Drucksache - VIII-0296  

 
 
Betreff: Schulplatzmangel entgegenwirken – Neugründung von Gemeinschaftsschulen in den Fokus stellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.11.2017 
11. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
18.04.2018 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
29.09.2021 
44. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion, 10. BVV am 18.10.2017
VzK§13BezVG BA, ZB 11. BVV am 29.11.17
VzK§13BezVG BA, ZB 14. BVV am 21.03.18
VzK§13BezVG BA, ZB Forsetzung 14. BVV am 18.04.18
Berichtspflicht BA Juni 2018
Berichtspflicht BA August 2018
Berichtspflicht BA Oktober 2018
Berichtspflicht BA Januar 2019
Berichtspflicht BA März
VzK§13 BezVG, ZB, 24. BVV am 15.5.19
Berichtspflicht BA August 2019
Berichtspflicht BA Mai 2020
Berichtspflicht BA Oktober 2020
Berichtspflicht Februar 2021
Berichtspflicht BA April 2021
Berichtspflicht BA Mai 2021
Berichtspflicht BA Juni 2021
VzK§13BezVG BA, SB 44. BVV am 29.09.2021

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2021

An die
Bezirksverordnetenversammlung

In Erledigung der Drucksache-Nr.:
VIII-0296/2017

Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Schulplatzmangel entgegenwirken Neugründung von Gemeinschaftsschulen in den Fokus

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0296/2017

Das Bezirksamt wird ersucht, die Neugründung von Schulen grundsätzlich als Gemeinschaftsschulen vorzunehmen. Dies ist in der Schulentwicklungsplanung explizit festzulegen.

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das Bezirksamt hat im Sinne des BVV-Anliegens die Realisierung von Gemeinschaftsschulstandorten bei der Umsetzung der Berliner Schulbauoffensive (BSO) priorisiert. Dies ist durch die Änderung des Schulgesetzes vom 18.12.2018 möglich geworden, wonach die Gemeinschaftsschulen ab dem Schuljahr 2020/2021 in eine Regelschulform überführt worden sind. Die Schulform kann endgültig erst bei Schulneugründungen unter Beteiligung der BVV festgelegt werden.

Der Bezirk Pankow steht als wachsender Bezirk im Bereich der Schulplatzversorgung im berlinweiten Vergleich vor besonderen Herausforderungen. Aktuell lernen über 37.000 Schüler:innen in den öffentlichen Pankower Schulen. Bis zum Schuljahr 2026/27 werden anhand der neuesten Prognosen über 44.000 Schüler:innen einen Schulplatz in Pankow benötigen. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind deshalb bis zu 24 Neubauschulen im Bezirk Pankow geplant. Diese Maßnahmen sind im aktuellen I-Programm 2021-25 enthalten. Soweit die Grundstücksflächen ausreichend waren, hat das Bezirksamt hierbei Gemeinschaftsschulstandorte bzw. Doppelstandorte angemeldet. Wie erwähnt, kann eine endgültige Entscheidung über die konkrete Schulform (Grundschule, ISS, Gymnasium, Gemeinschaftsschule) erst nach Festlegung der konkreten Grundstücke und vor dem Hintergrund der dann aktuellen Prognosezahlen getroffen werden. Insofern handelt es sich im I-Programm z.T. noch um Arbeitstitel. Nach den derzeit aktuellen Vorgaben der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) sind für eine Gemeinschaftsschule mindestens 2,6 bis 3 ha Grundstücksfläche vorzusehen.

Das Bezirksamt hat regelmäßig über die Umsetzung der BSO sowie die Einzelmaßnahmen berichtet. Hierbei ist auch auf die Vorstellung der bezirklichen Schulentwicklungsplanung 2021-2025 hingewiesen. Konkret stellt sich die Situation daher wie folgt dar. Das Bezirksamt hat aufgrund der absehbar zur Verfügung stehenden Grundstücke folgende neue Doppel- bzw. Gemeinschaftsschulstandorte im I-Programm berücksichtigt:

- Heinersdorfer Straße 22

- Blankenburger Pflasterweg

- Karow Süd

- Buch Süd

- Michelangelostraße

- Kinderkrankenhaus Weißensee.

Diese Standorte sind aus Sicht des Bezirksamtes derzeit potentielle Standorte für Gemeinschaftsschulen. Das Bezirksamt hat deshalb diese Standorte bei SenBJF als Gemeinschaftsschulen vorsorglich angemeldet. Im Detail ist es aber z.T. derzeit noch nicht möglich, hier eine abschließende Festlegung zu treffen. Dafür muss zuerst die Frage des konkreten Grundstückes geklärt sein. Während für eine Grundschule mit ca. 1,5 ha zu rechnen ist, benötigt eine Gemeinschaftsschule mit der entsprechenden Zügigkeit, wie oben erwähnt, mindestens ca. 2,6 ha. Inklusive Außensportanlagen mit Großsportfeldern (Mangel an Sportflächen) ist eher mit 3 ha zu rechnen.

