Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VIII-0278
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Barrierefreie Gestaltung der Internetseiten von Bezirksamt und BVV Pankow |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 9. Sitzung am 27.09.2017 angenommenen Antrages der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0278/2017
„Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der Senatsverwaltung für eine landesweite barrierefreie Neuausgestaltung der Internetseiten der Bezirksämter und Bezirksverordnetenversammlungen nach den Kriterien des Behindertengleichstellungsgesetzes, § 4 Barrierefreiheit einzusetzen. Die jeweiligen Seiten sind so neu zu strukturieren, dass die Nutzbarkeit insbesondere für Senior*innen und Menschen mit Behinderung u.a. durch angemessene und lesbare Schriftgrößen sowie eine Vorlesefunktionen erhöht wird.
Dabei ist auch die Darstellung in den mobilen Endgeräten zu berücksichtigen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Im Rahmen der Umsetzung des E-Government-Gesetzes Berlin (E-GovG Bln) wurde der IKT-Staatssekretärin die Aufgabe übertragen, auf die barrierefreie Nutzbarkeit der IKT-Systeme hinzuwirken und bei der Festsetzung der Standards die Anforderungen der Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Mit Schreiben an die zuständige Staatssekretärin vom November 2017 wurde die Empfehlung bzw. Forderung der BVV zur Überarbeitung der informationstechnischen Angebote der Verwaltung übermittelt. Mit Schreiben vom 10.08.2018 wurde die IKT-Staatssekretärin erneut zu dieser Thematik seitens des Bezirksamtes Pankow von Berlin angeschrieben und um eine entsprechende Positionierung gebeten. Nach nun vorliegenden Informationen der IKT-Staatssekretärin vom 20. August wurde eigens für die Realisierung das Arbeitsgebiet „digitale Barrierefreiheit“ bei der dafür zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport (SenInnSport) eingerichtet. Hierzu wurden in diesem Jahr zwei Mitarbeiterinnen eingestellt, die für die Konzeption und Strategie zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit verantwortlich sind. Das Ersuchen der BVV verfolgt das Ziel, die Integration der Inhalte der BVV in die Seiten von Berlin.de zu verbessern. Die Barrierefreiheit der Seiten von Berlin.de, welche mit dem Content-Management-System Imperia 9 erstellt wurden, ist weitestgehend gegeben. Der entsprechende Text ist mit Hilfe des Browsers skalierbar und für Screenreader optimiert. Diese Software wird von Menschen genutzt, die hochgradig sehbehindert oder blind sind, um sich die Inhalte vorlesen zu lassen. Die Mitarbeiterinnen im Arbeitsbereich „digitale Barrierefreiheit“ werden trotzdem die von der BVV Pankow gewünschten Punkte prüfen (Buttons zur Veränderbarkeit der Schriftgröße und Vorlesefunktion). Die Inhalte der BVV werden allerdings mit der Software „Allris“ erstellt, so dass diese in der Darstellung auf mobilen Endgeräten noch nicht optimiert wurden und auch nicht über ein „responsives Design bzw. Webdesign“ verfügt. Letzteres bedeutet, dass beim so genannten Responsive Design eine Internetseite je nach Bildschirmgröße und/oder Gerät anders dargestellt wird, um die Besucherfreundlichkeit zu gewährleisten. Webdesigner wählen diese Form, damit Nutzer eine Website unabhängig vom verwendeten Endgerät problemlos nutzen können. Derartige Änderungs- und Ergänzungswünsche in der Darstellung müssen über die Benutzergruppe der Software „Allris“ über das das Verfahren koordinierende BVV-Büro an den Programmhersteller herangetragen werden, damit dieser die konkreten Anforderungen in zukünftigen Versionen berücksichtigen kann. Nach Auskunft durch die IKT-Staatssekretärin werden die Mitarbeiterinnen von SenInnSport die Auftragsgeber bei den Gesprächen mit der Software Firma unterstützen, um auf die Barrierefreiheit hinzuwirken. Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Verbesserung der Lesbarkeit und Nutzerfreundlichkeit im Sinne von §4 BGG
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
Entfällt
Vollrad Kuhn | Dr. Torsten Kühne |
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