Drucksache - VIII-0162  

 
 
Betreff: Hundeauslaufgebiet neu beschildern, landwirtschaftlich genutzte Flächen schützen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
17.05.2017 
7. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Umwelt und Natur federführender Ausschuss
28.09.2017 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
18.10.2017 
10. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
14.06.2023 
15. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt     
28.06.2023 
Fortsetzung der 15. Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Fraktion Bü90/Grüne, 7 BVV am 17.5.17
Beschlussempfehlung UmNat 10. BVV am 18.10.17
VzK §13 BezVG/ZB BA 15.BVV am 14.06.2023
VzK §13 BezVG/ZB BA Fortsetzung 15. BVV am 28.06.2023

Siehe Anlage


Bezirksamt Pankow von Berlin

.2023

An die
Bezirksverordnetenversammlung

in Erledigung der
Drucksache-Nr.: VIII-0162

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  1. Zwischenbericht

Hundeauslaufgebiet neu beschildern, landwirtschaftlich genutzte Flächen schützen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: VIII-0162

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass:

  1. Das Hundeauslaufgebiet 802 in den Veröffentlichungen des Senats von „Hundeauslaufgebiet Blankenfelde“ in „Hundeauslaufgebiet Arkenberge“ umbenannt werden soll, weil das Gebiet und der in Landkarten ausgewiesene „Parkplatz Hundeauslaufgebiet“ in Arkenberge liegt.
    In den Veröffentlichungen des Senats soll auf den Zugang zum Hundeauslaufgebiet von Arkenberge aus hingewiesen werden.
  2. Die als Hundeauslaufgebiet u802 vorgesehene Fläche in Arkenberge muss genau beschildert werden.
  3. Das bisherige Hinweisschild am Ortsrand von Blankenfelde auf das Hundeauslaufgebiet 802 muss durch ein neues Schild ersetzt werden, dass einen Lageplan enthält, auf dem sowohl die Fläche, die ausschließlich als Hundeauslaufgebiet vorgesehen ist, als auch der Parkplatz am Hundeauslaufgebiet eingezeichnet sind. Es muss auch erkennbar sein, dass die Felder, Wege und Wiesen, die zum Hundeauslaufgebiet führen, nicht zum Hundeauslaufgebiet gehören, sondern landwirtschaftlich genutzt sind.
  4. Auf allen oben genannten Schildern ist daher darauf hinzuweisen, dass die Hunde in den direkt an das Hundeauslaufgebiet angrenzenden u. a. landwirtschaftlich genutzten Flächen keine Schäden anrichten dürfen, z. B. keine Löcher in die Wiesen und Felder grabe. Auch dürfen dort keinesfalls Gegenstände (Stöckchen, Dosen Plastik etc.) liegen bleiben, damit die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht beeinträchtigt wird.

wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Der Bezirk beabsichtigt, das Hundeauslaufgebiet Blankenfelde zu verlegen, da die Belastungen durch Nutzende eine erhebliche Belastung für Natur- und Artenschutz in diesem Landschaftsschutzgebiet darstellt. Eine Änderung der Bezeichnung erfolgt bis zur Klärung einer möglichen Verlegung an eine andere Stelle nicht.

Die für Hundefreilauf zugelassene Fläche ist durch große Tafeln an den 4 Eckpunkten genau bezeichnet und sowohl textlich als auch in Kartenform übersichtlich dargestellt. Die Hinweisschilder werden regelmäßig kontrolliert und gereinigt. Seit 2017 wurden die Schilder mehrfach ersetzt, letztmalig 2022.

Die beiden nächst gelegenen Parkplätze (Blankenfelde, Hauptstraße/Möllersfelder Weg und an der Straße nach Arkenberge) sind bereits ausreichend mit Hinweisschildern und Übersichtskarte zur Lage des Hundeauslaufgebietes versehen.

Die im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde durchgeführte Bewirtschaftung erfolgt unter strengen Auflagen des Umwelt- und Naturschutzamtes zur Landschaftspflege sowie zur Erhaltung und Förderung des Arten- und Naturschutzes. Nicht nur das Graben von Löchern, sondern vielmehr die permanenten Störungen durch stöbernde Hunde gefährden massiv die festgesetzten Schutzziele für dieses Gebiet. Hinzu kommt, dass der durch Hundekot und Urin verunreinigte Grünschnitt wirtschaftlich nicht mehr als Futtermittel genutzt werden kann. Die landwirtschaftlich genutzten Felder dürfen innerhalb der Vegetationsperiode daher überhaupt nicht durch Hunde betreten werden (Verbotstatbestand). Das bedeutet, dass Hunde auf den ausgewiesenen Wegen grundsätzlich nur angeleint mitgeführt werden dürfen und diese Wege auch nicht verlassen dürfen. Der Freilauf von Hunden ist nur innerhalb der gekennzeichneten Fläche gestattet, wenn die haltende Person sachkundig in der Lage ist, den Hund so zu führen, dass dieser die durch Hinweistafeln markierte Fläche nicht verlässt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und die Bestimmungen des Hundegesetzes Berlin (HundeG) dar. Schäden, die dem Pächter der landwirtschaftlichen Flächen durch freilaufende Hunde entstehen, sind im Wege des Privatrechts geltend zu machen.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

keine

Kinder- und Familienverträglichkeit

entfällt

Dr. Cordelia Koch
Bezirksbürgermeisterin
 

Manuela Anders-Granitzki
Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum

 

 
 

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