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Drucksache - VIII-0258
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Spielplatzplanung |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 14. Sitzung am 21.03.2018 abgegebenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0258
“Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherigen Teilergebnisse der sozialräumlichen Begutachtung der Situation hinsichtlich der Spielplatzversorgung durch das Amt für Umwelt und Naturschutz (bislang finanziert durch den Haushaltstitel „4300, 52610 Gutachten“) der BVV zur 15. Ordentlichen Tagung in einem nächsten Zwischenbericht zur Drucksache VII-0815 (Bezirkliche Spielplatzplanung fortschreiben) zur Kenntnis zu geben.
“Das Bezirksamt wird weiter ersucht, vor Beauftragung weiterer externer Gutachten aus dem Haushaltstitel „4300, 52610 Gutachten“ der BVV ein Verfahren zur Umsetzung der bezirklichen Spielplatzplanung für die noch ausstehenden Bezirksregionen vorzuschlagen.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zu Absatz 1
Die Zwischenergebnisse der Spielplatzplanung wurden bereits am 21.06.2018 im Umweltausschuss, welcher unter Teilnahme von Gästen aus dem Stadt-Grün-Ausschuss stattfand, vorgestellt. Nach Fertigstellung des Gutachtens im 3. Quartal 2018 und einer zu erfolgenden Beschlussfassung durch das Bezirksamt werden die Ergebnisse des Gutachtens in die verwaltungsinternen Fachplanungen des Bezirkes einfließen. Einer Veröffentlichung auf den Internetseiten des Amtes für Umwelt- und Naturschutz steht nach Bezirksamtsbeschluss nichts entgegen. Insofern sind die Ergebnisse und ebenso die Verfahrensweise bei der Erarbeitung der Spielplatzplanung für die bisher vorliegenden zehn LOR – Planungsräume einsehbar und allgemein verfügbar. In den bereits 2017 erfolgten Beauftragungen durch das Umwelt- und Naturschutzamt war die Erstellung eines „Zwischenberichtes“ nicht vorgesehen. Das Erstellen eines Zwischenberichtes vor Fertigstellung des Spielplatzplans steht hinsichtlich des dafür notwendigen Aufwandes in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.
Zu Absatz 2.
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse für die 10 LOR - Planungsräume und der transparenten Vorgehensweise bei der Ermittlung und Verarbeitung von Daten strebt das Umwelt- und Naturschutzamt bei weiteren Beauftragungen eine vergleichbare Vorgehensweise an, um für alle weiteren bezirklichen Planungsräume adäquate Grundlagenermittlungen und Maßnahmenkonzepte den planenden Fachverwaltungen zur Verfügung stellen zu können.
Wie schon 2017 wird sich das Umwelt- und Naturschutzamt auch weiterhin darum bemühen, externe finanzielle Mittel zu akquirieren, um einen flächendeckenden bezirklichen Fachplan erarbeiten zu können.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Das Umwelt- und Naturschutzamt bemüht sich weiterhin neben den bezirklichen Gutachtenmitteln weitere externe Mittel zu akquirieren.
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
Der „Spielplatzplan“ als Fachplan legt verwaltungsintern verbindliche Ziele sowie die zur Erreichung der Ziele notwendige Maßnahmen fest, um eine bedarfsgerechten Versorgung der Einwohner Pankows mit öffentlichen Spielplatzflächen sicherzustellen. Seine Aussagen werden in die städtebauliche Entwicklung des Bezirkes einbezogen.
Kinder- und Familienverträglichkeit
Die Erarbeitung eines Fachplans Spielplatzplan zur Sicherung und Bereitstellung von öffentlichen Spielflächen ist eine Maßnahme, die gem. Art. 3, Abs. 1KRK (Konvention über die Rechte des Kindes) dem Vorrang des Kindeswohls entspricht.
Sören Benn | Daniel Krüger |
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