Bezüglich der aufgeführten Standorte sieht die aktuelle Situation wie folgt aus. Für die Realisierung des Doppelstandortes Heinersdorfer Straße 22 mit über 3 ha ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) notwendig. Daher hat sich das Bezirksamt gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) und SenBJF hier verständigt, im 1. Bauabschnitt eine Grundschule zu errichten. Dafür ist die FNP-Änderung noch nicht erforderlich, zumal derzeit die Trasse der Strenbahn zur Erschließung des neuen Stadtviertels „Blankenburger Süden“ noch evaluiert wird und der geplante Schulstandort davon betroffen ist. Die Fertigstellung des Grundschulteils ist für das Schuljahr 2023/24 avisiert. Für den Standort Blankenburger Pflasterweg gibt es erste Überlegungen, aber noch kein abschließend festgesetztes konkretes Grundstück. Gleiches gilt für den Standort Karow Süd. Beim Standort Buch Süd ist ein Grundstück auf der Brunnengalerie an der Karower Chaussee vorgesehen. Hier muss noch die Frage eines B-Plan-Verfahrens geklärt werden. Der Standort des ehemaligen Kinderkrankenhaus Weißensee ist im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf die Realisierung einer Gemeinschaftsschule hin positiv geprüft worden. Siehe dazu auch Drs. VIII-0721/2019. Des Weiteren hat eine erneute Prüfung des Standortes Michelangelostraße die Möglichkeit einer Gemeinschaftsschule ergeben. Das Projekt wurde im Ausschuss für Schule, Sport und Gesundheit vorgestellt. Am Standort Pankower Tor ist nach derzeitigem Stand aufgrund der Grundstücksverhältnisse nur ein Oberschulstandort möglich. Siehe dazu die Drucksache VIII-1011/2020.

Grundsätzlich ist anzumerken, dass angesichts der rasanten Entwicklung der Schülerzahlen in Pankow im Zuge der wachsenden Stadt eine zügige Umsetzung der geplanten bzw. bereits in Umsetzung befindlichen Schulneubauprojekte dringend notwendig ist. Die starken Jahrgänge, der Scheitelpunkt ist hier in Pankow noch nicht in Sicht, die bereits jetzt in den Pankower Grundschulen sind, werden mit einer zeitlichen Verzögerung auch in die Pankower Integrierten Sekundarschulen, Gymnasien und Gemeinschaftsschulen drängen. Die von SenBJF prognostizierten Entwicklungen der Schülerzahlen im Bereich der weiterführenden öffentlichen allgemeinbildenden Schulen kann nur mit dem Erhalt der vorhandenen Schulstandorte, den geplanten fristgerecht fertig gestellten Kapazitätserweiterungen sowie neuen Erweiterungen und Schulstandorten aufgefangen werden. Der Bezirk braucht den Erhalt des Bestandes und die Kapazitätserweiterungen aller Schularten inklusive neuer Gemeinschaftsschulen.

Über die Umsetzung der BSO sowie der Einzelprojekte wird das Bezirksamt auch weiterhin im zuständigen Ausschuss regelmäßig berichten. Die Festlegung der Schulart erfolgt unter Beteiligung der BVV bei den anstehenden Schulneugründungen.

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

Derzeit nicht bezifferbar

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

Bei jeder Schulneubaumaßnahme wird der Aspekt der Barrierefreiheit zur Umsetzung von inklusiven Schulen berücksichtigt.

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Der Ausbau des allgemeinbildenden öffentlichen Schulnetzes ist ein grundlegender Baustein der sozialen Infrastruktur. Durch eine stark wachsende Pankower Bevölkerung im schulrelevanten Alter und der gleichzeitigen schleppenden Umsetzung von Schulplatzerweiterungsmaßnahmen herrscht im Bezirk Pankow bereits ein gravierender Schulplatzmangel, der sich in den kommenden Jahren weiter verfestigen wird. Die zügige Umsetzung aller geplanten Schulbaumaßnahmen ist deshalb zwingend nötig, um allen Pankower Schüler:innen das Recht auf Bildung in angemessener Qualität gehren zu können

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Dr. Torsten Kühne
Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Facility Management und Gesundheit

 


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

Fläche

Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

Wasser

Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

Energie

Energieverbrauch

Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

Abfall

Hausmüllaufkommen

Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

Verkehr

Verringerung des Individualverkehrs

Anteil verkehrsberuhigter

Zonen

Busspuren

Straßenbahnvorrangschaltungen

Radwege

 

 

 

 

 

 

Immissionen

Schadstoffe

rm

 

 

 

 

 

 

Einschränkung von Fauna
und Flora

 

 

 

 

 

 

Bildungsangebot

 

X

X

 

 

 

Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

Wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.

 

 
 

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