerdings bereits jetzt die Möglichkeit, den mit der Wahrnehmung des gewählten Ehrenamtes anfallenden Aufwand in eigener Zuständigkeit auszugleichen, indem sie Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der Seniorenvertretung zahlen. Dies ist z. B. durch die Gründung einer Sondersozialkommission Seniorenvertretung möglich. Der Senat würde es begrüßen, wenn auch andere Bezirke diesem Beispiel folgen würden, um das wichtige Engagement der bezirklichen Seniorenvertretungen zu unterstützen."
Wie bereits berichtet, beabsichtigte die für Soziales zuständige Senatsverwaltung die Einrichtung einer überbezirklichen Arbeitsgruppe (AG) zur Thematik. Das Bezirksamt hatte seine Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt. Entsprechende AG-Sitzungen wurden nicht einberufen.
Am 19.11.2018 teilte die SenIAS den Bezirksstadträt*innen zum Thema AG „Zahlung von Sitzungsgeldern an bezirkliche Seniorenvertretungen“ folgende Information mit:
"Sie hatten sich alle bereit erklärt, an einer AG zum Thema „Zahlung von Sitzungsgeldern an bezirkliche Seniorenvertretungen“ teilzunehmen. Wir sind Ihnen sehr dankbar für diese Bereitschaft. Allerdings, wie Herr Staatssekretär Fischer bereits in der Bezirksstadträtesitzung am 12.09.2018 erklärt hat, besteht aus Sicht der politischen Leitung der SenIAS derzeit kein kurzfristiger Bedarf, den Status der bezirklichen Seniorenvertretungen durch Gesetzesveränderungen zu ändern. Geplant ist nun, vorausgesetzt entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung, zunächst eine Evaluation des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes durchzuführen, um auf dieser Grundlage den komplexen Gesetzgebungsprozess besser gestalten zu können. Aus diesem Grund erscheint auch eine AG zu dem Thema Zahlung von Sitzungsgeldern an bezirkliche Seniorenvertretungen derzeit nicht sinnvoll."
Da die Leitung der SenIAS keinen kurzfristigen Handlungsbedarf in der Sache sah, stellte sich für das Bezirksamt die Frage, ob nicht die Seniorenvertretungen ihre errungenen Rechte mit dem Status der Zahlung von Aufwandsentschädigung im Rahmen der Mitgliedschaft in einer Sondersozialkommission verlieren könnten.
Ungeachtet der Berechtigung zur Verfahrensweise einiger Bezirke, die Aufwendungen in eigener Zuständigkeit zu zahlen, war aus der Sicht des Bezirksamtes eine rechtliche Klärung notwendig. Insbesondere ging es um die Frage, inwieweit das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz in seiner Umsetzung mit der Zahlung von Aufwandsentschädigungen – Sondersozialkommission - kompatibel ist, um die Seniorenvertretungen nicht in ihren Rechten und in ihrem Status einzuschränken.
Im Ergebnis einer internen rechtlichen Prüfung und Würdigung des Sachverhaltes ist derzeit keine Rechtsgrundlage ersichtlich, aus der die Bezirke in eigener Zuständigkeit Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der bezirklichen Seniorenvertretung zahlen könnten.
Von Seiten des Bezirksamtes wird nunmehr keine weitere Möglichkeit gesehen, darüber hinaus tätig zu werden. Von daher wird gebeten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Rona Tietje |
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