Drucksache - VIII-0300  

 
 
Betreff: Mieter*innen für die Zukunft schützen durch Umstrukturierungssatzungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Grünanlagen federführender Ausschuss
14.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
28.11.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen vertagt   
16.01.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Grünanlagen zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag B´90/Grüne 10. BVV am 18.10.17

Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, in welchen Pankower Quartieren Umstrukturierungssatzungen zukünftig zum Schutz der Mieter*innen genutzt werden können und für diese Quartiere die Vorbereitungen für die Aufstellung von Umstrukturierungssatzungen zu treffen. Als erster Schritt soll eine Liste der in Frage kommenden Wohnkomplexe erstellt werden. Dazu kann die Anlage der Drucksache VI-1125 als Grundlage dienen.


Begründung:

Die Umstrukturierungssatzung ist seit 1976 gesetzlich geregelt. Der Vorteil im Vergleich zu Erhaltungssatzungen ist die einfachere Erstellung. Es sind keine ausführlichen Untersuchungen nötig, so dass der Bezirk schneller auf umfangreiche Modernisierungsvorhaben reagieren kann. Voraussetzung für die Genehmigung von Baumaßnahmen innerhalb der Umstrukturierungssatzung ist es, dass der Ablauf durch einen Sozialplan abgesichert ist (§ 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und § 172 Absatz 5 BauGB).

Im Fall der Grünen Stadt konnte die Umstrukturierungssatzung eine sozialverträgliche Sanierung erreichen. Das Verfahren bei der Grellstraße/Prenzlauer Allee, das ebenfalls zum Ziel hat den sozialverträglichen Ablauf der Modernisierung sicherzustellen, zeigte aber, dass trotz der kurzfristigen Anwendbarkeit von Umstrukturierungssatzungen die Zeit bis zur Genehmigung der Modernisierungsvorhaben für das Bezirksamt dennoch unter Umständen nicht ausreichend ist. Deshalb ist eine gute Vorbereitung von Umstrukturierungssatzungen notwendig, um im Idealfall bereits beim Verkauf von Wohnkomplexen die Verwaltungsvorgänge in Gang zu setzen und bei der meist kurz darauf folgenden Beantragung von Modernisierungsvorhaben eine Umstrukturierungssatzung schnell zu beschließen.

 
 

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