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Drucksache - VIII-0296
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0296/2017 „Das Bezirksamt wird ersucht, die Neugründung von Schulen grundsätzlich als Gemeinschaftsschulen vorzunehmen. Dies ist in der Schulentwicklungsplanung explizit festzulegen.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Bezirksamt hat im Sinne des BVV-Anliegens die Realisierung von Gemeinschaftsschulstandorten bei der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (BSO) priorisiert. Dies ist durch die Änderung des Schulgesetzes vom 18.12.2018 möglich geworden, wonach die Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 in eine Regelschulform überführt worden sind. Die Schulform kann endgültig erst bei Schulneugründungen unter Beteiligung der BVV festgelegt werden. Der Bezirk Pankow steht als wachsender Bezirk im Bereich der Schulplatzversorgung im berlinweiten Vergleich vor besonderen Herausforderungen. Aktuell lernen über 37.000 Schüler:innen in den öffentlichen Pankower Schulen. Bis zum Schuljahr 2026/27 werden anhand der neuesten Prognosen über 44.000 Schüler:innen einen Schulplatz in Pankow benötigen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind deshalb bis zu 24 Neubauschulen im Bezirk Pankow geplant. Diese Maßnahmen sind im aktuellen I-Programm 2021-25 enthalten. Soweit die Grundstücksflächen ausreichend waren, hat das Bezirksamt hierbei Gemeinschaftsschulstandorte bzw. Doppelstandorte angemeldet. Wie erwähnt, kann eine endgültige Entscheidung über die konkrete Schulform (Grundschule, ISS, Gymnasium, Gemeinschaftsschule) erst nach Festlegung der konkreten Grundstücke und vor dem Hintergrund der dann aktuellen Prognosezahlen getroffen werden. Insofern handelt es sich im I-Programm z.T. noch um Arbeitstitel. Nach den derzeit aktuellen Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sind für eine Gemeinschaftsschule mindestens 2,6 bis 3 ha Grundstücksfläche vorzusehen. Das Bezirksamt hat regelmäßig über die Umsetzung der BSO sowie die Einzelmaßnahmen berichtet. Hierbei ist auch auf die Vorstellung der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2021-2025 hingewiesen. Konkret stellt sich die Situation daher wie folgt dar. Das Bezirksamt hat aufgrund der absehbar zur Verfügung stehenden Grundstücke folgende neue Doppel- bzw. Gemeinschaftsschulstandorte im I-Programm berücksichtigt: - Heinersdorfer Straße 22 - Blankenburger Pflasterweg - Karow Süd - Buch Süd - Michelangelostraße - Kinderkrankenhaus Weißensee. Diese Standorte sind aus Sicht des Bezirksamtes derzeit potentielle Standorte für Gemeinschaftsschulen. Das Bezirksamt hat deshalb diese Standorte bei SenBJF als Gemeinschaftsschulen vorsorglich angemeldet. Im Detail ist es aber z.T. derzeit noch nicht möglich, hier eine abschließende Festlegung zu treffen. Dafür muss zuerst die Frage des konkreten Grundstückes geklärt sein. Während für eine Grundschule mit ca. 1,5 ha zu rechnen ist, benötigt eine Gemeinschaftsschule mit der entsprechenden Zügigkeit, wie oben erwähnt, mindestens ca. 2,6 ha. Inklusive Außensportanlagen mit Großsportfeldern (Mangel an Sportflächen) ist eher mit 3 ha zu rechnen. Bezüglich der aufgeführten Standorte sieht die aktuelle Situation wie folgt aus. Für die Realisierung des Doppelstandortes Heinersdorfer Straße 22 mit über 3 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) notwendig. Daher hat sich das Bezirksamt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) und SenBJF hier verständigt, im 1. Bauabschnitt eine Grundschule zu errichten. Dafür ist die FNP-Änderung noch nicht erforderlich, zumal derzeit die Trasse der Straßenbahn zur Erschließung des neuen Stadtviertels „Blankenburger Süden“ noch evaluiert wird und der geplante Schulstandort davon betroffen ist. Die Fertigstellung des Grundschulteils ist für das Schuljahr 2023/24 avisiert. Für den Standort Blankenburger Pflasterweg gibt es erste Überlegungen, aber noch kein abschließend festgesetztes konkretes Grundstück. Gleiches gilt für den Standort Karow Süd. Beim Standort Buch Süd ist ein Grundstück auf der Brunnengalerie an der Karower Chaussee vorgesehen. Hier muss noch die Frage eines B-Plan-Verfahrens geklärt werden. Der Standort des ehemaligen Kinderkrankenhaus Weißensee ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf die Realisierung einer Gemeinschaftsschule hin positiv geprüft worden. Siehe dazu auch Drs. VIII-0721/2019. Des Weiteren hat eine erneute Prüfung des Standortes Michelangelostraße die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule ergeben. Das Projekt wurde im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit vorgestellt. Am Standort Pankower Tor ist nach derzeitigem Stand aufgrund der Grundstücksverhältnisse nur ein Oberschulstandort möglich. Siehe dazu die Drucksache VIII-1011/2020. Grundsätzlich ist anzumerken, dass angesichts der rasanten Entwicklung der Schülerzahlen in Pankow im Zuge der wachsenden Stadt eine zügige Umsetzung der geplanten bzw. bereits in Umsetzung befindlichen Schulneubauprojekte dringend notwendig ist. Die starken Jahrgänge, der Scheitelpunkt ist hier in Pankow noch nicht in Sicht, die bereits jetzt in den Pankower Grundschulen sind, werden mit einer zeitlichen Verzögerung auch in die Pankower Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen drängen. Die von SenBJF prognostizierten Entwicklungen der Schülerzahlen im Bereich der weiterführenden öffentlichen allgemeinbildenden Schulen kann nur mit dem Erhalt der vorhandenen Schulstandorte, den geplanten fristgerecht fertig gestellten Kapazitätserweiterungen sowie neuen Erweiterungen und Schulstandorten aufgefangen werden. Der Bezirk braucht den Erhalt des Bestandes und die Kapazitätserweiterungen aller Schularten inklusive neuer Gemeinschaftsschulen. Über die Umsetzung der BSO sowie der Einzelprojekte wird das Bezirksamt auch weiterhin im zuständigen Ausschuss regelmäßig berichten. Die Festlegung der Schulart erfolgt unter Beteiligung der BVV bei den anstehenden Schulneugründungen. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. Haushaltsmäßige Auswirkungen Derzeit nicht bezifferbar Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen Bei jeder Schulneubaumaßnahme wird der Aspekt der Barrierefreiheit zur Umsetzung von inklusiven Schulen berücksichtigt. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe Anlage Kinder- und Familienverträglichkeit Der Ausbau des allgemeinbildenden öffentlichen Schulnetzes ist ein grundlegender Baustein der sozialen Infrastruktur. Durch eine stark wachsende Pankower Bevölkerung im schulrelevanten Alter und der gleichzeitigen schleppenden Umsetzung von Schulplatzerweiterungsmaßnahmen herrscht im Bezirk Pankow bereits ein gravierender Schulplatzmangel, der sich in den kommenden Jahren weiter verfestigen wird. Die zügige Umsetzung aller geplanten Schulbaumaßnahmen ist deshalb zwingend nötig, um allen Pankower Schüler:innen das Recht auf Bildung in angemessener Qualität gewähren zu können
Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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