Drucksache - VIII-0372  

 
 
Betreff: Markierung der PKW-Stellplätze im Bötzowviertel
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.01.2018 
12. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion der SPD 12. BVV am 17.01.18
VzK§13BezVG BA, SB 15. BVV am 25.04.18

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

 

.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VIII-0372


Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Markierung der PKW-Stellplätze im Bötzowviertel

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 12. Sitzung am 17.01.2018 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0372

Das Bezirksamt wird ersucht, die einzelnen PKW-Stellplätze im Bereich der Parkraumbewirtschaftungszone im Bötzowviertel zu markieren und somit die Auslastung der vorhandenen Parkplätze zu optimieren.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Die Markierung von Parkständen auf öffentlichem Straßenland bedürfte einer jeweiligen verkehrsbehördlichen Anordnung nach Regelplänen.
Sowohl die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde als auch das Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger sind sich einig, dass durch eine Stellplatzmarkierung keine bessere Auslastung des vorhandenen Parkraumes erreicht werden kann. Auch das in der Begründung angeführte „intuitive Freistil-Parken“ ist mit diesen Mitteln nicht regelbar. Hinzu kommt, dass Parkstandsmarkierungen und seien es auch „nur“ die sogenannten T-Markierungen auf Reihenstein- oder Großpflaster, wie hier im Bötzowviertel überwiegend vorhanden, in der Herstellung, wie auch in der laufenden Unterhaltung, sehr kostenintensiv sind.
In diesem Zusammenhang muss leider nochmals daran erinnert werden, dass, wie bekannt, die Straßenunterhaltung dauerhaft, wie auch weiter anhaltend, unterfinanziert ist. Auch im Doppelhaushalt 2018/2019 sind nicht einmal 45 % des fortgeschriebenen Modellbedarfs für die Straßenunterhaltung des Bezirkes ausgewiesen (Bedarf: rd. 8 Mio. €; für 2018 eingestellt: 3,53 Mio. €). Somit sind auch weiterhin nur verkehrssicherungspflichtige Leistungen, wie die Beseitigung von Gefahrenstellen, im Rahmen der vorgenannten finanziellen Möglichkeiten umsetzbar.

Ich bitte, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

Vollrad Kuhn
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste

 

 

 
 

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