Drucksache - VIII-0258  

 
 
Betreff: Spielplatzplanung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linksfraktion und Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
13.09.2017 
9. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt     
16.11.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
01.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur vertagt   
08.03.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
21.03.2018 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
25.04.2018 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
12.09.2018 
18. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linke und SPD 9. BVV am 13.09.17
Beschlussempfehlung UmNat 14. BVV am 21.03.18
Namentliche Abstimmung VIII-0258
VzK§13BezVG BA, ZB 15. BVV am 25.04.18
VzK§13BezVG BA, SB 18. BVV am 12.09.18

Siehe Anlage

 


 

Bezirksamt Pankow von Berlin

.09.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.:
VIII-0258/2018

Vorlage zur Kenntnisnahme
r die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

Schlussbericht

Spielplatzplanung

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung der in der 14. Sitzung am 21.03.2018 abgegebenen Beschlussempfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0258

Das Bezirksamt wird ersucht, die bisherigen Teilergebnisse der sozialräumlichen Begutachtung der Situation hinsichtlich der Spielplatzversorgung durch das Amt für Umwelt und Naturschutz (bislang finanziert durch den Haushaltstitel „4300, 52610 Gutachten“) der BVV zur 15. Ordentlichen Tagung in einem nächsten Zwischenbericht zur Drucksache VII-0815 (Bezirkliche Spielplatzplanung fortschreiben) zur Kenntnis zu geben.

Das Bezirksamt wird weiter ersucht, vor Beauftragung weiterer externer Gutachten aus dem Haushaltstitel „4300, 52610 Gutachten“ der BVV ein Verfahren zur Umsetzung der bezirklichen Spielplatzplanung für die noch ausstehenden Bezirksregionen vorzuschlagen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Zu Absatz 1
Die Zwischenergebnisse der Spielplatzplanung wurden bereits am 21.06.2018 im Umweltausschuss, welcher unter Teilnahme von Gästen aus dem Stadt-Grün-Ausschuss stattfand, vorgestellt. Nach Fertigstellung des Gutachtens im 3. Quartal 2018 und einer zu erfolgenden Beschlussfassung durch das Bezirksamt werden die Ergebnisse des Gutachtens in die verwaltungsinternen Fachplanungen des Bezirkes einfließen. Einer Veröffentlichung auf den Internetseiten des Amtes für Umwelt- und Naturschutz steht nach Bezirksamtsbeschluss nichts entgegen. Insofern sind die Ergebnisse und ebenso die Verfahrensweise bei der Erarbeitung der Spielplatzplanung für die bisher vorliegenden zehn LOR Planungsräume einsehbar und allgemein verfügbar. In den bereits 2017 erfolgten Beauftragungen durch das Umwelt- und Naturschutzamt war die Erstellung eines „Zwischenberichtes“ nicht vorgesehen. Das Erstellen eines Zwischenberichtes vor Fertigstellung des Spielplatzplans steht hinsichtlich des dafür notwendigen Aufwandes in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Wir bitten diesbezüglich um Verständnis.

Zu Absatz 2.
Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse für die 10 LOR - Planungsräume und der transparenten Vorgehensweise bei der Ermittlung und Verarbeitung von Daten strebt das Umwelt- und Naturschutzamt bei weiteren Beauftragungen eine vergleichbare Vorgehensweise an, um für alle weiteren bezirklichen Planungsräume adäquate Grundlagenermittlungen und Maßnahmenkonzepte den planenden Fachverwaltungen zur Verfügung stellen zu können.

Wie schon 2017 wird sich das Umwelt- und Naturschutzamt auch weiterhin darum bemühen, externe finanzielle Mittel zu akquirieren, um einen flächendeckenden bezirklichen Fachplan erarbeiten zu können.


Haushaltsmäßige Auswirkungen

Das Umwelt- und Naturschutzamt bemüht sich weiterhin neben den bezirklichen Gutachtenmitteln weitere externe Mittel zu akquirieren.


Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine


Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

Der „Spielplatzplan“ als Fachplan legt verwaltungsintern verbindliche Ziele sowie die zur Erreichung der Ziele notwendige Maßnahmen fest, um eine bedarfsgerechten Versorgung der Einwohner Pankows mit öffentlichen Spielplatzflächen sicherzustellen. Seine Aussagen werden in die städtebauliche Entwicklung des Bezirkes einbezogen.

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Erarbeitung eines Fachplans Spielplatzplan zur Sicherung und Bereitstellung von öffentlichen Spielflächen ist eine Maßnahme, die gem. Art. 3, Abs. 1KRK (Konvention über die Rechte des Kindes) dem Vorrang des Kindeswohls entspricht.

ren Benn
Bezirksbürgermeister
 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt und
öffentliche Ordnung

 

 

 
 

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