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Drucksache - VIII-0162
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
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Hundeauslaufgebiet neu beschildern, landwirtschaftlich genutzte Flächen schützen |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 10. Sitzung am 18.10.2017 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VIII-0162
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass:
- Das Hundeauslaufgebiet 802 in den Veröffentlichungen des Senats von „Hundeauslaufgebiet Blankenfelde“ in „Hundeauslaufgebiet Arkenberge“ umbenannt werden soll, weil das Gebiet und der in Landkarten ausgewiesene „Parkplatz Hundeauslaufgebiet“ in Arkenberge liegt.
In den Veröffentlichungen des Senats soll auf den Zugang zum Hundeauslaufgebiet von Arkenberge aus hingewiesen werden. - Die als Hundeauslaufgebiet u802 vorgesehene Fläche in Arkenberge muss genau beschildert werden.
- Das bisherige Hinweisschild am Ortsrand von Blankenfelde auf das Hundeauslaufgebiet 802 muss durch ein neues Schild ersetzt werden, dass einen Lageplan enthält, auf dem sowohl die Fläche, die ausschließlich als Hundeauslaufgebiet vorgesehen ist, als auch der Parkplatz am Hundeauslaufgebiet eingezeichnet sind. Es muss auch erkennbar sein, dass die Felder, Wege und Wiesen, die zum Hundeauslaufgebiet führen, nicht zum Hundeauslaufgebiet gehören, sondern landwirtschaftlich genutzt sind.
- Auf allen oben genannten Schildern ist daher darauf hinzuweisen, dass die Hunde in den direkt an das Hundeauslaufgebiet angrenzenden u. a. landwirtschaftlich genutzten Flächen keine Schäden anrichten dürfen, z. B. keine Löcher in die Wiesen und Felder grabe. Auch dürfen dort keinesfalls Gegenstände (Stöckchen, Dosen Plastik etc.) liegen bleiben, damit die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen nicht beeinträchtigt wird.“
wird gemäß §13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Der Bezirk beabsichtigt, das Hundeauslaufgebiet Blankenfelde zu verlegen, da die Belastungen durch Nutzende eine erhebliche Belastung für Natur- und Artenschutz in diesem Landschaftsschutzgebiet darstellt. Eine Änderung der Bezeichnung erfolgt bis zur Klärung einer möglichen Verlegung an eine andere Stelle nicht.
Die für Hundefreilauf zugelassene Fläche ist durch große Tafeln an den 4 Eckpunkten genau bezeichnet und sowohl textlich als auch in Kartenform übersichtlich dargestellt. Die Hinweisschilder werden regelmäßig kontrolliert und gereinigt. Seit 2017 wurden die Schilder mehrfach ersetzt, letztmalig 2022.
Die beiden nächst gelegenen Parkplätze (Blankenfelde, Hauptstraße/Möllersfelder Weg und an der Straße nach Arkenberge) sind bereits ausreichend mit Hinweisschildern und Übersichtskarte zur Lage des Hundeauslaufgebietes versehen.
Die im Landschaftsschutzgebiet Blankenfelde durchgeführte Bewirtschaftung erfolgt unter strengen Auflagen des Umwelt- und Naturschutzamtes zur Landschaftspflege sowie zur Erhaltung und Förderung des Arten- und Naturschutzes. Nicht nur das Graben von Löchern, sondern vielmehr die permanenten Störungen durch stöbernde Hunde gefährden massiv die festgesetzten Schutzziele für dieses Gebiet. Hinzu kommt, dass der durch Hundekot und Urin verunreinigte Grünschnitt wirtschaftlich nicht mehr als Futtermittel genutzt werden kann. Die landwirtschaftlich genutzten Felder dürfen innerhalb der Vegetationsperiode daher überhaupt nicht durch Hunde betreten werden (Verbotstatbestand). Das bedeutet, dass Hunde auf den ausgewiesenen Wegen grundsätzlich nur angeleint mitgeführt werden dürfen und diese Wege auch nicht verlassen dürfen. Der Freilauf von Hunden ist nur innerhalb der gekennzeichneten Fläche gestattet, wenn die haltende Person sachkundig in der Lage ist, den Hund so zu führen, dass dieser die durch Hinweistafeln markierte Fläche nicht verlässt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und die Bestimmungen des Hundegesetzes Berlin (HundeG) dar. Schäden, die dem Pächter der landwirtschaftlichen Flächen durch freilaufende Hunde entstehen, sind im Wege des Privatrechts geltend zu machen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Dr. Cordelia Koch | Manuela Anders-Granitzki |
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